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Fragenübersicht Was sagst Du dazu, dass von neun Vergewaltigern, die ein 15-jähriges Mädchen im Hamburger Stadtpark vergewaltigt haben, nur einer ins Gefängnis muss ? Welche Wirkung in die Gesellschaft hat das ?
1 - 20 / 73 Meinungen+20Ende
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03.12.2023 17:48 Uhr
Mal Zeit, dass wir mal wieder über die Todesstrafe diskutieren.
03.12.2023 17:49 Uhr
Das Urteil ist Ausdruck des Patriarchats und ich verabscheue es.
03.12.2023 17:52 Uhr
Zitat:
Mal Zeit, dass wir mal wieder über die Todesstrafe diskutieren.


Nur ist es eben auch da so, dass Justizirrtümer niemals ausgeschlossen werden können. Schon damit hat es sich erledigt.
03.12.2023 18:00 Uhr
Was ist das für ne Frage natürlich ist Bewährung bei schwerem Sexualdelikten nicht akzeptabel ob der Täter jetzt 16 , 17, 19 oder 40 ist..ich neige dazu dies nicht als strafmildernd anzusehen Vergewaltigung ist auch "kein jugendtypsches Delikt"

Ich kenne die genauen Umstände nicht aber eine Strafe von 2 Jahren + x ohne Bewährung wäre angemessen, die Forderungen nach Todesstrafe sind natürlich total hirnrissig über so einen Stumpfsinn lohnt es nicht zu diskutieren.
03.12.2023 18:08 Uhr
Das ist ein Skandal, dass so etwas nicht strenger geahndet wird. Im Grunde müßten die Täter wissen, daß auf eine Vergewaltigung eine sofortige Abschiebung folgt. Ich habe für solche Milde keinerlei Verständnis und die Richterin sollte man von Sexualstraftaten abziehen.
03.12.2023 18:10 Uhr
In Deutschland gibt es offenbar eine täterorientierte Justiz, anders ist dieses Urteil nicht zu erklären.


03.12.2023 18:28 Uhr
Das Urteil ist viel zu mild und und sendet das sehr bedenkliche Zeichen in die Gesellschaft, dass bei Vergewaltigungen vor Gericht keine ernsthaften Strafen drohen. Und wenn man dann noch liest dass die Täter keinerlei Reue gezeigt haben, noch nicht einmal eine gespielte Reue, fehlen mir die Worte.

Genauso fehlen mir die Worte wenn ich so überflüssige Kommentare wie die Forderung nach einer Todesstrafe lese, so wie sie ein paar Diskussionsbeiträge weiter erhoben wurde. Egal ob diese ernst gemeint war oder nicht, so etwas wird dem Ernst des Themas nicht gerecht.
03.12.2023 18:35 Uhr
Auf jedenfall ist es so, dass Richter durch zu große Milde bei Vergewaltigungen zu Mittätern werden, da die Täter aus dem Urteil mitnehmen, dass Vergewaltigung eine Lappalie ist (wovon sie vermutlich vorher schon überzeugt waren). Richter, die so urteilen, tragen dazu bei, dass auch die nächste Frau/ das nächste Mädchen Opfer wird. Da kommt man fast in Versuchung zu sagen, möge die Richterin selbst die nächste Betroffene sein.
Oder wurde sie bedroht? Dann möge sie es offenlegen.
03.12.2023 18:42 Uhr
Zu einer abschließenden Bewertung bräuchte es mehr Infos. Ich vermute, dass die Richter hier alle Umstände der Tat gegeneinander abgewogen haben und zu einem ausgewogenen Urteil gekommen sind. So soll es in einem Rechtsstaat sein.
Ich bin jedenfalls immer wieder heilfroh, dass solche Urteile nüchternen Experten überlassen werden und nicht dem einfältigen Pöbel, der sich auch in dieser Diskussion mal wieder zu erkennen gibt. Denn selbstverständlich wird die Tatsituation ganz anders und viel weniger eindeutig gewesen sein als vermutlich in den Köpfen mancher Mitdiskutanten, die vom Sofa gerne über Freiheit und Haft oder Leben und Tod entscheiden würden.
03.12.2023 19:00 Uhr
Zitat:
Denn selbstverständlich wird die Tatsituation ganz anders und viel weniger eindeutig gewesen sein


Die 15jährige war wohl erheblich alkoholiert. Das ist aber kein Freibrief.
03.12.2023 19:09 Uhr
Stichwort: Migrationshintergrund.

03.12.2023 19:29 Uhr
Zitat:
... selbstverständlich wird die Tatsituation ganz anders und viel weniger eindeutig gewesen sein als vermutlich in den Köpfen mancher Mitdiskutanten...


Bitte was?

Die "Tatsituation" ist sehr eindeutig beschrieben:
Ausnutzung der besonderen Hilflosigkeit des Opfers im Rahmen einer von den Tätern abgesprochenen Gruppenvergewaltigung einer Minderjährigen.

Welche Form der Erleuchtung braucht man denn, um diese Tatsituation zugunsten der Täter auszulegen?

Lass uns das daher an der Stelle abkürzen:
In Mitteleuropa ist es nicht akzeptiert, dass man alkoholisierte Menschen vergewaltigen, oder beispielsweise auch vor die U-Bahn schubsen darf.

Wenn irgendwelche Leute das anders sehen möchten, sind eben robustere Maßnahmen zur Durchsetzung von Recht und Gesetz fällig.
03.12.2023 20:15 Uhr
Zitat:
Welche Wirkung in die Gesellschaft hat das ?


Wer BLÖD kauft, bleibt blöd. Das ist die einzige Wirkung.
03.12.2023 20:16 Uhr
Zitat:
Mal Zeit, dass wir mal wieder über die Todesstrafe diskutieren.


Trottel.
03.12.2023 20:31 Uhr
Zitat:

Bitte was?

Die "Tatsituation" ist sehr eindeutig beschrieben:
Ausnutzung der besonderen Hilflosigkeit des Opfers im Rahmen einer von den Tätern abgesprochenen Gruppenvergewaltigung einer Minderjährigen.

Welche Form der Erleuchtung braucht man denn, um diese Tatsituation zugunsten der Täter auszulegen?

Das ist keine Tatsituation, die du beschreibst, sondern eine juristische Bewertung, die zudem offenbar ja nicht im Sinne der Täter (die auf Freispruch plädierten) getroffen wurde. Schon daran scheitert offenbar eine objektive Einschätzung der Situation deinerseits. Ich kann dir nicht sagen, was konkret vorgefallen ist, aber die Richter können es nach dem Prozess hoffentlich. Eine Vergewaltigung im juristischen Sinne kann zum Beispiel von Ausnutzung psychischer Labilität des Opfers (ohne jede körperliche Gewalteinwirkung und ggfls sogar ohne jedes Bewusstsein, eine Straftat zu begehen) bis hin zur körperlich brutalen Attacke mit schweren Verletzungen oder Todesfolge sehr vieles bedeuten. Gerade im ersteren Fall können natürlich auch je nach Entwicklungsstand von Täter und Opfer komplett unterschiedliche Wahrnehmungen über die Situation vorliegen.
Das wird dementsprechend auch sehr unterschiedlich juristisch bewertet.
03.12.2023 21:01 Uhr
Was soll dieses Urteil für eine Wirkung in die Gesellschaft haben.

Der Fall ist juristisch aufgearbeitet worden und ein Richter hat ein Urteil gesprochen.

Einige halten das Urteil wohl für zu milde, weil die Täter offenbar einen Migrationshintergrund haben.

Was haben denn die 40 Zeugen gemacht, wenn sie vermeintlich eine Vergewaltigung des Mädchens beobachtet haben. Zugeschaut?
Haben sie dem hilflosen und willenlosen Mädchen geholfen?
03.12.2023 21:39 Uhr
Zitat:
Zitat:
Mal Zeit, dass wir mal wieder über die Todesstrafe diskutieren.


Trottel.


Schlappschwanz.
03.12.2023 21:40 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Mal Zeit, dass wir mal wieder über die Todesstrafe diskutieren.


Trottel.


Schlappschwanz.


Kleiner Sitzpinkler, weil es die Holde so will!
03.12.2023 22:20 Uhr
Das Urteil bedient nicht die Rachegelüste der BILD und der AfD. Daher ist es für BILD berichtenswert. Ohne detailliertere Hintergründe lässt sich herzlich wenig sagen. Über die 40 Zeugen/Zuschauer echauffiert sich niemand. Ich gehe von einer unvollständigen und tendentiösen Berichterstattung aus.
04.12.2023 00:23 Uhr
Es ist einfach ein Unding, dass ein Steuerhinterzieher länger ins Gefängnis muss als ein Vergewaltiger, Jugendstrafrecht hin oder her. In unserem Justizsystem stimmt nicht nur das Strafmaß, sondern auch die Verhältnismäßigkeit nicht mehr. Mit Kapitalverbrechen wird viel zu gnädig umgegangen. Dabei sind viele Schwerstverbrecher nicht resozialisierbar und gehören ins Gefängnis, bis sie mit 80 in der Gefängniskrankenstation oder in ihrer Zelle sterben.
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