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Gibt es ein Recht auf Party, wie das Kommentar van Lijnden in der FAZ behauptet? |
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03.05.2021 09:41 Uhr |
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Nein.
Aber vielleoicht stellt die ehemalige Spaßpartei F.D.P. ja im Bundestag einen Antrag, das Recht auf Party ins Grundgesetz aufzunehmen. |
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03.05.2021 09:47 Uhr |
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Wer nach einem Recht auf Party schreit, der schreit auch nach einem Verzichtschein für einen Platz auf der Intensivstation.
Wer eine Spaßgesellschaft mit Spaß rund um die Uhr hat, der sollte auch einen Privatfriedhof haben in diesen Zeiten wie diesen und dort auch privat für die Bestattung. Weil auch das Recht auf ein Armenbegräbnis hier aberkannt wird, falls die Mittel bei der Party verjuxt wurden und die Angehörigen bei der Party mitkrepierten. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.05.2021 10:42 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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03.05.2021 09:54 Uhr |
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Ja, es gibt ein Recht auf Party (wird im Hintergrund erläutert).
Dieses Recht ist im Moment temporär eingeschränkt, mehr nicht.
Und so ganz nebenbei, eine kleine Party im Freien am Lagerfeuer mit 3-4 Leuten wäre nun wirklich kein Problem. |
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03.05.2021 10:05 Uhr |
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Es gibt die allgemeine Handlungsfreiheit, und davon ist auch eine Party umfasst, aber wer mal in einer Grundrechte-Vorlesung gesessen hat weiß, dass die ein Auffanggrundrecht mit sehr weitgehender Beschränkbarkeit ist, Merksatz: Es handelt sich um ein Recht auf Verhältnismäßigkeit, weil die Schranke selbst fast nie problematisch ist.
Tja, und was man nun mit Geimpften macht - in der Tat spricht vieles dafür, dass es unverhältnismäßig ist, diesen Menschen weitgehende Verbote aufzulegen, wenn ihr epidemisches Gefahrenpotenzial massiv minimiert ist.
Sorge macht mir dabei allerdings, dass noch nicht allen Menschen ein Impfangebot dergestalt gemacht werden kann, dass sie bei heutiger Terminbuchung in vertretbarer Dauer von einigen Tagen auch geimpft werden. Solange wir noch innerhalb der Priorisierungsgruppen impfen, gibt es einen materiellen Ansatzpunkt, um diese Ungleichbehandlung zu rechtfertigen (nur im wesentlichen Gleiches ist gleich zu behandeln). Wenn wir allerdings so weit sind das alle geimpft werden und first come first serve gilt, sehe ich hier ein Problem, das schwer aufzulösen ist. |
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03.05.2021 10:08 Uhr |
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Zitat:In diesem Kaffeehaus sitzen nur 3 Leute. Da könnte man doch auch theoretisch reinschauen.
Wenn der Falsche drinnen sitzt, kostet es nur das Leben.
Der entscheidende Unterschied zu Zitat:Und so ganz nebenbei, eine kleine Party im Freien am Lagerfeuer mit 3-4 Leuten wäre nun wirklich kein Problem. liegt in dem Wort "KaffeeHAUS".
Lagerfeuer ist draußen, an der frischen Luft, in einem ständig gut gelüfteten Bereich. Das Café oder das Kaffeehaus ist ein geschlossener Raum, in dem sich die möglicherweise virenbefallenen Aerosole verdammt lange halten und u.U. sogar konzentrieren. Die Gefährdungslage lässt sich überhaupt nicht vergleichen.
Ich wage zu behaupten, daß es weitgehend ungefährlich wäre, sich mit einem oder zwei Bekannten vor einem Café an einen der Tische zu setzen und sich leckere Heißgetränke und Backwaren servieren zu lassen. Natürlich muss man den Abstand wahren und die Hygieneregeln einhalten. Zählt das schon als "Party"? |
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03.05.2021 10:10 Uhr |
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@Zantafio
Es wird oftmals viel erzählt zum Thema "Treffen im Freien". Mal ist es unbedenklich, mal bei Wind, mal bei Windstille, mal ist es generell bedenklich.
Empfinde das manchmal auch als Kasperlei.
Generell wären 4 Personen wohl zu viel. Ein Haushalt trifft einen anderen.
Da gibt es eine Ein-Personen-Regel. Das hängt von Land und Region ab, aber meistens läuft es auf das hinaus.
Ist eine Party zu Viert, dann wohl schon wieder ein Verstoß.
Ist es überhaupt notwendig, dass man sich in solchen Menschenmengen trifft.
Eine Person und gut ist es. Hat sie Kinder. Dann muss es sein. Aber sonst. Mehr ist doch schon nicht notwendig. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.05.2021 10:11 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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03.05.2021 10:20 Uhr |
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Notfalls muss man halt für sein Recht auf Party kämpfen.
Aber bitte nicht so: https://www.youtube.com/watch?v=eBShN8qT4lk |
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03.05.2021 10:37 Uhr |
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@ profondo Ja, darauf wollte ich hinaus. Die Frage ist sehr kompliziert weil es da wieder gilt, abzuwägen; möglicherweise gibt es in Lehre und Rspr. zu Art. 3 auch Konstruktionen, was der Maßstab ist, wenn die Ungleichbehandlung sich aus Gründen „höherer Gewalt“ ergibt, die ich nicht kenne.
Die Gefahr einer unzulässigen Ungleichbehandlung besteht mE jedenfalls sehr, das dürfte auch ein Grund dafür sein warum die derzeitigen Planungen nur vorsehen, dass mit Getesteten gleichgestellt werden soll (Ungeimpfte haben dann die Möglichkeit, das gleiche Handlungsfeld zu erreichen). |
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03.05.2021 10:50 Uhr |
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Natürlich gibt es ein Recht auf Party (genauso wie es ein Recht auf alle anderen nicht-kriminellen Handlungen gibt). Das in Frage zu stellen ist völlig albern und zeigt die zutiefst autoritäre Denkweise von Herrn Spahn. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.05.2021 10:52 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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03.05.2021 10:59 Uhr |
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ratio legis hat das schon gut beschrieben.
Nervig finde ich aktuell, dass wir nun nicht nur 80 Millionen Bundestrainer, Bundeskanzler und Virologen haben, sondern auch jeder zum Verfassungsrechtler geworden ist. Das bringt mich wieder zu einer schon früher oft geäußerten Forderung, dass ein Fach "Rechtskunde" in der Schule eingeführt werden sollte. |
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03.05.2021 20:24 Uhr |
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Während Via Bajo noch über Parties diskutiert, finden sie in Israel wieder statt.
Aber ja sorry, natürlich auch nicht vergleichbar: die Gesundheit der Bevölkerung hat ja in Israel einen ganz anderen Stellenwert als in der Bananenrepublik Deutschland, in der der Erfinder des Impfstoffs sitzt und gleichzzeitig Impfstoff lange Zeit nur in homöopathischen Dosen verfügbar war.
Für mich zählt es auch zur freien Entfaltung der Persönlichkeit, Parties feiern zu dürfen. Gut: bei CDUlern klemmt die Persönlichkeit ja immer statt sich zu entfalten.......... |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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