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Fragenübersicht Würdest Du sagen, dass ein Linksextremist oder Linksextremer sich automatisch nicht auf dem Boden des Grundgesetzes befindet?
1 - 17 / 17 Meinungen
18.07.2024 09:17 Uhr
Ja
18.07.2024 09:17 Uhr
Ich lasse euch mal den Vortritt und lausche mal einfach ganz entspannt
18.07.2024 09:18 Uhr
Zitat:
Ja


Würde mich aber interessieren aus welchen Aspekten Du das ableitest für Dich? Lasse jetzt mal gezielt irgendwelche Parameter offen, damit ich Dich nicht einenge und in eine Richtung steuere.
18.07.2024 09:20 Uhr
Zitat:
Zitat:
Ja


Würde mich aber interessieren aus welchen Aspekten Du das ableitest für Dich? Lasse jetzt mal gezielt irgendwelche Parameter offen, damit ich Dich nicht einenge und in eine Richtung steuere.


Abschaffung der Ordnung des GG zu Gunsten eines „sozialistischen“ oder „kommunistischen“ Systems (also zu einer handfesten Diktatur hin) ist außerhalb unserer freiheitlichen Werte, ganz einfach.
18.07.2024 09:23 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ja


Würde mich aber interessieren aus welchen Aspekten Du das ableitest für Dich? Lasse jetzt mal gezielt irgendwelche Parameter offen, damit ich Dich nicht einenge und in eine Richtung steuere.


Abschaffung der Ordnung des GG zu Gunsten eines „sozialistischen“ oder „kommunistischen“ Systems (also zu einer handfesten Diktatur hin) ist außerhalb unserer freiheitlichen Werte, ganz einfach.


Dann sind wir wohl deckungsgleich unterwegs.
18.07.2024 09:25 Uhr
Ja, genauso wie ein Rechtsextremist.

Im Unterschied dazu ist das bei Links- und Rechtsradikalen aus meiner Sicht nicht zwingend so.
18.07.2024 09:29 Uhr
Diese Diskussion wird nicht viel beingen. Jedes der hier bis jetzt schon verwendeten Schlagworte werden von jeder/jedem Beteiligten anders gedeutet.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 18.07.2024 09:47 Uhr. Frühere Versionen ansehen
18.07.2024 09:57 Uhr
Nein, das ist Blödsinn. Soll der sein Leben im Knast verbringen?
18.07.2024 09:58 Uhr
Zitat:
Nein, das ist Blödsinn. Soll der sein Leben im Knast verbringen?


Was hat das mit Knast zu tun? Für den Gedanken alleine und das sein wird keiner eingesperrt?

18.07.2024 09:59 Uhr
Zitat:
Zitat:
Nein, das ist Blödsinn. Soll der sein Leben im Knast verbringen?


Was hat das mit Knast zu tun? Für den Gedanken alleine und das sein wird keiner eingesperrt?



Man fragt sich manchmal…
18.07.2024 10:02 Uhr
Zitat:
Zitat:
Nein, das ist Blödsinn. Soll der sein Leben im Knast verbringen?


Was hat das mit Knast zu tun? Für den Gedanken alleine und das sein wird keiner eingesperrt?



Wenn du irgendwie dein Leben über die Bühne bringen willst, ohne dass du jeden Tag verhaftet wirst, hältst du dich an Gesetze. Die Frage ist schlecht gestellt. Wenn wir davon ausgehen das jeder ohne oder mit Vorsatz gegen geltende Gesetze verstößt bewegt er/ sie sich noch nicht abseits des GG.
18.07.2024 10:05 Uhr
Das Problem ist doch die Definition von Links- bzw. Rechtsextremist.

Insbesondere bei "Rechts" ist die Zuschreibung dermaßen beliebig geworden, daß sie gleichermaßen wertlos ist.

Ich behaupte, daß 95 Prozent der AfD (Mitglieder und Wähler) mitnichten ein völlig anderes System wollen, sondern Korrekturen im "bestehenden System".

Bei "Links" ist man in der Zuschreibung deutlich zurückhaltender, da sind es dann eher Linksradikale, oder lieber gleich "Aktivisten".

Also: wo ich mitgehe, wäre die Definition "Wer den (gewaltsamen) Systemumsturz anstrebt, egal ob links, rechts oder sonstwas, steht nicht auf dem Boden des GG ... und wird auch zu Recht als Extremist betitelt".

Und womit ich die Ausgangsfrage beantworte: nein, ich sehe hier keinen Automatismus.
18.07.2024 10:05 Uhr
@mauli

Ich würde hier mal in zwei Bereiche gliedern, die Du hier vermengst.

Der alltägliche Verstoß gegen Gesetze, wie das Missachten einer Ampel, das falsche Sortieren von Müll, das vorsätzliche Missachten der Mülltrennung, das Missachten von Abbiegeverboten und was man sonst so am Tag anstellt, wenn er lang ist, ist wohl in den meisten Fällen ein Verwaltungsdelikt.

Dann kommt die Ebene, wo man ein Strafdelikt macht. Mord z.b.

Über diesen Delikten würde ich dann das Delikt stellen, welches darauf abzielt, dass man den Staat und seine Grundlagen zu zerstören trachtet.

Solang Du zu Hause mit drei Freunden über eine Rätediktatur grübelst, stellt das wohl kein Delikt dar.

Das meinte ich.
18.07.2024 10:56 Uhr
Zitat:

Solang Du zu Hause mit drei Freunden über eine Rätediktatur grübelst, stellt das wohl kein Delikt dar.


In einer freiheitlichen Demokratie ist es eigentlich auch kein Delikt, darüber öffentlich zu grübeln.
18.07.2024 10:59 Uhr
Zitat:
@mauli

Ich würde hier mal in zwei Bereiche gliedern, die Du hier vermengst.

Der alltägliche Verstoß gegen Gesetze, wie das Missachten einer Ampel, das falsche Sortieren von Müll, das vorsätzliche Missachten der Mülltrennung, das Missachten von Abbiegeverboten und was man sonst so am Tag anstellt, wenn er lang ist, ist wohl in den meisten Fällen ein Verwaltungsdelikt.

Dann kommt die Ebene, wo man ein Strafdelikt macht. Mord z.b.

Über diesen Delikten würde ich dann das Delikt stellen, welches darauf abzielt, dass man den Staat und seine Grundlagen zu zerstören trachtet.

Solang Du zu Hause mit drei Freunden über eine Rätediktatur grübelst, stellt das wohl kein Delikt dar.

Das meinte ich.


Es ist ja, um das hier nochmal zu komplettieren, einfach zu unterscheiden zwischen denken und handeln.

Dafür, als Linksextremist einfach zu denken, kommt man nichts ins Gefängnis. Genau so wenig wie jemand wegen Mordes verurteilt wird, nur weil man mal über einen Mord nachgedacht hat.

Bestraft wird in Deutschland Handeln ab dem Versuchsstadium, in bestimmten Fällen Unterlassen und in wenigen Fällen auch das Vorbereiten einer Straftat insbesondere im Bereich des Staatsschutzstrafrechts. Auch das setzt ein Handeln voraus.

Nichts davon umfasst aber das Denken und eine Haltung und nur nach der hat EvaHulzinger gefragt.

Insofern finde ich es freundlich gesagt etwas deplatziert so unfreundlich zu sagen, die „Frage sei schlecht gestellt“ weil man ja versuche ohne Gefängnis durchs Leben zu gehen.

Ich würde da im Umkehrschluss eher sagen dass die Frage vielleicht nicht vollständig durchdrungen wurde.
18.07.2024 12:13 Uhr
Mit einem extremistischen Gedankengut, unabhängig vom politischen oder religiösen Etikett, schafft man zumindest eine gedankliche Grundlage, die schwer vereinbar mit dem Grundgesetz ist.

Einen Automatismus würde ich hier aber nicht gleich attestieren wollen, da zwischen dem reinen Denken und dem konkreten Handeln zum Glück noch Welten liegen.

18.07.2024 13:05 Uhr
Hängt sehr von der Definition von 'Linksextrem' ab. Aber ein legalistischer Kommunist kann durchaus das Grundgesetz als Grundlage haben, sogar gegen Angriffe verteidigen, und trotzdem über das Grundgesetz hinausdenken.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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