Hinweis für Gäste
Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Fragenübersicht Kannst du der Aussage eines ehemaligen Dolers im Hintergrund zustimmen?
1 - 13 / 13 Meinungen
02.11.2022 13:40 Uhr
Das ist ein Ablenkungsgefecht.

Selbstjustiz ist mit guten Grund unter Strafe gestellt und das Beschädigen eines Bildes leistet nun überhaupt keinen Beitrag zum Schutz des Klimas oder zu einem Gesetzgebungsverfahren zur Verankerung von Klimaschutzzielen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 02.11.2022 13:41 Uhr. Frühere Versionen ansehen
02.11.2022 13:44 Uhr
Jetzt bin ich aber gespannt, wie nosotros den Zusammenhang zwischen Klimaschutz und Sachbeschädigung erklärt.
02.11.2022 13:49 Uhr
Es ist doch nichts neues, dass das eine kriminelle Tätigkeit ist, die hier seitens dieser Schützer abgezogen wird. Das mit dem Rahmen habe ich vor einigen Tagen hier geschrieben.
02.11.2022 13:52 Uhr
Seine Antwort lautete im Ganzen:
Zitat:

Und wer sich weigert, die Klimaschutzziele konsequent in Gesetze zu überführen, bricht garantiert unsere #Verfassung. Also wann kommt endlich das #Tempolimit, um über 5 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr einzusparen?


Was für ein Unsinn.
Wo steht in der Verfassung was über Klimaziele?
Und das, was wir mit dem Tempolimit THEORETISCH an CO2 einsparen würden, pusten wir mit Kohle, Gas und Öl statt Atom in wenigen Wochen mehrfach wieder raus.
Das ist und bleibt unsinniger Aktionismus.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 02.11.2022 13:52 Uhr. Frühere Versionen ansehen
02.11.2022 13:58 Uhr
Die Turbokapitalfaschisten verfolgen eine Gruppe von Widerstandskämpfern gegen das Raubsystem an unserem Planeten.
02.11.2022 14:20 Uhr
Ich nehme es allgemein nur selten ernst, wenn jemand direkt mit dem Grundgesetz argumentiert. Außer, ich weiß, dass da im Bereich des Verfassungsrechts eine gewisse Kompetenz vorhanden ist.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 02.11.2022 14:20 Uhr. Frühere Versionen ansehen
02.11.2022 15:11 Uhr
Es gäbe genügend Einfallstore im Grundgesetz über die man einen "straff" organisierten Klimaschutz mit Verfassungsrang ausstatten kann. Entsprechende Diskurse gibt es schon und es wird irgendwann auch die eine Leitentscheidung des BVerfG geben, die das postuliert oder dies eben ablehnt oder einen Mittelweg findet. Das ist halt Auslegung von Verfassungsnormen. Schaut euch einfach mal das Prinzip der Völkerrechtsfreundlichkeit an und wie es aus dem GG abgeleitet wird. Ist auch keine einzelne, stehende Verfassungsnorm und genießt dennoch entsprechenden Rang

Jetzt ist es aber nicht so. Buschmanns Tweet ist übrigens juristisch auch (teilweise) zweifelhaft, wenn man die angegriffene Sache mit wenig Aufwand saubermachen kann (da waren doch angeblich Glasscheiben vor dem Bild?), fällt eine Sachbeschädigung aus, bei der fahrlässigen KV ist es dann wieder etwas anders.
02.11.2022 15:14 Uhr
Zitat:
Buschmanns Tweet ist übrigens juristisch auch (teilweise) zweifelhaft, wenn man die angegriffene Sache mit wenig Aufwand saubermachen kann (da waren doch angeblich Glasscheiben vor dem Bild?), fällt eine Sachbeschädigung aus, bei der fahrlässigen KV ist es dann wieder etwas anders.


Das ist so klar nicht. Die Restauratoren haben sich dazu mittlerweile zu Wort gemeldet. Zum Einen wurden Rahmen beschädigt, die mitunter ebenfalls uralt und wertvoll und was weiß ich nicht alles sind. Zum Anderen haben Flüssigkeit nun die dämliche Angewohnheit, sich im Zweifel durch Lücken, Risse und Hohlräume zu pressen und trotz Plexiglas- oder Glasscheibe an die tatsächliche Leinwand zu gelangen. Allein die Rahmen dürften aber imo für die Sachbeschädigung bereits ausreichen.
02.11.2022 15:16 Uhr
Zitat:
Zitat:
Buschmanns Tweet ist übrigens juristisch auch (teilweise) zweifelhaft, wenn man die angegriffene Sache mit wenig Aufwand saubermachen kann (da waren doch angeblich Glasscheiben vor dem Bild?), fällt eine Sachbeschädigung aus, bei der fahrlässigen KV ist es dann wieder etwas anders.


Das ist so klar nicht. Die Restauratoren haben sich dazu mittlerweile zu Wort gemeldet. Zum Einen wurden Rahmen beschädigt, die mitunter ebenfalls uralt und wertvoll und was weiß ich nicht alles sind. Zum Anderen haben Flüssigkeit nun die dämliche Angewohnheit, sich im Zweifel durch Lücken, Risse und Hohlräume zu pressen und trotz Plexiglas- oder Glasscheibe an die tatsächliche Leinwand zu gelangen. Allein die Rahmen dürften aber imo für die Sachbeschädigung bereits ausreichen.


Na wenn dem so ist, dann ist es anders zu bewerten. Ich verfolge das ehrlichgesagt nicht weiter, habe zuletzt letzte Woche davon was gehört und da gab's noch den Hinweis auf die Glasscheiben

Nächstes Semester geb' ich wieder Strafrecht II an der Uni, beginnt traditionell mit Sachbeschädigungsdelikten, ist eigentlich ein ganz schöner Einstiegsfall...
02.11.2022 15:20 Uhr
Zitat:
Nächstes Semester geb' ich wieder Strafrecht II an der Uni, beginnt traditionell mit Sachbeschädigungsdelikten, ist eigentlich ein ganz schöner Einstiegsfall...


Zumindest vermutlich eine schöne Auflockerung und eigentlich mag man als Student Dozenten mit Bezug zu aktuellen Dingen und Gegebenheiten, denke ich ;)
02.11.2022 15:35 Uhr
Auf die Frage im Hintergrund, es gab da mal in den 90ern eine Anpassung, seitdem hat auch der Umweltschutz Eingang ins Grundgesetz gefunden. Ich kann dir aber jetzt nicht auswendig den Artikel sagen.
02.11.2022 15:39 Uhr
Zitat:
Auf die Frage im Hintergrund, es gab da mal in den 90ern eine Anpassung, seitdem hat auch der Umweltschutz Eingang ins Grundgesetz gefunden. Ich kann dir aber jetzt nicht auswendig den Artikel sagen.


Dürfte dann wohl Art. 20a sein:
Zitat:
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.


Wobei man da nun wirklich alles und nichts hineininterpretieren kann und ich mir nicht sicher bin, dass das die Aussage des ehemaligen Dolers wirklich legitimiert.
02.11.2022 15:47 Uhr
Zitat:
Zitat:
Auf die Frage im Hintergrund, es gab da mal in den 90ern eine Anpassung, seitdem hat auch der Umweltschutz Eingang ins Grundgesetz gefunden. Ich kann dir aber jetzt nicht auswendig den Artikel sagen.


Dürfte dann wohl Art. 20a sein:
Zitat:
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.


Wobei man da nun wirklich alles und nichts hineininterpretieren kann und ich mir nicht sicher bin, dass das die Aussage des ehemaligen Dolers wirklich legitimiert.


Art. 20a ist kein Staatsstrukturprinzip sondern eine Staatszielbestimmung. Das macht diesen Artikel wesentlich weicher als zB das Rechtsstaats- oder Demokratieprinzip.

Aber das wäre z.B. ein Ansetzer für eine irgendwann andere Auslegung des Grundgesetzes.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
Fragenübersicht
1 - 13 / 13 Meinungen