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Fragenübersicht Findest Du die Idee der österreichischen Staatssekretärin Plakolm in Hinblick auf ein Berufsverbot für Sexualstraftäter gut?
1 - 15 / 15 Meinungen
21.06.2022 10:35 Uhr
"Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP)...gemeinsam mit Familienministerin Susanne Raab (ÖVP)..."

Klingt wie eine gefaehrlich Drohung und ist eigentlich von vornherein zum Scheitern verurteilt.
21.06.2022 10:38 Uhr
Zitat:
"Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP)...gemeinsam mit Familienministerin Susanne Raab (ÖVP)..."

Klingt wie eine gefaehrlich Drohung und ist eigentlich von vornherein zum Scheitern verurteilt.


Soviel Hass auf eine politische Richtung und das in einer Person komprimiert. Durchaus faszinierend.
21.06.2022 10:40 Uhr
Hass? Mitnichten. Eigentlich mehr Mitleid. Vorallem mit Osterreich.
21.06.2022 10:47 Uhr
Ein Berufsverbot lehne ich ab. Das darf es nach einer verbüßten Strafe nicht geben.

Es muss lediglich sichergestellt werden, dass solche Täter nie mehr im Job Kinder betreuen dürfen.
Einer Tätigkeit z.B. am Fließband steht nichts entgegen.
21.06.2022 10:51 Uhr
Zitat:
Ein Berufsverbot lehne ich ab. Das darf es nach einer verbüßten Strafe nicht geben.

Es muss lediglich sichergestellt werden, dass solche Täter nie mehr im Job Kinder betreuen dürfen.
Einer Tätigkeit z.B. am Fließband steht nichts entgegen.


Es geht doch eindeutig nur um sensible Bereiche und um kein totales Arbeitsverbot.
21.06.2022 10:51 Uhr
Irgendwie wäre ich davon ausgegangen, dass ab einem bestimmten Strafmaß Sexualstraftäter ohnehin bereits von bestimmten Berufsfeldern ausgeschlossen werden (und von Ehrenamt hoffentlich auch). Ist das noch nicht der Fall oder sollen auch minderschwere Fälle mit einem Berufsverbot belegt werden?

21.06.2022 10:54 Uhr
Zitat:
Zitat:
Ein Berufsverbot lehne ich ab. Das darf es nach einer verbüßten Strafe nicht geben.

Es muss lediglich sichergestellt werden, dass solche Täter nie mehr im Job Kinder betreuen dürfen.
Einer Tätigkeit z.B. am Fließband steht nichts entgegen.


Es geht doch eindeutig nur um sensible Bereiche und um kein totales Arbeitsverbot.


Das liest sich in der Umfrage anders.
Selbst der Link deutet auf ein "totales" Verbot hin.
21.06.2022 10:57 Uhr
@Kreuzeiche

Die Kleine Zeitung berichtet es so:

Zitat:
Wer sich an Kindern und Minderjährigen vergangen hat, "hat in der Kinder- und Jugendarbeit nichts mehr verloren", meinte Plakolm. Sie strebt daher - losgelöst vom konkreten Beruf - grundsätzliche Tätigkeitsverbote im Kinder- und Jugendbereich für verurteilte Sexualstraftäter an, wenn diese wegen Verstößen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung rechtskräftig zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden sind. Das sollte nach Ansicht von Plakolm nicht nur für entgeltlich-professionelle, sondern auch für ehrenamtliche Tätigkeiten gelten. Plakolm kann sich weiters vorstellen, dass zukünftig jeder Ehrenamtliche, der in einem Verein Kinder und Jugendliche betreuen will, die seit 2014 bestehende erweiterte "Strafregisterbescheinigung Kinder und Jugendfürsorge" vorlegen muss. Nur in dieser, nicht aber in der herkömmlichen Strafregisterbescheinigung scheinen Berufs- und Tätigkeitsverbote sowie allfällige, aus einer gerichtlichen Verurteilung resultierende Weisungen oder eine vom Gericht angeordnete Aufsicht bei sexuell motivierten Gewalttaten auf. Auch eine Verlängerung der bestehenden Tilgungsfristen bei Sexualstraftaten - derzeit sind ausschließlich mehr als fünfjährige Freiheitsstrafen untilgbar - zieht Plakolm in Betracht.


Damit sollte auch das wohl nun klarer sein.
21.06.2022 10:59 Uhr
Zitat:
@Kreuzeiche

Die Kleine Zeitung berichtet es so:

Zitat:
Wer sich an Kindern und Minderjährigen vergangen hat, "hat in der Kinder- und Jugendarbeit nichts mehr verloren", meinte Plakolm. Sie strebt daher - losgelöst vom konkreten Beruf - grundsätzliche Tätigkeitsverbote im Kinder- und Jugendbereich für verurteilte Sexualstraftäter an, wenn diese wegen Verstößen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung rechtskräftig zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden sind. Das sollte nach Ansicht von Plakolm nicht nur für entgeltlich-professionelle, sondern auch für ehrenamtliche Tätigkeiten gelten. Plakolm kann sich weiters vorstellen, dass zukünftig jeder Ehrenamtliche, der in einem Verein Kinder und Jugendliche betreuen will, die seit 2014 bestehende erweiterte "Strafregisterbescheinigung Kinder und Jugendfürsorge" vorlegen muss. Nur in dieser, nicht aber in der herkömmlichen Strafregisterbescheinigung scheinen Berufs- und Tätigkeitsverbote sowie allfällige, aus einer gerichtlichen Verurteilung resultierende Weisungen oder eine vom Gericht angeordnete Aufsicht bei sexuell motivierten Gewalttaten auf. Auch eine Verlängerung der bestehenden Tilgungsfristen bei Sexualstraftaten - derzeit sind ausschließlich mehr als fünfjährige Freiheitsstrafen untilgbar - zieht Plakolm in Betracht.


Damit sollte auch das wohl nun klarer sein.


Danke.
Wäre schön, wenn Du deine Umfragen dahingehend besser formulieren würdest.
21.06.2022 15:25 Uhr
Hat schon jemand erwähnt, daß die Umfrage recht wenig mit dem Thema zu tun hat?
21.06.2022 22:03 Uhr
Wer soll denn dann die ganzen Gottesdienste leiten?
21.06.2022 22:30 Uhr
Zitat:
Wer soll denn dann die ganzen Gottesdienste leiten?


Ich bin ja schon seit jeher dafür solche "geistlichen Täter" ihrer Männlichkeit zu berauben. Sie brauchen das Teil zur Ausübung ihrer spirituellen Riten ja nach eigenem Bekennen (Zölibat) sowieso nicht.

Ergo - Kastraten an den Altar! Auch der Kirchengesang dürfte profitieren.

(es handelt sich hier natürlich um eine äußerst schräg gedachte Variante des Umgangs mit dem Dilemma)
21.06.2022 22:38 Uhr
Wozu? Die entsprechenden Arbeitgeber brauchen doch nur ein Führungszeugnis anfordern.
21.06.2022 22:45 Uhr
Zitat:
Wozu? Die entsprechenden Arbeitgeber brauchen doch nur ein Führungszeugnis anfordern.


Wobei das bei entsprechend disponierten Kirchentätern wohl eher geistlich persilgewaschen daherkommt...
21.06.2022 23:16 Uhr
Zitat:
Wozu? Die entsprechenden Arbeitgeber brauchen doch nur ein Führungszeugnis anfordern.


Im "kleinen" Führungszeugnis werden zB Bewährungsstrafen bis zu einem Jahr nicht erfasst, anderes wird allgemein nach 5 Jahren gelöscht.
Beim "großen" Führungszeugnis sieht es dann ganz anders aus.
Und letzteres wird, zumindest in D, in allen sensiblen Bereichen gefordert.
Arbeit mit Kindern, in der Pflege etc. gehören immer dazu.
Da müssen selbst Reinigungskräfte es vorlegen.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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