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Das Bundesverfassungsgericht hat die Maßnahmen der Bundesregierung für verfassungsgemäß und verhältnismäßig erachtet - hast Du das so erwartet? |
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30.11.2021 10:00 Uhr |
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Gefasel über politische Justiz bitte in 3, 2, 1 ... |
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30.11.2021 10:04 Uhr |
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Zitat:Zitat:Gefasel über politische Justiz bitte in 3, 2, 1 ...
Gesinnungsjustiz im Auftrag der Ostküste.
So ?
Eigentlich doch eher im Auftrag der Pharma-Industrie, die die Bundesregierung schmiert- oder?
-zyn off- |
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30.11.2021 10:06 Uhr |
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@Dame_Edna
Wer sitzt hinter der Pharmaindustrie? Die Bejkeles-Träger.
So ist es.
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30.11.2021 10:17 Uhr |
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Lese das Urteil gerade, kurze Ersteinschätzung - erwartbar, und juristisch - wie man auch ansonsten zu diesen Maßnahmen stehen mag - auch richtig.
Folgendes zur Grundlegung:
Von den Beschwerdeführern und auch allgemein wurde immer moniert, dass derart heftige Grundrechtseingriffe deshalb nicht verfassungsgemäß seien, weil die Einschätzungsgrundlage a.) falsch oder b.) nicht hinreichend sicher genug gewesen sei. Heißt übersetzt: Es hat zwar eine ziemlich herrschende wissenschaftliche Auffassung darüber gegeben, dass diese Maßnahmen notwendig sind, aber weil es auch Mindermeinungen gab, war die Prognose unsicher und deshalb hätten derartig schwere Maßnahmen nicht eingeführt werden dürfen.
Diese Argumentation fällt schon im ersten gedanklichen Schritt in sich zusammen und trägt dann auch auf weiterem Wege nicht ins Ziel. Denn - das beschreibt das Urteil auch ganz gut - der Entscheidungsträger hat immer eine Einschätzungsprärogative und einen Prognosespielraum. Dieser geht von "komplette Entscheidungsfreiheit" bis hin zu "Nachweispflichtigkeit" je nach Härte der Maßnahmen.
Da wir es hier mit heftigsten Eingriffen zu tun haben, ist der Maßstab verständlicherweise ziemlich eng, aber genau hier liegt der Fehler - Beschwerdeführer und Kritiker im Allgemeinen gingen davon aus, dass es quasi gar keinen Entscheidungsspielraum mehr gegeben hat, weil min. 1 wissenschaftliche Gegenmeinung existierte.
Das kann aber so nicht sein, weil die Entscheidungsträger dann - logisch - nicht mehr in der Lage wären, Prognoseentscheidungen zu treffen. Es genügt selbst unter den engsten Anforderungen deshalb, wenn nachgewiesen werden kann, dass zum Zeitpunkt der Prognoseentscheidungen anhand wissenschaftlicher Einschätzung zumindest evident ist, dass entsprechende Maßnahmen nötig sind.
Das war hier so, die entsprechenden Empfehlungen gingen weit über das RKI hinaus, und dies genügt.
Dieser Denkfehler der Beschwerdeführer/Ablehner trägt sich dann auch weiter, weil die Unverhältnismäßigkeitsbegründung maßgeblich mit einem Prognosefehler begründet wurde: "Wenn unsicher ist, ob die Maßnahme wissenschaftlich richtig ist, ist ein Eingriff in dieser Stärke per se nicht angemessen." D.h. die Argumentation wird auf die nächste Stufe übertragen, dort ist sie aber schon nicht zutreffend.
Das muss man ganz nüchtern so sehen, egal ob man Lockdowns nun gut findet oder nicht, wer die Rechtsprechung zu Einschätzungsprärogativen und Prognosespielräumen kannte, wusste, dass es juristisch folgerichtig nur zu einem Urteil dieser Art kommen konnte.
Feinheiten muss ich mir noch weiter anschauen. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 30.11.2021 10:17 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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30.11.2021 10:21 Uhr |
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Übrigens, ganz sicher bin ich noch nicht, aber ich glaube, das BVerfG hat mit dem Urteil auch ein neues Grundrecht erfunden: Recht der Kinder und Jugendlichen auf staatliche Bildung. Müsste man mal schauen, ob der Schutzbereich irgendwo so schon akzentuiert war, könnte aber ein Neues sein... |
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30.11.2021 10:31 Uhr |
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Das überrascht mich nicht. Auch ohne juristisches Fachwissen (das ich hiermit nicht abwerten will, bitte nicht falsch verstehen) konnte man sehen, dass in den meisten anderen westlichen Ländern - in denen auch keine Diktaturen herrschen - noch weitaus schärfere Maßnahmen ergriffen wurden und die Bundesregierung keineswegs auf irgendeinem absonderlichen Alleingang ist.
Und gesichertes Wissen kann es in einer solchen Situation nicht geben, es muss immer unter Unsicherheit entschieden werden. Auf gesichertes Wissen warten kann man nicht. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 30.11.2021 10:37 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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30.11.2021 10:40 Uhr |
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Wenn ich das richtig sehe, war Harbarth auch nicht Berichterstatter in dem Verfahren. D.h. der Entscheidungsvorschlag kam nicht von ihm. |
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30.11.2021 10:47 Uhr |
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@ratio
Ich halte das Richterbesetzungsverfahren allgemein für fragwürdig, aber das wäre jetzt zu off-topic.
Daher, kurz: Erwartbare Entscheidung, trotzdem nachvollziehbar. |
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30.11.2021 10:52 Uhr |
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So in etwa ja. Ich hätte jetzt nicht damit gerechnet, dass die- in meinen Augen völlig schwachsinnigen- nächtlichen Ausgangssperren in der Pauschalität rechtens gewesen wären.
Aber ansonsten hatte ich schon mit einem Urteil gerechnet, was das Gegenteil davon ergibt, was Kubicki behauptet.
Jetzt muss die demnächst-Regierungspartei FDP sich mal ne neue Platte einfallen lassen, warum sie Maßnahmen nicht will. Das BVerfG kann die Querdenkerpartei F.D.P. nicht mehr vorschieben.
Spoiler: als nächstes kommt raus, dass eine allgemeine Impfpflicht rechtens ist.
Tja, die gelb-magenta Ballons platzen nacheinander. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 30.11.2021 10:55 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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30.11.2021 11:08 Uhr |
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Zitat:Von: ratio legis
Zitat:@ratio
Ich halte das Richterbesetzungsverfahren allgemein für fragwürdig, aber das wäre jetzt zu off-topic.
Daher, kurz: Erwartbare Entscheidung, trotzdem nachvollziehbar.
Welches Verfahren wäre vorzugswürdig?
Keine parteipolitische Selektion wie in GroKo-Zeiten üblich. Das kann jetzt wirklich nur besser werden.
PS: Dein Gefasel über einen angeblichen "Spitzenjuristen" kann niemand nachvollziehen. |
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30.11.2021 11:14 Uhr |
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Zitat:Keine parteipolitische Selektion wie in GroKo-Zeiten üblich. Das kann jetzt wirklich nur besser werden.
Die Richterbesetzung hat vorher nach demselben Verfahren stattgefunden.
Zitat:PS: Dein Gefasel über einen angeblichen "Spitzenjuristen" kann niemand nachvollziehen.
Welche Argumente kannst du denn anbieten, die entkräften, dass es sich bei Harbarth um einen Spitzenjuristen handelt? Du könntest es dann auch ohne das Wort "Gefasel" versuchen, mal als Tipp für angemessene Gesprächsführung. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 30.11.2021 11:16 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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30.11.2021 11:19 Uhr |
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Allein schon der Begriff "Spitzenjurist" ist verräterisch. "Spitzenjurist" wurde ein Roland Freisler von Goebbels genannt. Doch man muss nicht zurück zu Goebbels gehen, denn DDR-Obrigkeitsgeprägte und Ex-SED-Büttel wie I.M. Erika Merkel, diverse obrigkeitsgläubige CDU-Bonz*innen und typische SPD-Bonz*innen setzen bevorzugt charakterlich deformierte Büttel ein, aber sicher keine moralisch intakten Persönlichkeiten. |
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30.11.2021 11:19 Uhr |
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Das Grundproblem:
Den Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im positiven Sinn haben die GroKo-implantierten Bonz*innen im Bundesverfassungsgericht nicht im Sinn und sie kapieren nicht, dass nur die Bürgerinnen und Bürger der wirkliche Souverän in der Demokratie sind. |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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