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Fragenübersicht Findest Du es in Ordnung, dass das Gericht jetzt schon kundtat, dass das aktive oder passive Wahlrecht von Höcke nicht wackelt?
1 - 6 / 6 Meinungen
23.04.2024 15:01 Uhr
Ja, das ist angesichts einer anstehenden Wahl, an der er teilnimmt, fair.
23.04.2024 15:45 Uhr
Den Entzug des Wahlrechts hatten mir schon Genossen nahe gelegt. Ich halte den Typen auch für ein Arschloch, für ein Verlogenes sowieso. Aber sich für den Abbau der Grundrechte, aus welchem Grund auch immer, einzusetzen wird uns allen nochmal auf die Füße fallen. Ich halte das für falsch. In den USA machen die Lohnabhängigen, z. B. der UAW uns vor wie man Druck macht. Es klingt auch irgendwie shizophren für den Abbau seiner Rechte auf die Straße zu gehen, um dann hinterher zu seiner Überraschung gewerkschaftliche Abwehrkämpfe führen zu müssen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 23.04.2024 15:46 Uhr. Frühere Versionen ansehen
23.04.2024 15:55 Uhr
Rechtsstaatlich ok.
Schade trotzdem. ;-)
23.04.2024 16:16 Uhr
Erörterung des Verfahrensstands, die im Ermessen des Strafrichters liegt. Da sehe ich keine Probleme. Weder ist das rechtsstaatlich geboten gewesen noch gibt es Gründe die eine solche Erörterung unmöglich machen. Dass für einen eventuellen Ersttäter nicht sofort eine Freiheitsstrafe verhängt wird, ist auch keine Überraschung.
23.04.2024 16:24 Uhr
Zitat:
Erörterung des Verfahrensstands, die im Ermessen des Strafrichters liegt. Da sehe ich keine Probleme. Weder ist das rechtsstaatlich geboten gewesen noch gibt es Gründe die eine solche Erörterung unmöglich machen. Dass für einen eventuellen Ersttäter nicht sofort eine Freiheitsstrafe verhängt wird, ist auch keine Überraschung.


Zumal es sich um eine Parole aus dem Ersten Weltkrieg handelt.
23.04.2024 16:33 Uhr
Zitat:
Zitat:
Erörterung des Verfahrensstands, die im Ermessen des Strafrichters liegt. Da sehe ich keine Probleme. Weder ist das rechtsstaatlich geboten gewesen noch gibt es Gründe die eine solche Erörterung unmöglich machen. Dass für einen eventuellen Ersttäter nicht sofort eine Freiheitsstrafe verhängt wird, ist auch keine Überraschung.


Zumal es sich um eine Parole aus dem Ersten Weltkrieg handelt.



Kleiner Exkurs an der Stelle, weil es von Vielen partout nicht begriffen wird: Diese Parole ist unter anderem bereits für die Sturmtruppen von 1917/18 nachgewiesen.

Die junge Hitler-Bewegung mit ihrer SA war so schöpferisch nun gerade nicht. Sie hatte sich tatsächlich hemmungslos und ohne Scham an allem bedient, was irgendwie attraktiv erschien und in Reichweite war. Egal von welcher Seite. Sie war dabei nicht originär kreativ, sondern hat im Wesentlichen aus der reichen und vielfältigen Ideenwelt, aber eben auch aus den vollen geistigen Giftdepots ihrer Zeit geschöpft.

Sollte man schon mal langsam verstehen.

Danke.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 23.04.2024 16:36 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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