In dieser Kategorie existieren keine Unterbereiche.
Unterkategorie vorschlagen
Hinweis für Gäste
Um an den Umfragen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Anfang-511 - 15 / 5477 Abstimmungen+5Ende
Abgelaufene Abstimmungen
Von:  Next  07.04.2025 11:02 Uhr
Empfindest du die telefonische Krankmeldung auch als zu einfach, wenn du von einem LKW überfahren wurdest?
Sollte zuerst der Hausarzt aufgesucht werden, bevor man sich zum Zusammenflicken ins Krankenhaus begibt?
 Ja, das ist zu einfach.0,0%  (0)
 Nein, das ist eine Ausnahmesituation, in der man sich telefonisch krankmelden dürfte.66,7%  (4)
 Ich möchte das diskutieren.33,3%  (2)
 
Diskutieren im ForumDiskutieren [6]   |   Ergebnis verfolgenFavoriten   |  Rezensionen verfolgenRezensionen
Von:  Next  07.04.2025 10:35 Uhr
Steht die Weltwirtschaft vor einer langanhaltenden Rezession?
Weltweit gehen die Aktienkurse dank Trumps erratischer Zollpolitik auf Talfahrt.
 Ja, das sieht so aus.50,0%  (4)
 Nein, Trump verfolgt einen genialen Plan, den noch niemand erkennt.0,0%  (0)
 Interessiert mich nicht.0,0%  (0)
 Das möchte ich ausduskutieren.25,0%  (2)
 Antwort 425,0%  (2)
 
Diskutieren im ForumDiskutieren [6]   |   Ergebnis verfolgenFavoriten   |  Rezensionen verfolgenRezensionen
Von:  Pause II  06.04.2025 13:03 Uhr
Der Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst hat ein Ende - atmest Du auf?
Gewerkschaften und Arbeitgeber haben sich darauf geeinigt, dass die Beschäftigten in Bund und Kommunen in zwei Stufen insgesamt 5,8 Prozent mehr Lohn bekommen.

Quelle:
https://www.tagesschau.de/eilmeldung/
tarifeinigung-oeffentlicher-dienst-114.html
 Absolut10,0%  (1)
 Eher schon20,0%  (2)
 In Teilen10,0%  (1)
 Eher nicht10,0%  (1)
 Nein20,0%  (2)
 Diskussion0,0%  (0)
 Bimbes30,0%  (3)
 
Diskutieren im ForumDiskutieren [9]   |   Ergebnis verfolgenFavoriten   |  Rezensionen verfolgenRezensionen
Von:  Pause II  29.03.2025 00:31 Uhr
Wird bei Euch der Grundsatz der Urlaubsgewährung im laufenden Kalenderjahr eingehalten?
§7 des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG) verlangt das Gewähren und "Nehmen" des Urlaubs im Anspruchskalenderjahr.

Lediglich in Ausnahmefällen darf der Urlaub auf das erste Quartal des Folgejahres übertragen werden. Dafür muss ein entsprechender Grund vorhanden sein. Ansonsten würde der Urlaub am Ende des Kalenderjahres verfallen.

Ein Verfall ist jedoch ausgeschlossen, wenn (so das BAG im Einklang mit dem EuGH) der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht in die Lage versetzt hat seinen ihm zustehenden Urlaubs auch wahrnehmen zu können.

Vom BAG wird inzwischen sogar eingeräumt, dass der Arbeitgeber den Mitarbeitenden auch wenn nötig förmlich auffordern muss seinen Urlaubsanspruch auszuüben.

Die Beweislast, dass der Arbeitgeber dieser Sorgfaltspflicht nachgekommen ist, trifft ihn daher und nur dann läuft das gesetzliche Fristenregime.

Quelle:
NZA - Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Ausgabe 3/2025 S.151

 Ja - immer11,1%  (1)
 Ja - meistens11,1%  (1)
 In Teilen11,1%  (1)
 Eher nicht0,0%  (0)
 Nein - es wird dagegen regelmäßig verstoßen0,0%  (0)
 Diskussion11,1%  (1)
 Bimbes55,6%  (5)
 
Diskutieren im ForumDiskutieren [37]   |   Ergebnis verfolgenFavoriten   |  Rezensionen verfolgenRezensionen
Von:  pacific  25.03.2025 21:29 Uhr
Hast du ein Konto bei einer Bank im Ausland?
Eine Umfrage, um den Wunsch nach obskuren Umfragen zu erfüllen und ich einen Weg suche, CHF und EUR mit möglichst geringen Kosten in das jeweils andere zu tauschen.
 Ja40,0%  (4)
 Nein30,0%  (3)
 Bimbes, Diskussion, keine Meinung, andere Meinung20,0%  (2)
 Neutral 10,0%  (1)
 
Diskutieren im ForumDiskutieren [12]   |   Ergebnis verfolgenFavoriten   |  Rezensionen verfolgenRezensionen
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
» Starte Deine eigene Abstimmung in dieser Kategorie und verdiene 500 Bimbes! «
Anfang-511 - 15 / 5477 Abstimmungen+5Ende