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Fragenübersicht Bis zu zwei Jahre Gefängnis: Spahn will Impfpass-Fälschungen bestrafen. Richtig so?
1 - 10 / 10 Meinungen
18.05.2021 17:20 Uhr
Absolut. Das ist meiner juristischen Meinung nach ein verschärfter Fall von Urkundenfälschung. Da durch so einen Betrug auch die Allgemeinheit gefährdet wird, halte ich die Strafe für angemessen.
18.05.2021 17:24 Uhr
Zitat:
Absolut. Das ist meiner juristischen Meinung nach ein verschärfter Fall von Urkundenfälschung. Da durch so einen Betrug auch die Allgemeinheit gefährdet wird, halte ich die Strafe für angemessen.


Da ich gehe ich mit.
18.05.2021 17:46 Uhr
Prinzipiell richtig, bin mal auf den Gesetzesentwurf gespannt, insb. wundert mich die Aussage bis zu "zwei Jahre", der Tatvorwurf würde gut als § 267 Abs. 2 Nr. 3a passen, da wäre es dann allerdings ein Strafrahmen von 6 Monaten bis 10 Jahren, Spahn schwebt also anscheinend vor, hier eine eigene Verwerflichkeitskategorie zu schaffen, sodass sich fragt, ob dies auch ein besonders schwerer Fall sein soll (eine schwere Urkundenfälschung gibt es im deutschen Strafrecht nicht, nur Regelbeispiele) oder ein ganz eigenes Delikt.

Ah, wie ich gerade beim Blättern sehe, lässt sich das auch durch Erhöhung der Strafandrohung bei § 277 lösen. Na ja, in der Sache alles richtig denke ich.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 18.05.2021 17:47 Uhr. Frühere Versionen ansehen
18.05.2021 17:47 Uhr
Zitat:
eine schwere Urkundenfälschung gibt es im deutschen Strafrecht nicht


Dennoch wird bei der Urteilsfindung natürlich berücksichtigt, welche Folgen durch die Fälschung entstehen, ggf. wäre auch eine Tateinheit in das Urteil einzubeziehen.
18.05.2021 17:52 Uhr
Ja, definitiv.

Dadurch kann ein weitaus größerer Schaden entstehen als z.B. durch einen gefälschten Stempel auf einer Baugenehmigung.
18.05.2021 18:03 Uhr
Ja, dass ist absolut richtig!
18.05.2021 18:09 Uhr
Urkundenfälschung war noch nie ein Kavaliersdelikt.
18.05.2021 19:00 Uhr
Völlig unverhältnismäßig.
18.05.2021 20:08 Uhr
Und wieviel Jahre muss Spahn für seine Zeit als Gesundheitsminister absitzen?

Das eine ist ja, dass Impfpässe leicht fälschbar sind, das andere aber, dass just dies leicht absehbar war und die Politik gepennt hat.

Was das angeht bin ich ausnahmsweise mal bei Friedrich Merz: wir verschicken fälschungssichere Gutscheine für FFP2-Masken, die bei der Bundesdruckerei gedruckt werden, sind aber nicht in der Lage einen fälschungssicheren Impfnachweis zu erstellen.
19.05.2021 08:43 Uhr
Ich halte es für sinnvoll, dafür einen eigenen Straftatbestand zu schaffen, da der Tatbestand der Urkundenfälschung hier m.E. nicht so easy peasy greift, wie in vielen Diskussionen angenommen.

Der angedachte Strafrahmen "bis zwei Jahre" ist natürlich sehr niedrigschwellig, es gibt nicht viele Delikte, bei denen das Höchstmaß so niedrig ist. Daher ist das laienhafte Geblubber von Unverhältnismäßigkeit natürlich kaum an Albernheit zu überbieten - zumal es mit Sicherheit für den normalen Bürger kaum zu einer Freiheitsstrafe kommen wird.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 19.05.2021 08:44 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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