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Findest Du dieses Urteil gegen einen Jäger gerechtfertig? |
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20.11.2023 20:14 Uhr |
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Hunde erschießt man nicht einfach so. Das gehört sich nicht.
Von Rechts wegen her finde ich den Betrag aber zu hoch gegriffen für eine Sachbeschädigung (Und leider sind Tiere in Deutschland nur eine "Sache") |
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20.11.2023 20:24 Uhr |
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Passt schon. Evtl war der Wuff ja auch aus einer guten Zucht. Da kostet ein Welpe dann auch schon mal 3000 Euro. Je nach Rasse und Züchter. |
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20.11.2023 20:24 Uhr |
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Siehe auch hier. Klar, das ist BILD, aber das haben auch andere Zeitungen im letzten Jahr schon aufgegriffen, dass der Jäger zuvor bereits auffällig war.
https://www.bild.de/regional/muenchen/muenchen-aktuell/prozess-amtsgericht-hassfurt-jaeger-verurteilt-weil-er-hund-abschoss-86157760.bild.html |
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20.11.2023 20:28 Uhr |
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"Bereits im März 2020 hatte sich das Amtsgericht in Haßfurt mit dem damals 74-Jährigen befassen müssen. Laut Anklage hatte er zuvor zwei Reiterinnen, die ihren Hund in der Mainaue frei hatten laufen lassen, beleidigt und ihnen mit der Waffe in der Hand gedroht: „Ich knall das Pferd und den Hund ab.“ Die Geldstrafe in Höhe von 2700 Euro entsprach 90 Tagessätzen, war aber in der Berufung reduziert worden, sodass der Mann seinen Jagdschein behalten hatte. Dessen Entzug droht ab einem Strafmaß von 60 Tagessätzen. "
https://www.np-coburg.de/inhalt.toedlicher-schuss-jaeger-steht-nun-vor-gericht.1125ed84-f6c0-422d-b218-6e293a6b028c.html |
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20.11.2023 20:46 Uhr |
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heißt das, der Jäger wäre straffrei davongekommen, hätte er den Hund zur Fleischgewinnung erlegt?
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20.11.2023 20:54 Uhr |
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Zitat:heißt das, der Jäger wäre straffrei davongekommen, hätte er den Hund zur Fleischgewinnung erlegt?
Zitat:(1a) Es ist verboten, Fleisch von Hunden (Canidae), Katzen (Felidae) sowie von Affen zum Zwecke des menschlichen Verzehrs zu gewinnen oder in den Verkehr zu bringen.
Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs, §22 |
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20.11.2023 20:55 Uhr |
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Wenn er sehen musste, dass der Hund "nur" freilaufed war und nicht streunte, dann ist das völlig gerecht fertig. Nur weil ein Tier frei läuft gibt das noch lange keine Abschussfreiheit. |
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20.11.2023 21:10 Uhr |
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Ägypten war auch einst nicht ihr Land. Es war zu lesen, daß sie ab 20 % Bevölkerungsanteil Besitzansprüche anmelden.
Das dürften sie mittlerweile in sehr vielen deutschen Großstädten erreicht haben.
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20.11.2023 21:14 Uhr |
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Ich finde diese Geldstrafen nicht hilfreich. Es kommt natürlich auf die Ausbildung der Person an, man könnte aber auch ohne Vorkenntnisse den Mann einer Schulung (Umgang mit Gefahren von Wild bei der Jagd) unterziehen und daraufhin (die eigentliche Strafe) verpflichten eine Mindestanzahl an Schulungen in diesem Thema zu unternehmen. Damit würde auch der Umgang mit der Thematik geschult. |
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20.11.2023 21:52 Uhr |
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Es ist immer schwierig, ohne Kenntnis der Hintergründe, ein Urteil zu bewerten.
Aber wenn der Jäger einfach aus dem Auto heraus, grundlos, einen Hund erschossen hat und es bereits vorher ähnliche Vorfälle gegeben hat, erscheint mir die Strafe gerechtfertigt.
Ich hoffe es wurde ihm nicht nur das Gewehr entzogen, sondern auch die waffenrechtliche Erlaubnis, hier scheint es doch offensichtlich ein charakterliches Problem mit der notwendigen Zuverlässigkeit zu geben. |
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Volk, Sonstige |
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