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Fragenübersicht [Themenwoche Staat Deutschland vs Österreich] Welche verfassungsmäßigen Rechte des Parlamentes (Nationalrat und Bundestag) kommen Deinem Amtsverständnis eines solchen Organs näher? Hintergrund
1 - 2 / 2 Meinungen
03.08.2024 12:24 Uhr
Bei euch ist alles viel kürzer und prägnanter formuliert, auch wenn es in der Realität da und dort nichts anderes sagt
03.08.2024 12:24 Uhr
Zitat:
Artikel 29.
(1)Der Bundespräsident kann den Nationalrat auflösen, er darf dies jedoch nur einmal aus dem gleichen Anlass verfügen. Die Neuwahl ist in diesem Fall von der Bundesregierung so anzuordnen, dass der neugewählte Nationalrat längstens am hundertsten Tag nach der Auflösung zusammentreten kann.
(2)Vor Ablauf der Gesetzgebungsperiode kann der Nationalrat durch einfaches Gesetz seine Auflösung beschließen.
(3)Nach einer gemäß Abs. 2 erfolgten Auflösung sowie nach Ablauf der Zeit, für die der Nationalrat gewählt ist, dauert die Gesetzgebungsperiode bis zum Tag, an dem der neugewählte Nationalrat zusammentritt.


Diese Auflösungspassage finde ich übrigens noch ergänzend zu den Rechten des BP sehr interessant.

Die Selbstauflösung ist doch bei euch nicht so einfach oder?

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.08.2024 12:25 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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