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Fragenübersicht Hast Du eigentlich den Ausdruck Bastardl heute noch wo gehört?
1 - 20 / 36 Meinungen+20Ende
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31.07.2023 16:21 Uhr
Die Letzte, die das verwendet hat ist wohl 1984 gestorben
31.07.2023 16:37 Uhr
Ich kenne Brathendl, aber was ist ein Bastardl?
31.07.2023 16:39 Uhr
Zitat:
Ich kenne Brathendl, aber was ist ein Bastardl?


Ein Bastard
31.07.2023 16:40 Uhr
Zitat:
Zitat:
Ich kenne Brathendl, aber was ist ein Bastardl?


Ein Bastard

Und warum schreibst Du das denn nicht?
31.07.2023 16:41 Uhr
Zitat:
Früher war das doch für uneheliche Kinder gang und gäbe.


Nö.

Höchstens bei "unqualifizierten Analphabeten aus irgendeinem Bergdorf".
31.07.2023 16:42 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ich kenne Brathendl, aber was ist ein Bastardl?


Ein Bastard

Und warum schreibst Du das denn nicht?


Klingt doch gleich viel harmloser und niedlicher.
31.07.2023 16:54 Uhr
Zitat:
Zitat:
Früher war das doch für uneheliche Kinder gang und gäbe.


Nö.

Höchstens bei "unqualifizierten Analphabeten aus irgendeinem Bergdorf".



sagt der qualifizierte Mod

"https://de.wikipedia.org/wiki/Bastard"
31.07.2023 17:01 Uhr
Zitat:
Hast Du eigentlich den Ausdruck Bastardl heute noch wo gehört?


Nein, hab ich nirgends gehört...

Die "politisch korrekten" historischen Ausdrücke sind doch ausserdem "Kegel" und "Bankert"?!


Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 31.07.2023 18:09 Uhr. Frühere Versionen ansehen
31.07.2023 17:21 Uhr
Nein, aber so ein Ausdruck passt ja ganz gut hier auf Dol.
31.07.2023 18:01 Uhr
Tatsächlich habe ich den Ausdruck noch nie gehört.

Und das Wort Bastard kenne ich vor allem als ganz normale Beleidigung wie Arschloch oder so, ohne irgendeinen Zusammenhang mit der Ehe der Eltern.
31.07.2023 18:22 Uhr
Es heißt auch nicht "un"ehelich. "Un" ist nämlich negativ. Es heißt "nicht"ehelich.
31.07.2023 18:27 Uhr
Zitat:
Es heißt auch nicht "un"ehelich. "Un" ist nämlich negativ. Es heißt "nicht"ehelich.


Was? Unehelich ist sehr wohl ein legitimes Wort.
31.07.2023 18:29 Uhr
"Es heißt auch nicht "un"ehelich. "Un" ist nämlich negativ. Es heißt "nicht"ehelich."


Beide Begriffe sind typischer, verständlicher und benutzter Sprachgebrauch!
31.07.2023 18:35 Uhr
Zitat:
Zitat:
Es heißt auch nicht "un"ehelich. "Un" ist nämlich negativ. Es heißt "nicht"ehelich.


Was? Unehelich ist sehr wohl ein legitimes Wort.


Nein. Wurde am 19.8.1969 geändert. Zumindest in Deutschland. Es sind nichteheliche Kinder. Keine unehelichen.

Da nützt es dir auch nichts es abzulehnen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 31.07.2023 18:36 Uhr. Frühere Versionen ansehen
31.07.2023 18:42 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Es heißt auch nicht "un"ehelich. "Un" ist nämlich negativ. Es heißt "nicht"ehelich.


Was? Unehelich ist sehr wohl ein legitimes Wort.


Nein. Wurde am 19.8.1969 geändert. Zumindest in Deutschland. Es sind nichteheliche Kinder. Keine unehelichen.

Da nützt es dir auch nichts es abzulehnen.


Deswegen ist es aus dem Sprachgebrauch verbannt?
31.07.2023 18:44 Uhr
Zitat:


Was? Unehelich ist sehr wohl ein legitimes Wort.


Nein. Wurde am 19.8.1969 geändert. Zumindest in Deutschland. Es sind nichteheliche Kinder. Keine unehelichen.

Da nützt es dir auch nichts es abzulehnen.[/quote]

Deswegen ist es aus dem Sprachgebrauch verbannt?[/quote]

Offensichtlich leider nicht.
Sollte es aber.

Es ist ein erheblich Unterschied für die, die es betrifft. Aber Rücksicht ist ja nicht so deins.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 31.07.2023 18:55 Uhr. Frühere Versionen ansehen
31.07.2023 18:46 Uhr
Ich möchte fast behaupten, dass "unehelich" etwa zu 80% im Sprachgebrauch ist!


Kann vielleicht jemand mit einer Statistik dienen?

31.07.2023 18:52 Uhr
Zitat:
Ich möchte fast behaupten, dass "unehelich" etwa zu 80% im Sprachgebrauch ist!


Kann vielleicht jemand mit einer Statistik dienen?



Nicht überall. Und selbst wenn, es ist falsch. Es ist nicht in Ordnung es so zu nennen nur weíl du es seit Jahren sagst.
Bist du nicht lernfähig?
31.07.2023 18:54 Uhr
Der historisch korrekte, wohlwollende Begriff für "nicht-ehelich" war übrigens immer "natürlich". Also "natürliches Kind von xy". Damit war das Kind, die Akzeptanz des Vaters vorausgesetzt, bezüglich des väterlichen Eigentums grundsätzlich erbberechtigt.

Tatsächlich spiegelt sich darin kulturgeschichtlich die lange Zeit des Konfliktes zwischen altem Volksrecht und kirchlichem Recht. Nach altem Volksrecht war ein "außereheliches Kind" ein vollwertiges, erbberechtigtes Kind, nach kirchlichem, (vorchristlich-)antik-römisch orientiertem Recht gerade nicht.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 31.07.2023 19:03 Uhr. Frühere Versionen ansehen
31.07.2023 19:01 Uhr
Zitat:
Tatsächlich spiegelt sich darin kulturgeschichtlich die lange Zeit des Konfliktes zwischen altem Volksrecht und kirchlichem Recht. Nach altem Volksrecht war ein "außereheliches Kind" ein vollwertiges, erbberechtigtes Kind, nach kirchlichem, (vorchristlich-)antik-römisch orientiertem Recht gerade nicht.


Nachtrag: Aus genau diesem Grund kippt das (Haus-)Erbrecht in manchen Adelsfamilien auch erst am Ende des Mittelalters um. Bis weit ins Mittelalter wurde das kirchliche Recht nicht unbedingt beachtet. Entsprechend auch die Heiligsprechung von Karl dem Großen, bzw. Karolus Magnus alias Charlemagne, mittels Gegenpapst im 12. Jahrhundert. Ausdrücklich als Schutzpatron aller wahrhaft Liebenden, und insbesondere aller Kinder, aus legitimen, wie aus illegitimen Beziehungen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 31.07.2023 19:26 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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