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Fragenübersicht Der Bundestag hat heute die Abschaffung des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche beschlossen. Wie bewertest Du das?
1 - 11 / 11 Meinungen
24.06.2022 11:01 Uhr
Es geht nicht um Werbung für Schwangerschaftsabbrüche.

Es geht um Werbung bzw Aufklärung über die Art wie der Abbruch vorgenommen wird.

Keine Frau wird sich auf Grund von Werbung für einen Abbruch entscheiden aber wenn sie sich dazu entschieden hat ist es ihr gutes Recht sich über die Art und Weise zu informieren.

Und nein, ich bin keine Befürworterin für Abbrüche. Ich bin aber dafür, dass das jede Frau bzw jedes Paar (sofern es einen mitentscheidenden Partner gibt) entscheiden darf ob sie die Schwangerschaft abbrechen wollen.
24.06.2022 11:18 Uhr
Zitat:
Abschaffung des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche


Der Begriff "Werbunbg für Schwangerschaftsabbrüche" stammt aus Kreisen, die ein Anliegen haben, der Frau die eigene Entscheidung über eine Abtreibung zu verweigern.

Diese Bezeichnung wird dem Inhalt der Diskussion überhaupt nicht gerecht.
24.06.2022 11:33 Uhr
Das war überfällig!
Im Übrigen schließe ich mich meinen Vorredner:innen an.
24.06.2022 11:57 Uhr
Überfällig
24.06.2022 12:47 Uhr
Ich bin ganz entschieden gegen Abtreibungen. Aber ich bin auch ganz entschieden dagegen, das Thema mit Mitteln des Strafrechts zu bewältigen. Meine These ist, dass das ungeborene Leben auch mit strafrechtlichen Mitteln nicht geschützt werden kann. Und meine Folgethese ist, dass sich die Gesellschaft mit einem strafbewehrten Abtreibungsverbot aus ihrer Verantwortung für Frauen in schwierigen Lebenssituationen stiehlt.

Die Strafbarkeit sogenannter "Werbung" i.S.d. § 219 a StGB geht ja davon aus, dass Frauen durch Information erst dazu motiviert werden, die Leibesfrucht abzutreiben. Das resultiert aus einem Frauenbild, wonach speziell junge Frauen "verführt" werden können, weil ihnen keine selbstverantwortliche Entscheidung zuzutrauen ist. Dieses Frauenbild aber ist lange überholt.

Deshalb begrüße ich es, dass das sogenannte "Werbeverbot" nunmehr abgeschafft ist.
24.06.2022 14:10 Uhr
Ich versuche das in erster Linie als gesundheitliche Aufklärung zu sehen - fände es aber unpassend, wenn demnächst auf TikTok Jungärzte ohne Erfahrung die Coolness eines Aborts betanzen, wie es bereits in ähnlicher Form Desinformationen zu Schönheits-OPs gibt.
24.06.2022 14:29 Uhr
Positiv.
Bei sämtlichen anderen Eingriffen erlauben wir Fachärzten auch, über sie auf ihrer Webseite zu informieren.
Tatsächliche WERBUNG für Abbrüche muss ich erst noch sehen.
24.06.2022 14:56 Uhr
Ich bin gegen Abtreibung, aber sehe sehr viel differenziert, was ich irgendwie schriftlich nicht äußern kann. Für mich gehört das ungeborene Leben auch geschützt. Selbstverständlich halte ich Abtreibung für möglich, wenn das Leben der Frau in Gefahr ist oder das Kind durch eine Vergewaltigung gezeugt wurde...
24.06.2022 17:41 Uhr
Zitat:
Ich bin gegen Abtreibung, aber sehe sehr viel differenziert, was ich irgendwie schriftlich nicht äußern kann. Für mich gehört das ungeborene Leben auch geschützt. Selbstverständlich halte ich Abtreibung für möglich, wenn das Leben der Frau in Gefahr ist oder das Kind durch eine Vergewaltigung gezeugt wurde...

Darum geht es beim §219a überhaupt nicht.
24.06.2022 20:56 Uhr
Der gestrige Beitrag der Mitternachtsspitzen (WDR) zum Thema hat mich davon überzeugt, dass wir das lockerer sehen sollten. In der Twitter-Diskussion zu Bossetis Beitrag zu Abtreibungen gab es vor wenigen Wochen einen Beitrag einer Frau, die mal nicht nur ideologische gequirlte Scheiße wie die These vom Zellklumpen von sich gab, sondern Argumente lieferte. Ich bin inzwischen der Meinung, dass die Bevormundung der Frauen falsch ist. Wir brauchen eine Diskussion über Ethik sowie über die Unterstützung von Schwangeren und Müttern vor ökonomischer Gewalt, keine däliche Verbotsdiskussion. Und ein Aufklärungsfilmchen über Schwangerschaftsabbruch kann auch abstoßend wirken. Mehr Mut zur Freiheit statt Obrigkeitsstaat!
24.06.2022 21:13 Uhr
Zitat:

Darum geht es beim §219a überhaupt nicht.


Ja
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