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Fragenübersicht Bundeswirtschaftsminister Habeck fürchtet um die Energiepreisbremse. Teilst du seine Ansicht?
1 - 17 / 17 Meinungen
20.11.2023 15:34 Uhr
Ja teile ich und wenn er jetzt noch erkennt, wer verantwortlich für die hohen Energiepreise ist und dass dieses Niveau nicht gottgegeben ist, sind wir einen Schritt weiter.
20.11.2023 16:38 Uhr
Zitat:
Ja teile ich und wenn er jetzt noch erkennt, wer verantwortlich für die hohen Energiepreise ist und dass dieses Niveau nicht gottgegeben ist, sind wir einen Schritt weiter.


So ist es. Aber bei dem Märchenerzähler sind immer alle anderen schuld. Daß es überwiegend grüne Politik ist, überwiegend grüne Prioritätensetzungen, die in die derzeitige Situation geführt haben, das kann oder will er nicht sehen.
20.11.2023 17:54 Uhr
Ach er fürchtet das doch gar nicht, er findet das super.
20.11.2023 18:57 Uhr
Ich bin kein Jurist und kann das nicht bewerten.

Zu wünschen wäre freilich, dass ein Gericht, das über derart politische Fragestellungen entscheidet, die eigentlich weit über den Schutz der Demokratie und der Grundrechte hinausgehen, sich der Tragweite seiner Entscheidungen bewusst ist.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 20.11.2023 18:58 Uhr. Frühere Versionen ansehen
20.11.2023 19:05 Uhr
Zitat:
Zu wünschen wäre freilich, dass ein Gericht, das über derart politische Fragestellungen entscheidet, die eigentlich weit über den Schutz der Demokratie und der Grundrechte hinausgehen, sich der Tragweite seiner Entscheidungen bewusst ist.


Noch schöner wäre es, wenn sich eine Regierung bewusst wäre, was ein verfassungskonformer Haushalt ist und dass eine Regierung zuerst dem eigenen Land verpflichtet ist und nicht der ganzen Welt.
20.11.2023 19:32 Uhr
Ob er das wohl selbst glaubt?

Zur Entlastung kann er alle möglichen Steuern und Abgaben auf Energie abschaffen oder senken.

Das wäre sogar viel einfacher als diese Preisbremse, die scheinbar kaum jemand versteht und reihenweise Versorger nicht nachvollziehbare Rechnungen schicken.
20.11.2023 19:43 Uhr
Zitat:
Zur Entlastung kann er alle möglichen Steuern und Abgaben auf Energie abschaffen oder senken.


So schauts nämlich aus.
20.11.2023 20:18 Uhr
Habeck und Scholz sind die Hauptschuldigen der hohen Energiepreise. Sie wollten die hohen Preise durch Schulden dämpfen. Einen dieser grün-roten Winkelzüge wurde jetzt vom Bundesverfassungsgericht untersagt.
20.11.2023 20:55 Uhr
Es stellt sich die Frage, ob Scholz, Habeck und Co sich der Tragweite ihrer Gesetze nicht bewusst waren, oder die waren ihnen bewusst und sie haben gehofft, dass da niemand dazwischen grätschen würde.

Im ersten Fall schlage ich vor, dass sie wegen Unfähigkeit um ihre Entlassung ersuchen sollten .
Im zweiten Fall sollten sich dann im Nachhinein noch die Gerichte mit dem Thema beschäftigen.
20.11.2023 22:57 Uhr
Zitat:
Es stellt sich die Frage, ob Scholz, Habeck und Co sich der Tragweite ihrer Gesetze nicht bewusst waren, oder die waren ihnen bewusst und sie haben gehofft, dass da niemand dazwischen grätschen würde.

Im ersten Fall schlage ich vor, dass sie wegen Unfähigkeit um ihre Entlassung ersuchen sollten .
Im zweiten Fall sollten sich dann im Nachhinein noch die Gerichte mit dem Thema beschäftigen.



Mir scheint da auch der zweite Fall von Bedeutung zu sein, denn die Schuldenbremse wurde ja auch von Scholz mitgetragen.
21.11.2023 10:41 Uhr
Zitat:
Noch schöner wäre es, wenn sich eine Regierung bewusst wäre, was ein verfassungskonformer Haushalt ist und dass eine Regierung zuerst dem eigenen Land verpflichtet ist und nicht der ganzen Welt.



Ich will es - ohne Habeck in irgendeiner Weise verteidigen zu wollen, mal so sagen: Wenn man jetzt mit der Verfassung kommt und sagt, die Umgehung der Schuldenbremse auf diese Art sei verfassungswidrig, dann muss man sehen, dass die Schuldenbremse ja auch noch nicht so lange drin steht und sie nicht irgendwie zu den konstituierenden Elementen des Grundgesetzes gehört. Das war eine politische Entscheidung einer CDU-geführten Regierung, das so festzulegen. Kann und darf man kritisieren - wobei ich selbst es gut finde, dass es sie gibt. Darüber hinaus kann man jetzt nicht kommen und sagen, Sonderhaushalte am regulären Haushalt vorbei sind verfassungswidrig, wenn gleichzeitig genau das Selbe mit dem "Sondervermögen" Bundeswehr gemacht wird und nur weil die CDU im Bundesrat mitgespielt hat, man hier einen rechtlich wasserdichten Weg gefunden zu haben scheint.

Und @ Tilia: habe ich da etwas verpasst? Sollte von den 60 Milliarden irgendwo das Ausland subventioniert werden oder worauf beziehst du dich?
21.11.2023 22:24 Uhr
Es könnte nach einer verfassungsrechtlichen Prüfung jedenfalls noch anderen Sondervermögen das Aus drohen. Dann hätte die Bundesregierung tatsächlich ein Problem.

Die gegenwärtig genannten €60 Mrd. beziehen sich auf die mittelfristige Finanzplanung, die in der Regel vier Jahre umfaßt. Wir sprechen also von rund €15 Mrd. pro Jahr. Einen solchen Betrag sollte man in einem Haushaltsvolumen von über €400 Mrd. einsparen können.

Kommen weitere Summen. (s.o.) hinzu, wird es natürlich eng. Allerdings gehen die jüngsten Spekulationen in eine andere Richtung.
Demnach könnte die Regierung versuchen, auch für dieses Jahr eine Notlage zu erklären, um auf diese Weise die Schuldenbremse aussetzen zu können.

Wahrscheinlich würde auch ein solcher Schritt dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Ausgang offen.

Aus meiner Sicht wäre das allerdings nur eine weiterer, mittlerweile zu trauriger Normalität gewordener, Taschenspielertrick der Bundesregierung, der die gesamte Politik weiter diskreditieren dürfte.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 22.11.2023 11:07 Uhr. Frühere Versionen ansehen
21.11.2023 22:25 Uhr
Zitat:
Ach er fürchtet das doch gar nicht, er findet das super.


Warum?
21.11.2023 22:27 Uhr
Zitat:
Zitat:
Noch schöner wäre es, wenn sich eine Regierung bewusst wäre, was ein verfassungskonformer Haushalt ist und dass eine Regierung zuerst dem eigenen Land verpflichtet ist und nicht der ganzen Welt.



Ich will es - ohne Habeck in irgendeiner Weise verteidigen zu wollen, mal so sagen: Wenn man jetzt mit der Verfassung kommt und sagt, die Umgehung der Schuldenbremse auf diese Art sei verfassungswidrig, dann muss man sehen, dass die Schuldenbremse ja auch noch nicht so lange drin steht und sie nicht irgendwie zu den konstituierenden Elementen des Grundgesetzes gehört. Das war eine politische Entscheidung einer CDU-geführten Regierung, das so festzulegen. Kann und darf man kritisieren - wobei ich selbst es gut finde, dass es sie gibt. Darüber hinaus kann man jetzt nicht kommen und sagen, Sonderhaushalte am regulären Haushalt vorbei sind verfassungswidrig, wenn gleichzeitig genau das Selbe mit dem "Sondervermögen" Bundeswehr gemacht wird und nur weil die CDU im Bundesrat mitgespielt hat, man hier einen rechtlich wasserdichten Weg gefunden zu haben scheint.

Und @ Tilia: habe ich da etwas verpasst? Sollte von den 60 Milliarden irgendwo das Ausland subventioniert werden oder worauf beziehst du dich?


Kann man nicht vergleichen. Das Sondervermögen wurde mit entsprechender Mehrheit von Bundestag und Bundesrat in das GG aufgenommen.
21.11.2023 23:01 Uhr
Zitat:
Kann man nicht vergleichen. Das Sondervermögen wurde mit entsprechender Mehrheit von Bundestag und Bundesrat in das GG aufgenommen.


So sieht es halt aus, als würde sich die CDU der staatsbürgerlichen Verantwortung für Investitionen in die Zukunft entziehen und aber gleichzeitig den selben Taschenspielertrick beim Bundeswehr-Sondervermögen billigen. Offenbar ist ihnen militärische Aufrüstung für die Zukunft wichtiger als Investitionen in Infrastruktur. Und da würde ich energisch widersprechen.
Und warum sollte das nicht vergleichbar sein. Wenn entsprechende Mehrheiten da wären, könnte man auch dieses 60-Mrd-Sondervermögen in das GG aufnehmen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 21.11.2023 23:02 Uhr. Frühere Versionen ansehen
21.11.2023 23:35 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Noch schöner wäre es, wenn sich eine Regierung bewusst wäre, was ein verfassungskonformer Haushalt ist und dass eine Regierung zuerst dem eigenen Land verpflichtet ist und nicht der ganzen Welt.



Ich will es - ohne Habeck in irgendeiner Weise verteidigen zu wollen, mal so sagen: Wenn man jetzt mit der Verfassung kommt und sagt, die Umgehung der Schuldenbremse auf diese Art sei verfassungswidrig, dann muss man sehen, dass die Schuldenbremse ja auch noch nicht so lange drin steht und sie nicht irgendwie zu den konstituierenden Elementen des Grundgesetzes gehört. Das war eine politische Entscheidung einer CDU-geführten Regierung, das so festzulegen. Kann und darf man kritisieren - wobei ich selbst es gut finde, dass es sie gibt. Darüber hinaus kann man jetzt nicht kommen und sagen, Sonderhaushalte am regulären Haushalt vorbei sind verfassungswidrig, wenn gleichzeitig genau das Selbe mit dem "Sondervermögen" Bundeswehr gemacht wird und nur weil die CDU im Bundesrat mitgespielt hat, man hier einen rechtlich wasserdichten Weg gefunden zu haben scheint.

Und @ Tilia: habe ich da etwas verpasst? Sollte von den 60 Milliarden irgendwo das Ausland subventioniert werden oder worauf beziehst du dich?


Kann man nicht vergleichen. Das Sondervermögen wurde mit entsprechender Mehrheit von Bundestag und Bundesrat in das GG aufgenommen.


Inhaltlich ist es natürlich trotzdem vollkommener Mist. Eine Konstruktion zur Vervielfältigung der Schulden.
22.11.2023 00:04 Uhr
Zitat:
Zitat:
Ach er fürchtet das doch gar nicht, er findet das super.


Warum?


Weil nur ein sehr starker Preisschub mit Rezession oder noch besser ein wirtschaftlicher Kollaps den gewünschten teilweisen Rückfall in das nicht karbonisierte Zeitalter bewirken kann.
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