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Fragenübersicht Wie bewertest Du diese Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gegen einen Arzt?
1 - 10 / 10 Meinungen
07.02.2021 11:26 Uhr
Ich bin kein Jurist und der Hintergrund gibt auch nicht viel her.

Dennoch klingt es sehr merkwürdig, wenn ein Arzt mitten in einer OP den Saal verlässt.
07.02.2021 11:29 Uhr
Zitat:
Ich bin kein Jurist und der Hintergrund gibt auch nicht viel her.

Dennoch klingt es sehr merkwürdig, wenn ein Arzt mitten in einer OP den Saal verlässt.


Hast Du den Link auch genutzt oder Dich mit den paar Zeilen begnügt. Das ist nämlich kein pay-Artikel, der ist meines Wissens offen. Zumindest war es gestern beim Umfragenvorschreiben.
07.02.2021 11:32 Uhr
Meine Frage wäre, gibt es eine ähnliche Judikatur in Deutschland und wie hat diese Entschieden.

Hat sich auch das Verfahren vor Erhebung einer Anklage eingestellt?

Im weiterem Artikel werden noch zwei für mich relevante Dinge genannt.

a)

Laut einer Obduktion erlag er einem Hinterwandinfarkt, den er während des Eingriffs erlitten hatte. Das Spital hatte den Mediziner nach dem Vorfall zunächst entlassen. Der Oberarzt wollte dagegen juristisch vorgehen, schließlich trennte man sich aber einvernehmlich.

und

b)

Das Land verschärfte als Konsequenz aus dem Fall die Richtlinien für Nebentätigkeiten von Ärzten in seinen Spitälern. Landeshauptmann-Stellvertreterin Christine Haberlander (ÖVP), die auch für den Gesundheitsbereich zuständig ist, hatte im Juli mitgeteilt, dass ab sofort eine adaptierte Richtlinie für Ärzte des KUKs sowie der Spitäler der Oberösterreichischen Gesundheitsholding gilt. „Vor allem ist zu gewährleisten, dass künftig zwischen dem geplanten Ende der dienstlichen Tätigkeit (Spital, Anm.)und der Aufnahme der Nebentätigkeit(Privatordination, Anm.) ein ausreichender zeitlicher Abstand gesichert wird“, hieß es.
07.02.2021 11:35 Uhr
Zitat:
Zitat:
Ich bin kein Jurist und der Hintergrund gibt auch nicht viel her.

Dennoch klingt es sehr merkwürdig, wenn ein Arzt mitten in einer OP den Saal verlässt.


Hast Du den Link auch genutzt oder Dich mit den paar Zeilen begnügt. Das ist nämlich kein pay-Artikel, der ist meines Wissens offen. Zumindest war es gestern beim Umfragenvorschreiben.


Ja, ich habe den Artikel gelesen.

Der gibt aber wirklich nicht her, was der Staatsanwalt dem Arzt vorwirft.
Und diese Info wäre wichtig, um den Fall zu bewerten.
07.02.2021 11:40 Uhr
@Kreuzeiche

Ich würde sagen, dass er während der OP gegangen ist und man hat überprüft ob das Versterben der Person in seiner Verantwortung liegt.


Das lässt sich wohl ableiten aus dem Artikel. Wird wohl in Richtung fahrlässige Tötung laufen.

07.02.2021 11:46 Uhr
Zitat:
@Kreuzeiche

Ich würde sagen, dass er während der OP gegangen ist und man hat überprüft ob das Versterben der Person in seiner Verantwortung liegt.


Das lässt sich wohl ableiten aus dem Artikel. Wird wohl in Richtung fahrlässige Tötung laufen.



Fahrlässige Tötung kann es schon mal nicht sein, da ein anderer Arzt anwesend war.
Unterlassene Hilfeleistung greift auch nicht.

Wird wohl eher was arbeitsrechtliches in Richtung Pflichtverletzung sein. Aber das ist auch nur eine Vermutung.
07.02.2021 12:02 Uhr
Die Staatsanwaltschaft ist zum Ergebnis gekommen dass das Handeln des Arztes nicht kausal für den Tod war. D.h. sein Verlassen kann hinweggedacht werden und der Taterfolg tritt trotzdem ein. Dann liegt eben der Tatbestand eines Tötungsdelikts nicht vor, ebenso nicht einer Körperverletzung mit Todesfolge.
07.02.2021 12:03 Uhr
Zitat:
Die Staatsanwaltschaft ist zum Ergebnis gekommen dass das Handeln des Arztes nicht kausal für den Tod war. D.h. sein Verlassen kann hinweggedacht werden und der Taterfolg tritt trotzdem ein. Dann liegt eben der Tatbestand eines Tötungsdelikts nicht vor, ebenso nicht einer Körperverletzung mit Todesfolge.


Wie wäre das in Deutschland gewertet worden?

Gibt es ähnliche Fälle? Weißt Du da was?
07.02.2021 12:04 Uhr
@ Rakousko auch bei fahrlässiger Tötung muss die dann fahrlässige Handlung kausal gewesen sein. Scheidet deshalb ein vorsätzliches Tötungsdelikt aus, kann auch kein fahrlässiges Tötungsdelikt vorliegen
07.02.2021 12:07 Uhr
Zitat:
Zitat:
Die Staatsanwaltschaft ist zum Ergebnis gekommen dass das Handeln des Arztes nicht kausal für den Tod war. D.h. sein Verlassen kann hinweggedacht werden und der Taterfolg tritt trotzdem ein. Dann liegt eben der Tatbestand eines Tötungsdelikts nicht vor, ebenso nicht einer Körperverletzung mit Todesfolge.


Wie wäre das in Deutschland gewertet worden?

Gibt es ähnliche Fälle? Weißt Du da was?


Ich habe das nach deutscher Rechtslage durchgespielt, wie es bei euch ist, weiß ich nicht. So wäre der Fall aber bei uns.

Fallkonstellationen kann ich erst morgen liefern weil meine Kommentare im Büro liegen. Wenn der Tatrichter aber nach Beweisaufnahme zum Ergebnis kommen würde dass der Operierte in jedem Fall gestorben wäre, wäre hier nicht auf ein Tötungsdelikt zu erkennen. Selbst die Unterlassungsprüfung scheitert dann an der Kausalität.

Da bleibt dann nur was aus dem Gebiet der Körperverletzung und ggf. spezieller Berufsdelikte
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