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Wird Andreas Kalbitz - wie die ZEIT spekuliert - einen Wiederaufnahmeantrag bei der AfD stellen und das Gerichtsverfahren um seine Wiederaufnahme damit umgehen? |
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19.06.2022 19:05 Uhr |
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Ich bin weder Kalbitz noch ein Hellseher...
Da die sog. af"d" stramm auf dem Weg nach rechtsaußen ist, wird sie einen solch verdienten Kameraden doch sicher gerne mitnehmen wollen. |
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19.06.2022 20:56 Uhr |
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Das sind interne Spielereien der AfD, die mich null interessieren. |
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19.06.2022 22:49 Uhr |
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Hat die AfD nicht neulich erst per Anzeige einen Fackelträger gesucht - sie scheint ihn ja gefunden zu haben... |
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19.06.2022 22:52 Uhr |
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Erinnern wir uns doch mal gemeinsam ganz kurz an die Sturm- und Drangjahre von Kalbitz: Der brandenburgische AfD-Politiker Andreas Kalbitz reiste 2007 zu einem Neonazi-Aufmarsch in die griechische Hauptstadt – gemeinsam mit NPD-Funktionären - und nahm dort an einem großen Fackelmarsch teil. |
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19.06.2022 23:33 Uhr |
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Das ist mir so Latte. |
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20.06.2022 00:01 Uhr |
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Zitat:Zitat:Der brandenburgische AfD-Politiker Andreas Kalbitz reiste 2007 zu einem Neonazi-Aufmarsch in die griechische Hauptstadt – gemeinsam mit NPD-Funktionären - und nahm dort an einem großen Fackelmarsch teil.
Ich finde es im Jahre 2022 ziemlich irrelevant, was einer im Jahr 2007 gemacht hat.
Ok, das kann schon gut ein Einfallstor für Korruption und alles andere sein. Die freuen sich wenn Menschen vergesslich sind. |
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20.06.2022 00:03 Uhr |
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Zitat:Der Vogelschiss des Andreas Kalbitz sozusagen.
Ja.
Zitat:Und wenn einer 2007 ein Kind missbraucht hätte, fändest Du es heute auch irrelevant?
Nein, zugegeben. Auch nicht, wenn einer im jahr 2007 eine Frau vergewaltigt hätte. Das sind Dinge, bei denen es konkrete Opfer/ Personenschäden gegeben hat. Das hat eine längeranhaltende Bedeutung als die Beteiligung an einem Fackelmarsch. |
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20.06.2022 00:08 Uhr |
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Zitat:Zitat:Der Vogelschiss des Andreas Kalbitz sozusagen.
Ja.
Zitat:Und wenn einer 2007 ein Kind missbraucht hätte, fändest Du es heute auch irrelevant?
Nein, zugegeben. Auch nicht, wenn einer im jahr 2007 eine Frau vergewaltigt hätte. Das sind Dinge, bei denen es konkrete Opfer/ Personenschäden gegeben hat. Das hat eine längeranhaltende Bedeutung als die Beteiligung an einem Fackelmarsch.
Wo ziehst du dann die Grenze, ab wann und bei welchen Vergehen spielt es keine Rolle? |
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20.06.2022 00:08 Uhr |
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Was bei Kalbitz stärker ins Gewicht fällt, ist, daß er einen Parteifreund - angeblich freundschaftlich - krankenhausreif geschlagen hat. Da hört der Spaß echt auf. Insofern wäre die AfD gut beraten, ihn nicht wieder aufzunehmen. |
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20.06.2022 08:27 Uhr |
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Zitat:Zitat:Wo ziehst du dann die Grenze, ab wann und bei welchen Vergehen spielt es keine Rolle?
Legale Dinge spielen nach einer solchen Zeit natürlich keine Rolle. Die Teilnahme am Fackelmarsch war nicht illegal. Problematisch finde ich strafbare Handlungen mit Personenschaden.
Entschuldigung - aber diese Antwort ist dermaßen strunzdumm - dass es schon fast weh tut.
Persönlichkeitsrechtsverletzungen sind für Dich ja bekanntlich keine. Und das aktive Eintreten für Ideologien, denen das Wohl und Wehe vieler Menschen - gerade im Bezug zu rassistischer, ethnischer, nationaler Einordnung, kaum am Herzen liegt, sondern die auch mit Gewalt gegen solche Menschen vorgehen ist für Dich natürlich durch die Meinungsfreiheit gedeckt. |
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20.06.2022 08:35 Uhr |
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Anteros, ich bin dafür, dass Meinungsfreiheit nicht nur linke Meinungen umfasst. Zudem sind viele Menschen in jüngeren Jahren radikaler als später. Ich finde das nicht weiter schlimm. Wenn aber einer jemandem "freundschaftlich" in den Bauch boxt nach einem Streit und bei dem Opfer einen Milzriss erzeugt, dann wirft das Fragen auf, ob derjenige zu einem zivilisierten Umgang fähig ist.
Das Verfahren wurde zwar eingestellt, trotzdem halte ich das für ein Indiz. |
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20.06.2022 08:47 Uhr |
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Zitat:Legale Dinge spielen nach einer solchen Zeit natürlich keine Rolle.
Zitat:Das Verfahren wurde zwar eingestellt,
Tilias Welt.
Wenn das Verfahren eingestellt wurde, ist er nicht verurteilt und damit nach dem deutschen Rechtsysstem unschuldig.
Willst du nochmal eine Abgrenzung bzgl "legal" versuchen, Tilia?
Zitat:halte ich das für ein Indiz.
Rechtsstaatlichkeit auf Basis der Gefühlslage einer etwas verwirrt erscheinenden Person. Spannende Idee.
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