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Sollten sexuelle Missbrauchsdelikte nicht mehr der gesetzlichen Löschfrist im polizeilichen Führungszeugnis unterliegen und stattdessen permanent erhalten bleiben? |
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04.04.2022 13:19 Uhr |
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Zum Verständnis: Werden die auch aus dem "erweiterten Führungszeugnis" gelöscht? |
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04.04.2022 13:23 Uhr |
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????
Aus dem „großen“, also erweiterten werden sie doch sowieso nicht gelöscht.
Wenn es sich also um einen Job/Ehrenamt u.ä. handelt bei dem es um Minderjährige oder anderweitig abhängige Personen geht ist die Eintragung doch permanent vorhanden.
Denn dann ist die Vorlage des erweiterten Führungszeugnis zwingend.
Siehe auch:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/13.html |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.04.2022 13:30 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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04.04.2022 13:50 Uhr |
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Dann weiß ich nicht genau, worüber wir diskutieren sollen. |
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04.04.2022 14:10 Uhr |
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Machen wir es doch ganz einfach: Todesstrafe für Vergewaltiger. Kinderschänder sollte man aber vor der Hinrichtung auch noch foltern. |
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04.04.2022 14:30 Uhr |
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Nur Condorito kann auf die Idee kommen, bei einem wegen einer Straftat Hingerichteten über die Streichung der Straftat aus dem dann wegen seines Ablebens nicht mehr geführten Führungszeugnis diskutieren zu wollen. |
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04.04.2022 14:38 Uhr |
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Gefühlsmäßig wäre ich dafür. Allerdings hätte es zur Folge, dass Taten ein Leben lang nachhängen würden. Das ist für das Opfer schon schlimm genug, dass es bis zum Ende seines Lebens diese Last mit sich schleppen muss. Dem Opfer ist aber nicht geholfen, wenn ein Täter ein Leben lang gebrandmarkt wird. Eigentlich hat das Opfer einer Gewalttat sogar ein Interesse daran, dass der Täter ein hohes Einkommen generiert. Zwar wiegt Geld die seelischen Narben nicht auf, aber es gleicht die Verluste in der Lebensqualität ein wenig aus.
Ein weiterer Punkt ist, dass es das Prinzip von Sühne, Reue und Vergebung im Abendland gibt. Wenn ein Einmaltäter also Jjahrelang sich nichts mehr zu Schulden kommen läßt, soll dann seine alte gesühnte Tat im nachlasten? Ist das mit Resozialisation vereinbar? Letztere ist auch im Interesse der Gesamtgesellschaft. Es geht auch um das Rechtsstaatsprinzip. Sogar Täter haben Rechte. Für wirklich gefährliche Täter gibt es das Konzept der Sicherungsverwahrung.
Wir könnten derart absurde Maßnahmen wie in einigen US-Staaten ergreifen, wo noch ein 50-Jähriger als Sexualstraftäter geführt wird, weil er mal auf dem Verbindungshaus besoffen nach der Brust der Kommilitonin griff. Und da ist der Punkt, ob wir Übergriffigkeiten dieser Natur mit Vergewaltigungen von Kindern in der Wertung gleichsetzen wollen?
Wo ich mir das im Ausnahmefall vorstellen könnte, wäre bei Entlassung aus der Sicherungsverwahrung, wenn ein Mehrfachtäter alstherapiert gilt. Das ist ein Indiz dafür, dass der Täter sich vielleicht nicht unter Kontrolle hat. Manchmal kann bei einem Therapierten auch ein Trigger einen Rückfall auslösen, habe ich gelesen. Da wäre es vielleicht gut, wenn ein therapierter Täter nicht jede Aufgabe erfüllen darf.
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05.04.2022 11:27 Uhr |
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Die Löschung von Einträgen aus dem Führungszeugnis ist von der höhe der Verurteilung abhängig. Das sollte man auch weiter beibehalten, ohne für jeden Delikt neue Fristen zu erfinden. |
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05.04.2022 13:52 Uhr |
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Zitat:Zitat:Machen wir es doch ganz einfach: Todesstrafe für Vergewaltiger. Kinderschänder sollte man aber vor der Hinrichtung auch noch foltern.
Es ist immer wieder faszinierend, wie dünnflüssig bestimmte Beiträge auch direkt in ein WC fließen könnten...
Wenn du nur nicht so furchtbar intolerant wärst. Der Vorschlag enthält doch genug Charme, um ihn zumindest mal sachlich zu diskutieren. |
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05.04.2022 14:32 Uhr |
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Zu diesem Thema möchte ich den gestrigen Film beim ZDF "Trügerische Sicherheit" erwähnen. Er ist nachdenkenswert und hat einfach brilliant umgesetzt unter welchen Zwängen schließlich der eigene moralische Anspruch erkämpft werden muß und wieviel DEKO für so manchen prominenten Täter immer wieder gefunden wird.... |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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