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Fragenübersicht Sollten 16-18 Jährigen nach Zusprechung eines Wahlrechtes auf Bundesebene auch eine weitgehende Volljährigkeit zugestanden werden?
1 - 20 / 27 Meinungen+20Ende
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18.02.2024 08:02 Uhr
Klar alles andere wäre ein nicht zu erklärender Widerspruch
18.02.2024 08:13 Uhr
Volljährigkeit und Wahlrecht sollten auf 21 Jahre festgelegt werden. Selbst da sind viele junge Menschen noch Kinder.
18.02.2024 08:23 Uhr
Was hat denn das Erlangen des Wahlrechts mit der Volljährigkeit zu tun.

Man darf doch mittlerweile auch Autofahren ohne Volljährig zu sein.
18.02.2024 08:23 Uhr
Zitat:
Klar alles andere wäre ein nicht zu erklärender Widerspruch


Wo läge denn da der Widerspruch?
18.02.2024 08:27 Uhr
@T.O.M.A.S

In Deutschland kannst du mit 17 nicht allein Auto fahren bzw. man darf es nicht
18.02.2024 08:29 Uhr
@T.O.M.A.S

Der Widerspruch läge daran das man Leuten nur das Wahlrecht zugesteht wenn man sie für reif gneug befindet diese Tragweite treffen zu können.
Das muss dann auch in anderen Bereichen gelten.
18.02.2024 09:05 Uhr
Zitat:
Volljährigkeit und Wahlrecht sollten auf 21 Jahre festgelegt werden. Selbst da sind viele junge Menschen noch Kinder.

So peinlich mir das auch ist, aber hier stimme ich Dir mal zu. Wobei ich mir bei der Volljährigkeit nicht sicher bin.
18.02.2024 09:35 Uhr
Zitat:
@T.O.M.A.S

In Deutschland kannst du mit 17 nicht allein Auto fahren bzw. man darf es nicht


Habe ich auch nicht geschrieben, dass man alleine Autofahren kann.

Natürlich handelt es sich um ein begleitetes Fahren, wo jemand daneben sitzt.
Aber auf dem Fahrersitz sitzt ein Minderjähriger, der das Auto steuert.
18.02.2024 09:42 Uhr
Zitat:
@T.O.M.A.S

Der Widerspruch läge daran das man Leuten nur das Wahlrecht zugesteht wenn man sie für reif gneug befindet diese Tragweite treffen zu können.
Das muss dann auch in anderen Bereichen gelten.


Dann müsste man sehr vielen Volljährigen ja das Wahlrecht absprechen, wenn man diesen Maßstab anlegen wollte.

Einem Minderjährigen gesteht man die „geistige Reife“ zu, um zu entscheiden, ob er lieber Mädchen oder Junge sein will.
Beim Wahlrecht will man dann plötzlich die „geistige Reife“ als Kriterium einführen.
Ich meine mit 16 kann man den Jugendorganisationen der Parteien beitreten, warum sollte man mit 16 nicht wählen dürfen?
18.02.2024 10:09 Uhr
Muss da nicht ein Homogenitätsprinzip greifen. Mal rein beim Wahlalter. In Österreich ist das so.
18.02.2024 10:25 Uhr
Man sieht ja an Aiwanger, dass Jugendliche mit 16, 17 noch nicht reif genug sind ;-)
18.02.2024 10:28 Uhr
Zitat:
Man sieht ja an Aiwanger, dass Jugendliche mit 16, 17 noch nicht reif genug sind ;-)


Wieso? Ich dachte Aiwanger wäre älter!
18.02.2024 10:28 Uhr
Zitat:
Wieso? Ich dachte Aiwanger wäre älter!


Du weißt schon, was ich meine ;-)
18.02.2024 10:53 Uhr
Zitat:
Zitat:
Wieso? Ich dachte Aiwanger wäre älter!


Du weißt schon, was ich meine ;-)


Ne, weiß ich nicht.
18.02.2024 11:17 Uhr
Das Jugendschutzgesetz macht bezüglich Alkohol jedenfalls noch Sinn, da der Körper sich noch entwickelt und Alkohol ein Nervengift ist. Die Regeln bis wann man ausgehen darf könnte man hingegen lockern, es gibt ja auch 16jährige, die im Arbeitsleben stehen, warum man dann die Leute bezüglich ihrer Freizeit gängeln soll erschließt sich nicht. Handyverträge sind Dauerschuldverhältnisse, die schwer durchschaubar sind. Ob eine Privatinsolvenz bei Jugendlichen so erstrebenswert ist weiß ich nicht. Will sagen: lass lieber die Eltern mal drüber gucken, dann bekommen die auch noch mit, was schief läuft. Die sind zwar in vielen Fällen trotz höheren Alters auch nichts geschäftsfähiger als ihr Nachwuchs, aber im Zweifel haben die halt dann die Schulden aus dem Vertrag an der Backe, dann startet der Nachwuchs nicht direkt mit einem Schufa-Eintrag ins Leben.
18.02.2024 11:17 Uhr
Zitat:
Volljährigkeit und Wahlrecht sollten auf 21 Jahre festgelegt werden. Selbst da sind viele junge Menschen noch Kinder.


Du bist wahrscheinlich weit jenseits von 21- und: was hats gebracht?
18.02.2024 11:19 Uhr
Zitat:
Was hat denn das Erlangen des Wahlrechts mit der Volljährigkeit zu tun.

Man darf doch mittlerweile auch Autofahren ohne Volljährig zu sein.


Ja, aber auch nur betreut- was sich ja auch sehr bewährt hat. Jedenfalls mehr als betreutes Rauchen oder Saufen für unter18jährige.
18.02.2024 11:20 Uhr
Zitat:

Natürlich handelt es sich um ein begleitetes Fahren, wo jemand daneben sitzt.
Aber auf dem Fahrersitz sitzt ein Minderjähriger, der das Auto steuert.


Und? Der Minderjährige darf ja auch alleine telefonieren, ohne Vertragsinhaber zu sein. Warum soll der jetzt einen Handyvertrag haben dürfen?
18.02.2024 11:26 Uhr
Nein. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Die Idee, dass das Wahlrecht an von anderen definierte Mündigkeit gebunden sein müsste, ist so richtig schön nazimäßig.
Jugendschutzgesetze u.ä. verfolgen einen komplett anderen Ansatz, als diese Menschen von der gesellschaftlichen und politischen Teilhabe auszuschließen.
18.02.2024 11:33 Uhr
Das mit dem Handyvertrag ließe sich übrigens ganz einfach lösen: Einmalzahlung für ein Jahr, die sich im Rahmen eines Taschengeldes bewegt und der Vertrag endet dann automatisch. Problem: du wirst niemanden finden, der sowas anbietet und niemanden finden ,der es haben will, weil er dann nicht mehr telefonieren kann, wenn er verpennt hat, dass das Jahr um ist. Aber machbar wäre das. Geht bei der Rollerversicherung ja auch.
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