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Fragenübersicht Sollten sexuelle Missbrauchsdelikte nicht mehr der gesetzlichen Löschfrist im polizeilichen Führungszeugnis unterliegen und stattdessen permanent erhalten bleiben?
1 - 20 / 20 Meinungen
04.04.2022 13:19 Uhr
Zum Verständnis: Werden die auch aus dem "erweiterten Führungszeugnis" gelöscht?
04.04.2022 13:23 Uhr
????

Aus dem „großen“, also erweiterten werden sie doch sowieso nicht gelöscht.

Wenn es sich also um einen Job/Ehrenamt u.ä. handelt bei dem es um Minderjährige oder anderweitig abhängige Personen geht ist die Eintragung doch permanent vorhanden.
Denn dann ist die Vorlage des erweiterten Führungszeugnis zwingend.

Siehe auch:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/13.html

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.04.2022 13:30 Uhr. Frühere Versionen ansehen
04.04.2022 13:50 Uhr
Dann weiß ich nicht genau, worüber wir diskutieren sollen.
04.04.2022 14:10 Uhr
Machen wir es doch ganz einfach: Todesstrafe für Vergewaltiger. Kinderschänder sollte man aber vor der Hinrichtung auch noch foltern.
04.04.2022 14:30 Uhr
Nur Condorito kann auf die Idee kommen, bei einem wegen einer Straftat Hingerichteten über die Streichung der Straftat aus dem dann wegen seines Ablebens nicht mehr geführten Führungszeugnis diskutieren zu wollen.
04.04.2022 14:38 Uhr
Gefühlsmäßig wäre ich dafür. Allerdings hätte es zur Folge, dass Taten ein Leben lang nachhängen würden. Das ist für das Opfer schon schlimm genug, dass es bis zum Ende seines Lebens diese Last mit sich schleppen muss. Dem Opfer ist aber nicht geholfen, wenn ein Täter ein Leben lang gebrandmarkt wird. Eigentlich hat das Opfer einer Gewalttat sogar ein Interesse daran, dass der Täter ein hohes Einkommen generiert. Zwar wiegt Geld die seelischen Narben nicht auf, aber es gleicht die Verluste in der Lebensqualität ein wenig aus.
Ein weiterer Punkt ist, dass es das Prinzip von Sühne, Reue und Vergebung im Abendland gibt. Wenn ein Einmaltäter also Jjahrelang sich nichts mehr zu Schulden kommen läßt, soll dann seine alte gesühnte Tat im nachlasten? Ist das mit Resozialisation vereinbar? Letztere ist auch im Interesse der Gesamtgesellschaft. Es geht auch um das Rechtsstaatsprinzip. Sogar Täter haben Rechte. Für wirklich gefährliche Täter gibt es das Konzept der Sicherungsverwahrung.
Wir könnten derart absurde Maßnahmen wie in einigen US-Staaten ergreifen, wo noch ein 50-Jähriger als Sexualstraftäter geführt wird, weil er mal auf dem Verbindungshaus besoffen nach der Brust der Kommilitonin griff. Und da ist der Punkt, ob wir Übergriffigkeiten dieser Natur mit Vergewaltigungen von Kindern in der Wertung gleichsetzen wollen?
Wo ich mir das im Ausnahmefall vorstellen könnte, wäre bei Entlassung aus der Sicherungsverwahrung, wenn ein Mehrfachtäter alstherapiert gilt. Das ist ein Indiz dafür, dass der Täter sich vielleicht nicht unter Kontrolle hat. Manchmal kann bei einem Therapierten auch ein Trigger einen Rückfall auslösen, habe ich gelesen. Da wäre es vielleicht gut, wenn ein therapierter Täter nicht jede Aufgabe erfüllen darf.
04.04.2022 16:01 Uhr
Zitat:
Nur Condorito kann auf die Idee kommen, bei einem wegen einer Straftat Hingerichteten über die Streichung der Straftat aus dem dann wegen seines Ablebens nicht mehr geführten Führungszeugnis diskutieren zu wollen.


Keine Toleranz für Kinderschänder halt. Ich bin doch kein abartiger Liberalala oder Linker.
05.04.2022 11:27 Uhr
Die Löschung von Einträgen aus dem Führungszeugnis ist von der höhe der Verurteilung abhängig. Das sollte man auch weiter beibehalten, ohne für jeden Delikt neue Fristen zu erfinden.
05.04.2022 12:08 Uhr



Zitat:
????

Aus dem „großen“, also erweiterten werden sie doch sowieso nicht gelöscht.

Wenn es sich also um einen Job/Ehrenamt u.ä. handelt bei dem es um Minderjährige oder anderweitig abhängige Personen geht ist die Eintragung doch permanent vorhanden.
Denn dann ist die Vorlage des erweiterten Führungszeugnis zwingend.

Siehe auch:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/13.html
Ausgenommen von der Tilgung im Bundeszentralregister sind Verurteilungen zu lebenslanger Freiheitsstrafe, die Anordnung von Sicherungsverwahrung, die Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus und die dauernde Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 45 Absatz 3 BZRG). Jedoch kann hier im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens die Tilgung im Einzelfall angeordnet werden (§ 49 BZRG).

Nach Tilgung dürfen dem Verurteilten die Eintragungen im Rechtsverkehr nicht mehr vorgehalten werden. Er darf sich (wieder) als unbestraft bezeichnen. Die Entfernung aus dem Register erfolgt jedoch zeitverzögert. Die dazwischen liegende Zeitspanne heißt Überliegefrist.
05.04.2022 13:46 Uhr
Zitat:
Machen wir es doch ganz einfach: Todesstrafe für Vergewaltiger. Kinderschänder sollte man aber vor der Hinrichtung auch noch foltern.


Es ist immer wieder faszinierend, wie dünnflüssig bestimmte Beiträge auch direkt in ein WC fließen könnten...
05.04.2022 13:52 Uhr
Zitat:
Zitat:
Machen wir es doch ganz einfach: Todesstrafe für Vergewaltiger. Kinderschänder sollte man aber vor der Hinrichtung auch noch foltern.


Es ist immer wieder faszinierend, wie dünnflüssig bestimmte Beiträge auch direkt in ein WC fließen könnten...


Wenn du nur nicht so furchtbar intolerant wärst. Der Vorschlag enthält doch genug Charme, um ihn zumindest mal sachlich zu diskutieren.
05.04.2022 13:53 Uhr
Zitat:
Wenn du nur nicht so furchtbar intolerant wärst. Der Vorschlag enthält doch genug Charme, um ihn zumindest mal sachlich zu diskutieren.


Sorry, ich vergaß, dass Du ja auch die Vergewaltigungen und Tötungen von Zivilisten in der Ukraine durch die russische Armee nochmal sachlich diskutieren wolltest. Wie konnte ich nur?

05.04.2022 13:55 Uhr
Zitat:
Zitat:
Wenn du nur nicht so furchtbar intolerant wärst. Der Vorschlag enthält doch genug Charme, um ihn zumindest mal sachlich zu diskutieren.


Sorry, ich vergaß, dass Du ja auch die Vergewaltigungen und Tötungen von Zivilisten in der Ukraine durch die russische Armee nochmal sachlich diskutieren wolltest. Wie konnte ich nur?



Wie bitte? Wann? Wo?
05.04.2022 13:56 Uhr
Zitat:
Der Vorschlag enthält doch genug Charme, um ihn zumindest mal sachlich zu diskutieren.
Für eine sachliche Diskussion ist zunächst ein sachlicher Einstieg erforderlich.
Verzweifelte Provo-Versuche erfüllen diese Anforderung natürlich nicht.
05.04.2022 13:59 Uhr
Zitat:
Zitat:
Wenn du nur nicht so furchtbar intolerant wärst. Der Vorschlag enthält doch genug Charme, um ihn zumindest mal sachlich zu diskutieren.


Sorry, ich vergaß, dass Du ja auch die Vergewaltigungen und Tötungen von Zivilisten in der Ukraine durch die russische Armee nochmal sachlich diskutieren wolltest. Wie konnte ich nur?



Natürlich sollte auch für Kriegsverbrecher die Todesstrafe eine Option sein. Wer auch immer diese begangen hat.

Vorherige Folter lehne ich persönlich ab. Aber ich wäre bereit, mir Condoritos Plädoyer anzuhören.
05.04.2022 14:06 Uhr
Zitat:
Machen wir es doch ganz einfach: Todesstrafe für Vergewaltiger. Kinderschänder sollte man aber vor der Hinrichtung auch noch foltern.


Ich habe zugestimmt weil ich dachte es sei nicht ernst gemeint.

05.04.2022 14:15 Uhr
Zitat:
Ich habe zugestimmt weil ich dachte es sei nicht ernst gemeint.


Selbst, wenn sie es nicht ernst meinen sollten: Die Wiederholung von schlechtem Geschmack und schlechtem Humor in Endlosschleife berechtigt schon eher mal mit dem Dampfhammer auf die Buchstaben zu klopfen, die die regelmäßig auf den Bildschirm zaubern. Alles hat seine Grenzen.
05.04.2022 14:32 Uhr
Zu diesem Thema möchte ich den gestrigen Film beim ZDF "Trügerische Sicherheit" erwähnen. Er ist nachdenkenswert und hat einfach brilliant umgesetzt unter welchen Zwängen schließlich der eigene moralische Anspruch erkämpft werden muß und wieviel DEKO für so manchen prominenten Täter immer wieder gefunden wird....
05.04.2022 22:19 Uhr
Zitat:
Zu diesem Thema möchte ich den gestrigen Film beim ZDF "Trügerische Sicherheit" erwähnen. Er ist nachdenkenswert und hat einfach brilliant umgesetzt unter welchen Zwängen schließlich der eigene moralische Anspruch erkämpft werden muß und wieviel DEKO für so manchen prominenten Täter immer wieder gefunden wird....

Bitte was? Was für DEKO? Und was hat das mit Führungszeugnissen zu tun?
05.04.2022 22:21 Uhr
Zitat:


Bitte was? Was für DEKO? Und was hat das mit Führungszeugnissen zu tun?



Danke :-)
Ich wollte ausnahmsweise mal nicht der sein, der darauf hinweist, dass es komplett unverständlich ist.
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