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Welche Art der Einzugshürde für ein Parlament bevorzugst Du? |
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19.01.2024 10:32 Uhr |
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Eine Hürde, die sich aus der Anzahl der Mandate ergibt. Also formell keine. Das war das Prinzip, nach dem die freigewählte Volkskammer 1990 gewählt wurde. Und das war sicher nicht das schlechteste Parlament. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 19.01.2024 10:33 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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19.01.2024 10:35 Uhr |
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In unseren Ländern haben wir real eine Mischform, die bei uns real aber noch nicht zum Tragen kam.
4 Prozent im Nationalrat plus eben der Option diese über ein Grundmandat auszuhebeln in einem der Regionalwahlkreise.
Euer Wahlsystem muss ich euch ja wohl kaum erklären.
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19.01.2024 10:36 Uhr |
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Ich halte unsere 5%-Hürde für undemokratisch, auch wenn ich manche Argumente dafür zumindest nachvollziehen kann.
Die Hürde hat aber nicht unwesentlich zu unseren heutigen Zuständen beigetragen. Die größeren Parteien haben es sich in ihrer Machtposition bequem gemacht und sich immer weiter vom Bürger entfernt. Schließlich wussten sie ja über Jahrzehnte, dass ihnen die 5%-Hürde die lästige Konkurrenz vom Hals hält. Die Bürger wählen ungern Kleinparteien, wenn sie die Befürchtung haben, dass es sich um eine verschenkte Stimme handeln könnte. Deshalb haben sie immer wieder das aus ihrer Sicht kleinste Übel der Großen gewählt.
Mittlerweile ist das Vertrauen in die "Großen" derart zerbröselt, dass ihnen selbst die 5%-Hürde keinen Schutz vor unliebsamer Konkurrenz mehr bietet. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 19.01.2024 10:37 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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19.01.2024 10:37 Uhr |
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Ich bin diesbezüglich ratlos.
Die - aus Gründen - im Grundgesetz verankerte 5%-Hürde scheint ja möglicherweise auch nicht mehr zu funktionieren, wenn (wie Botsi in einer anderen Umfrage sinngemäß sagte) jedes Schneeflöckchen seine eigene Partei braucht. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 19.01.2024 10:41 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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19.01.2024 10:39 Uhr |
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Wenn man konsequent Parteien, die dem Geist der Verfassung widersprechen, ausschließen würde, wäre ich sogar für eine Abschaffung einer Hürde. Da Deutschland allerdings eine der wehrlosesten Demokratien der Welt ist, muss man ein anderes System finden. Das sollen dann aber bitte Politologen und Menschen mit Kompetenz im entsprechenden Rechtsgebiet klären. |
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19.01.2024 10:39 Uhr |
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Von mir aus kann die 5%-Hürde weg, dann hätten wir in den Parlamenten zwar eine wahre Freak-Show, aber wir hätten auch ein echtes Spiegelbild der Gesellschaft.
Wenn Parlamente wieder direkt in das Zentrum der Gesellschaft rücken, hat die Demokratie auf jeden Fall gewonnen. |
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19.01.2024 10:51 Uhr |
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Die Hürde sollte zumindest so hoch sein,
dass noch eine Möglichkeit besteht zu einer sinnvollen (sinnvoll im Bezug, dass die Parteien zusammenpassen und nicht nach 1 Monat Neuwahlen sind) Regierungskoalition.
Bei 10 Parteien ist das das schwieirig, |
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19.01.2024 10:52 Uhr |
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Zitat:Zitat:Selbst das Bundesverfassungsgericht ist keine überparteiliche Instanz.
Wenn das allgemein so gesehen wird, haben wir da natürlich ein Problem.
Das ist auch ein Probem, aber die Ernennung von Verfassungsrechtler*innen geschieht nun mal durch die Parteien des Bundestags und Bundesrats und ist schon mal besser gelöst als das System des Supreme Courts der USA.
Interessant, sich mal wieder die Grundzüge des Bundesverfassungsgerichts vor Augen zu führen:
Zitat:Gemäß § 4 Abs. 3 BVerfGG besteht eine Altersgrenze von 68 Jahren für die Richter. Mit Ablauf des Monats, in dem der Richter 68 Jahre alt wird, endet seine Amtszeit, wobei er allerdings das Amt noch weiterführt, bis ein Nachfolger ernannt ist. Nach § 105 BVerfGG kann das Plenum bei dauerhafter Dienstunfähigkeit eines Richters den Bundespräsidenten ermächtigen, diesen in den Ruhestand zu versetzen.
Die Amtszeit der Richter beträgt zwölf Jahre, eine Wiederwahl ist nicht zulässig. Diese 1970 in Kraft getretene Regelung soll ihre persönliche Unabhängigkeit stärken.[38]
Präsident und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts werden nach § 9 BVerfGG abwechselnd von Bundestag und Bundesrat bestimmt sowie nach § 10 BVerfGG vom Bundespräsidenten ernannt. Üblicherweise sind dies die Senatsvorsitzenden; auch ist es üblich, nach Ausscheiden eines Präsidenten aus dem Amt den Vizepräsidenten zu seinem Nachfolger zu bestimmen. Die Vertretung übernimmt der dienstälteste anwesende Richter bzw. bei gleichem Dienstalter der lebensälteste anwesende Richter eines Senats.[39]
Der Präsident ist Dienstvorgesetzter der Beamten des Gerichts. Das Gericht unterliegt als Verfassungsorgan keiner Dienstaufsicht.
Wahl der Richter
Rechtsgrundlagen für die Wahl sind Art. 94 GG, in dem die Wahl durch Bundestag und Bundesrat festgeschrieben ist, sowie die §§ 2–11 BVerfGG, welche ausführende Bestimmungen enthalten. Die eine Hälfte der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts wird vom Bundestag gewählt, die andere Hälfte vom Bundesrat.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassungsgericht |
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19.01.2024 10:53 Uhr |
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Zitat:Zitat:Selbst das Bundesverfassungsgericht ist keine überparteiliche Instanz.
Wenn das allgemein so gesehen wird, haben wir da natürlich ein Problem.
Weil Leute auf Parteiticket in so ein hohes Gericht kommen, haben wir natürlich ein Problem. |
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19.01.2024 10:55 Uhr |
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Zitat:Zitat:Die Hürde sollte zumindest so hoch sein,
dass noch eine Möglichkeit besteht zu einer sinnvollen (sinnvoll im Bezug, dass die Parteien zusammenpassen und nicht nach 1 Monat Neuwahlen sind) Regierungskoalition.
Bei 10 Parteien ist das das schwieirig,
Glaube ich nicht, denn in skandinavischen Ländern funktionieren z.B. Minderheitsregierungen ganz wunderbar. Mann muss sich halt auf ständig wechselnde Mehrheiten gefasst machen, was im Sinne einer repräsentativen Demokratie aber nicht die schlechteste Lösung wäre.
Die politische Kultur dort ist auf einen größeren Konsens ausgerichtet. Selbst die Extremisten sind da irgendwie moderater, als die entsprechenden Honks in Mittel- und Südeuropa. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 19.01.2024 10:56 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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19.01.2024 11:06 Uhr |
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Zitat:Zitat:Das ist auch ein Probem, aber die Ernennung von Verfassungsrechtler*innen geschieht nun mal durch die Parteien des Bundestags und Bundesrats
Durch wen denn sonst? Da sowohl Bundestag als auch Bundesrat eine Legitimationskette zum Wähler haben, hat man vermutlich keine Veranlassung gesehen, eine weitere zu schaffen.
Was für ein Quatsch. Erinnert so ein bißchen an die mittelalterlich-kirchliche Logik im Bereich Reliquienkult:
Ein Gegenstand wurde von einem Gegenstand berührt, der wiederum von einem Gegenstand berührt worden war, ursprünglich als heilig galt und so wurde über Legitimationskette ein vollkommen anderer Gegenstand vermeintlich selber heilig.
Schmerzhaft.
Zurück zur Anwendung in der Politik: Mit so einem Muster kannst du selbst die Machergreifung Hitlers begründen.
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 19.01.2024 11:10 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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19.01.2024 14:58 Uhr |
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In Umfragen für Deutschland blieben zur Zeit 20% der abgegebenen Stimmen unterhalb der 5%, wobei FDP, Freie Wähler, Linke und BSW jeweils bei 4% stehen. Man sollte die 5%-Hürde ganz abschaffen. |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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