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Fragenübersicht Sollte, wenn sich die CDU mit ihrer immer wieder vorgetragenen Forderung die Strafmündigkeit auf 12 Jahre zu senken durchsetzen, dann aber auch die Volljährigkeit auf 16 Jahre gesenkt werden?
1 - 20 / 26 Meinungen+20Ende
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06.08.2025 09:13 Uhr
Ich halte weder von dem einen, noch dem anderen etwas, aber ich finde, man dürfte Eltern auch juristisch härter belangen.
06.08.2025 09:18 Uhr
Man müsste dann zumindest darauf Achten das Rechte auf der einen und Pflichte und Verantwortung auf der anderen nicht zu sehr auseinander klaffen.
Ich lehne nicht geundsätzlich ab das Strafmündigkeitsalter zu überprüfen aber ohne Dogmatismus und Populismus und man muss auch unterscheiden zwischen Kavalisdekikten auf der einen und schweren Geealtverbrechen.
Was aber gar nicht geht zu sagen ohne zu überlegen klar sofort und ohne Ausnahmen Starfmündigkeit auf 12 Jahre zu senken und in anderen Bereichen Ältere Jugendliche als kleine Kinder zu behandeln.
Auch beim Wahlrecht ist die CDU immoment sehr sperrig.
06.08.2025 09:19 Uhr
Wir sollten die CDU endlich verbieten.
06.08.2025 09:27 Uhr
Zwischen beiden Forderungen besteht keinerlei Zusammenhang.
06.08.2025 09:32 Uhr
Zitat:
Zwischen beiden Forderungen besteht keinerlei Zusammenhang.

Nicht?

Mal sehen ...

Bei beiden Forderungen geht es um das Alter.

Bei beiden Forderungen wird unterstellt, daß die große Mehrheit der Menschen in dem Alter "reifer" ist, als der bundesdeutsche Rechtsstaat bisher annimmt.

Beide Forderungen sind absurder Populismus.

Hmmm, ich sehe da mindestens drei Zusammenhänge.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 06.08.2025 09:33 Uhr. Frühere Versionen ansehen
06.08.2025 09:41 Uhr
Weil Du es mit Logik nicht so hast. Ein Zusammenhang wäre: wenn A gilt, muss auch B gelten. Das ist aber hier nicht gegeben.
06.08.2025 09:48 Uhr
Zitat:
Weil Du es mit Logik nicht so hast. Ein Zusammenhang wäre: wenn A gilt, muss auch B gelten. Das ist aber hier nicht gegeben.

Falls Du in den nächsten Minuten herausfinden würdest, wie Logik, Dialektik und Zusammenhänge definiert sind, würde Dir diese Äußerung furchtbar peinlich sein.
06.08.2025 10:21 Uhr
@Tilia

Zitat:
Zwischen beiden Forderungen besteht keinerlei Zusammenhang.


Der Zusammenhang ist das Rechte und Pflichten zumindest nicht in einem krassen Missverhältnis stehen sollten, ist gar nicht so schwer zu verstehen
06.08.2025 10:29 Uhr
Zitat:
würde Dir diese Äußerung furchtbar peinlich sein.


Nein. Du hast nur einen Vergleich geliefert, aber keinen Zusammenhang.

Fakt ist, dass Kinder im Alter unter 14 Jahren mittlerweile teils schwere, teils minderschwere Straftaten begehen. Mit 12 oder 13 ist man aber schon alt genug, um zu verstehen, dass man nicht mordet oder einen anderen mit einem Messer verletzt. Dann kann auch eine Strafe erfolgen.

Das bedeutet aber nicht, dass jemand mit 16 schon wahlmündig sein muss; kaum ein Jugendlicher steht dann schon auf eigenen Beinen und für viele werden die Alltagsentscheidungen in hohem Maße noch durch die Eltern getroffen.

Wie gesagt, zwei paar Stiefel.

Die Forderung nach Absenkung des Wahlalters gibt es ja auch nur aus politischen Gründen, weil sich die Grünen dadurch höhere Prozentwerte versprechen. Sobald Jugendliche aber in erhöhtem Maß AfD wählen würden, wäre das Thema schnell vom Tisch.
06.08.2025 10:37 Uhr
Zitat:
Die Forderung nach Absenkung des Wahlalters gibt es ja auch nur aus politischen Gründen, weil sich die Grünen dadurch höhere Prozentwerte versprechen. Sobald Jugendliche aber in erhöhtem Maß AfD wählen würden, wäre das Thema schnell vom Tisch.

Ganz so ist es nicht. Ab dem Alter von 16 dürfen Jugendliche arbeiten, und diejenigen, die nach Hauptschulabschluss oder mittlerer Reife eine Ausbildung beginnen oder eine andere Tätigkeit aufnehmen, tun das auch. Im Sinne von no taxation without representation müssten die auch wahlberechtigt sein.

Aber natürlich spielen die politischen Gründe auch eine Rolle. Seit Erstwähler zunehmend AfD wählen, ist es mit diesen Rufen auch stiller geworden.

Ich weiß nicht, wie ich dazu stehe. Rein im Hinblick auf die Repräsentation - siehe oben - spricht einiges dafür, das Wahlalter herabzusetzen. Andererseits wird alles Mögliche unter 18 nicht erlaubt, im Hinblick auf "mangelnde Reife". Wenn man das Wahlalter heruntersetzt, dann müsste man aber auch bei den oberen Altersgrenzen für das Jugendstrafrecht nachjustieren. Das halte ich sowieso für überfällig.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 06.08.2025 10:38 Uhr. Frühere Versionen ansehen
06.08.2025 10:39 Uhr
Zitat:
Ab dem Alter von 16 dürfen Jugendliche arbeiten, und diejenigen, die nach Hauptschulabschluss oder mittlerer Reife eine Ausbildung beginnen oder eine andere Tätigkeit aufnehmen, tun das auch.


Ja, allerdings in Form einer Lehre, also weiterhin im Sinne einer Ausbildung.
06.08.2025 10:41 Uhr
Zitat:
Zitat:
Ab dem Alter von 16 dürfen Jugendliche arbeiten, und diejenigen, die nach Hauptschulabschluss oder mittlerer Reife eine Ausbildung beginnen oder eine andere Tätigkeit aufnehmen, tun das auch.


Ja, allerdings in Form einer Lehre, also weiterhin im Sinne einer Ausbildung.

Nicht nur. Sie dürfen auch als Ungelernte arbeiten, und dürften dann auch in den meisten Fällen über die Steuerfreigrenze kommen.
06.08.2025 10:42 Uhr
Zitat:
Sie dürfen auch als Ungelernte arbeiten, und dürften dann auch in den meisten Fällen über die Steuerfreigrenze kommen.


Bei Schwarzarbeit.
06.08.2025 10:44 Uhr
Zitat:
Zitat:
Sie dürfen auch als Ungelernte arbeiten, und dürften dann auch in den meisten Fällen über die Steuerfreigrenze kommen.


Bei Schwarzarbeit.

Den Beitrag verstehe ich nicht. Was gilt oder gilt nicht bei Schwarzarbeit?
06.08.2025 10:45 Uhr

Zitat:

Ganz so ist es nicht. Ab dem Alter von 16 dürfen Jugendliche arbeiten,
diejenigen, die nach
Hauptschulabschluss oder mittlerer Reife eine Ausbildung beginnen oder eine andere Tätigkeit aufnehmen, tun das auch. Im Sinne von no taxation without representation müssten die auch wahlberechtigt sein.


Richtig. Es wäre demokatiepolitisch zumindest fragwürdig wenn ein 17 Jähriger Auszubildender Sozialabgaben Und Steuern zahlt weniger respräsentiert und Mitspracherecht hat als beispielsweise jemand mit 40 der arbeiten könnte und sich sagt ich lass mich vom Staat aushalten.



Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 06.08.2025 10:46 Uhr. Frühere Versionen ansehen
06.08.2025 10:45 Uhr
@Hasenbau

Sie hat wohl nicht verstanden, dass man Schwarzgeld nicht versteuert und hat daher sehr unkundig wohl mit Begriffen um sich geworfen.
06.08.2025 11:07 Uhr
Zitat:

Sie hat wohl nicht verstanden, dass man Schwarzgeld nicht versteuert



Du bist ja lustig. Das ist doch klar, dass man Schwarzarbeit nicht versteuert, es ist ja auch illegal. Ein nennenswertes Gehalt hat man als Ungelernter meiner Meinung nach allerdings hauptsächlich mit Schwarzarbeit.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 06.08.2025 11:12 Uhr. Frühere Versionen ansehen
06.08.2025 11:11 Uhr
Die Zeiten, in denen ein ungelernter ITler groß was reißen konnte, sind meiner Meinung nach auch vorbei...
06.08.2025 14:39 Uhr
Zitat:

Du bist ja lustig. Das ist doch klar, dass man Schwarzarbeit nicht versteuert, es ist ja auch illegal. Ein nennenswertes Gehalt hat man als Ungelernter meiner Meinung nach allerdings hauptsächlich mit Schwarzarbeit.

Der Steuerfreibetrag liegt aktuell bei 12.096 Euro. Beim aktuellen Mindestlohn und einer 40 Stunden-Woche beträgt das Jahresbruttoeinkommen 26.666 Euro. Also deutlich über dem Freibetrag. Selbst nach Abzug der Pauschalen und Sonderausgaben wird man normalerweise drüber liegen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 06.08.2025 14:40 Uhr. Frühere Versionen ansehen
06.08.2025 15:22 Uhr
Nein.
Vielmehr sollte man wieder rigoros Ausnahmen von der Volljährigkeit zurückführen - Stichwort Wahlrecht mit 16. Dann man wählen darf, aber noch nicht rechtsgültige Verträge abschließen darf, ist ein Widerspruch in sich.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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