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Fragenübersicht Wusstest du, dass eine Äußerung bei der rechtlichen Bewertung nicht aus dem Kontext gerissen werden darf?
1 - 5 / 5 Meinungen
05.11.2022 19:15 Uhr
erstaunt mich ehrlich gesagt. nein, ich habe das nicht gewusst.
wenn man darüber nachdenkt, wird es eigentlich logisch.

ob es im kontext solcher plakate dann aber wiederum gilt, ist bestimmt eine andere frage.
05.11.2022 19:43 Uhr
Zitat:
ob es im kontext solcher plakate dann aber wiederum gilt, ist bestimmt eine andere frage.


Vielleicht; eigentlich sollte er gelten. Ich habe mal den Zusatz gegoogelt, weil der im Hintergrundartikel gar nicht stand. Er lautet:

"Macht unsere nationalrevolutionäre Bewegung durch Plakatwerbung in unseren Parteifarben in Stadt und Land bekannt!“

Die "Parteifarbe" des Dritten Wegs ist ein dunkles Grün...
05.11.2022 20:14 Uhr
Ach, haben die Neonazis den Gag der Partei geklaut?


05.11.2022 20:18 Uhr
Ich bin juristisch ja Laie, aber angesichts der Verurteilung wegen Volksverhetzung scheint dies ja zumindest umstritten zu sein (obwohl ich bei Urteil auch überrascht war).
05.11.2022 20:51 Uhr
Google: Schaukeltheorie oder Wechselwirkungslehre. Ist nun wirklich nichts neues und auch keine weltbewegende Feststellung.

Aber auch nach Durchlaufen der Schaukel kann eine iE rechtswidrige Äußerung stehen
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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