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Fragenübersicht Würdest Du auch gerne mal mit 237 km/h durch die Gegend blasen?
1 - 15 / 15 Meinungen
28.06.2023 07:46 Uhr
Hier gibt es kein Tempolimit auf der Autobahn.
Ich war dort tatsächlich schon mit 290km/h unterwegs.
28.06.2023 07:50 Uhr
Zitat:
Hier gibt es kein Tempolimit auf der Autobahn.
Ich war dort tatsächlich schon mit 290km/h unterwegs.


Auch auf einer Bundes/Landesstraße?

Siehe Hintergrund
28.06.2023 07:51 Uhr
Zitat:
Zitat:
Hier gibt es kein Tempolimit auf der Autobahn.
Ich war dort tatsächlich schon mit 290km/h unterwegs.


Auch auf einer Bundes/Landesstraße?

Siehe Hintergrund


Naja, da waren es auch schon mal mehr als 200km/h. Das ist aber wirklich lange her, schätze so ca. 30 Jahre.
28.06.2023 07:52 Uhr
250 km/h bin ich schon auf der A5 gefahren, aber wiederholen würde ich es nicht.
28.06.2023 08:45 Uhr
Mit über 200 Sachen auf der Autobahn. Manche sind wirklich von allen guten Geistern verlassen.
28.06.2023 08:45 Uhr
Zitat:
Mit über 200 Sachen auf der Autobahn. Manche sind wirklich von allen guten Geistern verlassen.


In unserem Fall auf einer Bundesstraße
28.06.2023 08:48 Uhr
Man hofft anhand des Kennzeichens was zu finden?

Wofür haben denn in Österreich die Fahrzeuge Kennzeichen, wenn nicht genau dafür?
28.06.2023 08:49 Uhr
Zitat:
Man hofft anhand des Kennzeichens was zu finden?

Wofür haben denn in Österreich die Fahrzeuge Kennzeichen, wenn nicht genau dafür?


Es geht darum, dass man den Lenker ausfindig macht. Muss ja nicht der Wagenlenker gemäß Zulassung gewesen sein.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 28.06.2023 08:50 Uhr. Frühere Versionen ansehen
28.06.2023 08:53 Uhr
In Österreich heißt das "der Lenker", in Deutschland "der Fahrer", in Anlehnung an "der Führer". Das nationalsozialistische Erbe ist im Reich immer noch spürbar.
28.06.2023 08:53 Uhr
Der wird ja nicht so blöd gewesen sein und sein eigenes Auto dafür genommen haben.
28.06.2023 08:59 Uhr
Zitat:
Bei der Lenkererhebung (Lenkerauskunft) fordert die Behörde die Zulassungsbesitzerin/den Zulassungsbesitzer auf, jene Person zu nennen, die ein auf sie/ihn zugelassenes Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt gelenkt bzw. an einem bestimmten Ort abgestellt hat. Eine Lenkererhebung kann sich auch auf die Auskunft beziehen, wer einen Anhänger zu einem bestimmten Zeitpunkt verwendet hat.


https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/kfz/7/Seite.060103.html

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 28.06.2023 09:01 Uhr. Frühere Versionen ansehen
28.06.2023 09:05 Uhr
Yo und dann wird Person x genannt, Person x sagt, dass er an Person y verliehen hat, usw. usf. bis dann die Frist vorbei ist.
28.06.2023 09:06 Uhr
Zitat:
Zitat:
Bei der Lenkererhebung (Lenkerauskunft) fordert die Behörde die Zulassungsbesitzerin/den Zulassungsbesitzer auf, jene Person zu nennen, die ein auf sie/ihn zugelassenes Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt gelenkt bzw. an einem bestimmten Ort abgestellt hat. Eine Lenkererhebung kann sich auch auf die Auskunft beziehen, wer einen Anhänger zu einem bestimmten Zeitpunkt verwendet hat.


https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/kfz/7/Seite.060103.html


Und wenn der das Auto geklaut hat?
28.06.2023 09:07 Uhr
Nicht auf der Landstraße. Mit einem Motorrad auf der Autobahn müssten es so um die 280 km/h gewesen sein. Na gut, Übertreibungsfaktor abgezogen etwa 260 km/h.
28.06.2023 09:13 Uhr
Zitat:
Nicht auf der Landstraße. Mit einem Motorrad auf der Autobahn müssten es so um die 280 km/h gewesen sein. Na gut, Übertreibungsfaktor abgezogen etwa 260 km/h.


Bisher habe ich dich eigentlich nicht als suizidgefährdet gesehen...
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