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Fragenübersicht Sollte man hinterfragen, ob eine AfD-Mitgliedschaft mit einem Angehörigenstatus bei Bundeswehr und Polizei vereinbar ist?
1 - 20 / 43 Meinungen+20Ende
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14.05.2024 17:27 Uhr
Das muss man nicht hinterfragen, das ist klar nicht vereinbar.

Wie kann jemand, der diesen Staat und seine Gesellschaft offen ablehnt, in einer Position sein, wo er diesen Staat und seine Gesellschaft zu schützen hat?
14.05.2024 17:34 Uhr
Zitat:
Das muss man nicht hinterfragen, das ist klar nicht vereinbar.

Wie kann jemand, der diesen Staat und seine Gesellschaft offen ablehnt, in einer Position sein, wo er diesen Staat und seine Gesellschaft zu schützen hat?


Glaubt Ihr Linken eigentlich wirklich Eure eigenen Märchen?

Eigentlich sollten uns doch ALLEN die damaligen Berufsverbote gegen Links eine Mahnung sein.
14.05.2024 17:34 Uhr
Zitat:
...
Wie kann jemand, der diesen Staat und seine Gesellschaft offen ablehnt, ...


Du sprichst jetzt von Herrn Habeck?
14.05.2024 18:08 Uhr
@ pacific

Scheinbar hast Du in ein Wespennest gestochen.
Sehr gut.
14.05.2024 18:18 Uhr
Zitat:
Das muss man nicht hinterfragen, das ist klar nicht vereinbar.

Wie kann jemand, der diesen Staat und seine Gesellschaft offen ablehnt, in einer Position sein, wo er diesen Staat und seine Gesellschaft zu schützen hat?


Das hat der Herr Bismarck auch so gesehen. Mit Blick auf diese Erkenntnis kannst du gleich ein Verbot der Jesuiten und der Sozialdemokraten fordern. War sein Ansatz und es wäre wohl auch heute sein Vorschlag.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 14.05.2024 18:59 Uhr. Frühere Versionen ansehen
14.05.2024 18:44 Uhr
Zitat:
Das muss man nicht hinterfragen, das ist klar nicht vereinbar.

Wie kann jemand, der diesen Staat und seine Gesellschaft offen ablehnt, in einer Position sein, wo er diesen Staat und seine Gesellschaft zu schützen hat?


Na ja hier wird so getan, als ob alle AfD-Mitglieder russische Spione seien.
Eine AfD-Mitgliedschaft und der Eid auf die Bundesrepublik schließen sich meiner Meinung nach nicht aus.
14.05.2024 19:21 Uhr
Zitat:
Eine AfD-Mitgliedschaft und der Eid auf die Bundesrepublik schließen sich meiner Meinung nach nicht aus.


Der Eid wird nicht auf die Bundesrepublik geleistet sondern auf das Grundgesetz.
Wenn die Ermittlungen des VS ergeben, dass die "A"fD gegen das GG aktiv tätig ist, dann ist das qua Beamtenrecht ein Entlassungsgrund.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 14.05.2024 19:23 Uhr. Frühere Versionen ansehen
14.05.2024 19:24 Uhr
Zitat:
Zitat:
Eine AfD-Mitgliedschaft und der Eid auf die Bundesrepublik schließen sich meiner Meinung nach nicht aus.


Der Eid wird nicht auf die Bundesrepublik geleistet sondern auf das Grundgesetz.
Wenn die Ermittlungen des VS ergeben, dass die "A"fD gegen das GG aktiv tätig ist, dann ist das qua Beamtenrecht win Entlassungsgrund.


Nationalsozialisten maoistischer Prägung wie Trittin und Kretschmann wurden Bundesminister und Ministerpräsident.

So what?
14.05.2024 19:31 Uhr
Zitat:
Nationalsozialisten maoistischer Prägung


*trööt*

Im Übrigen ist mir nicht bekannt, dass Trittin oder gar Kretschnann vom VS (und einem Gericht bestätigt) als "extremistische Verdachtsfälle" eingestuft worden seien.
Also außer in Deinem Kopf vielleicht, aber das kann man in der Bewertung vernachlässigen. :o)

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 14.05.2024 19:42 Uhr. Frühere Versionen ansehen
14.05.2024 19:37 Uhr
Es ging, @*PogoHeil*, in dieser Umfrage im Ãœbrigen um beamtenrechtliche Fragen.
Gern geschehen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 14.05.2024 19:41 Uhr. Frühere Versionen ansehen
14.05.2024 19:48 Uhr
Zitat:

Glaubt Ihr Linken eigentlich wirklich Eure eigenen Märchen?

Eigentlich sollten uns doch ALLEN die damaligen Berufsverbote gegen Links eine Mahnung sein.


@.Fransecky.
Das OVG Münster hat gestern in seinem Urteil u.a. auf die Position der afd abgestellt, dass diese deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund anders behandeln will als deutsche ohne Migrationshintergrund (aka "Biodeutsche").

Was macht jetzt der geneigte afdler bei der Polizei oder der Bundeswehr? Folgt er seinem Diensteid gegen seine Ãœberzeugung? Oder folgt er nicht doch seiner Ãœberzeugung?

Nein, ein solches Risiko hat im Staatsdienst in sicherheitsrelevanten Bereichen nichts zu suchen.
14.05.2024 19:52 Uhr
Zitat:
Das OVG Münster hat gestern in seinem Urteil u.a. auf die Position der afd abgestellt, dass diese deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund anders behandeln will als deutsche ohne Migrationshintergrund (aka "Biodeutsche").


Das ist sachlich nicht zutreffend, das Urteil, dessen schriftliche Begründung noch aussteht, spricht von einem Verdacht.

Die AfD ist aber weder verboten, noch als gesichert extremistisch eingestuft.

Soweit jedenfalls die frei verfügbaren Fakten.
14.05.2024 19:58 Uhr
@,SBF_

Zitat:
Die AfD ist aber weder verboten, noch als gesichert extremistisch eingestuft.



Das ist korrekt.
Oben schrieb ich:

Zitat:
Wenn die Ermittlungen des VS ergeben, dass die "A"fD gegen das GG aktiv tätig ist, dann ist das qua Beamtenrecht ein Entlassungsgrund


Das hast Du abgelehnt.
14.05.2024 19:58 Uhr
Zitat:
das Urteil, dessen schriftliche Begründung noch aussteht,
Das ist ja nun eine ziemliche Nebelkerze.

Niemand kann doch ernsthaft annehmen, dass in der schriftlichen Begründung bei einer so wichtigen und politisch aufgeladenen Entscheidung etwas anderes steht als im Gerichtssaal verkündet wurde und in der kurz danach folgenden Presseerklärung steht.
14.05.2024 20:07 Uhr
@SBF_ und .Fransecky.,

die erste Reihe der afd, allen voran Gauland, war in der Vergangenheit ganz weit vorne, irgendwelche Geschmacklosigkeiten oder offenen Unsinn rauszuhauen. Wenn sie darauf angesprochen wurden, wurde es zunächst geleugnet. Wenn es Nachweise wie Videos gab und nicht mehr geleugnet werden konnte, wurde behauptet, man habe etwas ganz anderes gemeint.

Bei dieser Äußerung über den Umgang mit Deutschen mit Migrationshintergrund hat die afd das weder vor der OVG-Entscheidung gestern noch danach versucht. Das kann nur heißen, dass es belastbare Belege für die Existenz dieser Position in der afd gibt.
14.05.2024 20:08 Uhr
Zitat:
Niemand kann doch ernsthaft annehmen, dass in der schriftlichen Begründung bei einer so wichtigen und politisch aufgeladenen Entscheidung etwas anderes steht als im Gerichtssaal verkündet wurde und in der kurz danach folgenden Presseerklärung steht.


Wir sind uns aber einig, dass eine schriftliche Urteilbegründung wesentlich detailreicher sein sollte, als eine kurze Presseerklärung, oder?


Es wäre sehr aufschlussreich, auf welche Aussagen sich das Gericht gestützt hat, nachdem die Beweisanträge der AfD inhaltlich nicht gewürdigt worden sind.
14.05.2024 20:11 Uhr
Zitat:
die erste Reihe der afd, allen voran Gauland, war in der Vergangenheit ganz weit vorne, irgendwelche Geschmacklosigkeiten oder offenen Unsinn rauszuhauen. Wenn sie darauf angesprochen wurden, wurde es zunächst geleugnet. Wenn es Nachweise wie Videos gab und nicht mehr geleugnet werden konnte, wurde behauptet, man habe etwas ganz anderes gemeint.

Bei dieser Äußerung über den Umgang mit Deutschen mit Migrationshintergrund hat die afd das weder vor der OVG-Entscheidung gestern noch danach versucht. Das kann nur heißen, dass es belastbare Belege für die Existenz dieser Position in der afd gibt.


Wie gesagt, spekulieren wir nicht wild drauflos, sondern warten die schriftliche Urteilsbegründung an.

Ich bin wirklich gespannt…
14.05.2024 20:12 Uhr
Zitat:
Es ging, @*PogoHeil*, in dieser Umfrage im Ãœbrigen um beamtenrechtliche Fragen.
Gern geschehen.


Verklickt - ich hatte gelesen, dass es PogoHeil um beamtenrechtliche Fragen ging - das wäre nämlich zu verneinen - ihm geht es meistens nur um pure Aufmerksamkeit.
14.05.2024 20:17 Uhr
Zitat:
Wie gesagt, spekulieren wir nicht wild drauflos, sondern warten die schriftliche Urteilsbegründung an.

Ich bin wirklich gespannt…


Du bist an dem Punkt, an dem du dir überlegen musst, ob du den Gerichten dieses Landes vertraust oder ob du ihnen nicht vertraust.

Vertrauen basierend darauf, ob dir die Entscheidung gefällt, ist ein bisschen billig für meinen Geschmack.

In wie weit dir (oder sonst jemandem hier) die schriftliche Urteilsbegründung weiterhilft, wird sich zeigen. Richter an Oberverwaltungsgerichten oder Bundesverwaltungsgerichten oder entsprechende Rechtsanwälte dürfte unter den Teilnehmern hier erheblich unterrepräsentiert sein...
14.05.2024 20:27 Uhr
Zitat:
Du bist an dem Punkt, an dem du dir überlegen musst, ob du den Gerichten dieses Landes vertraust oder ob du ihnen nicht vertraust.


Auf was soll ich vertrauen, dass die AfD vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft wurde?
Dass hat das Gericht jetzt bestätigt und ich würde gerne wissen warum.

Ãœbrigens bin ich dabei nicht ganz alleine:


„ Das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Köln weist an einigen Stellen argumentative Lücken auf, die das Oberverwaltungsgericht in seinen schriftlichen Gründen nun sicherlich schließen wird", sagte der Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre gegenüber beck-aktuell.“




https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/ovg-muenster-urteil-afd-verdachtsfall-verbotsdebatte


Zitat:

Vertrauen basierend darauf, ob dir die Entscheidung gefällt, ist ein bisschen billig für meinen Geschmack.


Naja, ich will jetzt nicht kleinlich wirken, aber du ignorierst doch auch Urteile, wenn sie dir nicht passen.





Zitat:

In wie weit dir (oder sonst jemandem hier) die schriftliche Urteilsbegründung weiterhilft, wird sich zeigen. Richter an Oberverwaltungsgerichten oder Bundesverwaltungsgerichten oder entsprechende Rechtsanwälte dürfte unter den Teilnehmern hier erheblich unterrepräsentiert sein...


Na klar interessiert es mich, auf welcher Grundlage der Verfassungsschutz eine solche Einstufung vornimmt, dafür muss man kein juristischer Experte sein, sondern nur ein politischer Interessierter Bürger.


Das Gericht hat den Bewertungsmaßstab des Verfassungschutzes bestätigt, nicht mehr und nicht weniger.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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