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Fragenübersicht Überschreitet Verfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth mit seinen öffentlichen Äußerungen seinen gesetzlichen Auftrag?
1 - 10 / 10 Meinungen
06.04.2021 17:10 Uhr
Zitat:
So zeigte sich Harbarth nach einer Meldung des Deutschlandfunk "offen" für eine Verlängerung der Bundestagslegislaturperiode von vier auf fünf Jahren. In weiteren Interviews bezeichnete er die jetzige Corona-Lage als "Stresstest" für die Demokratie, mitunter wurde er auch dergestalt zitiert, dass er die Coronamaßnahmen verteidige.


Solange das seine persönliche Meinung ist, ist doch alles in Ordnung.
Er spricht ja nicht im Namen des BVGs.
06.04.2021 17:14 Uhr
Hinter der Meldung mit der Legislaturperiode steckte letztlich nur die Aussage, dass es erfassungsrechtlich keine richtig dollen Argumente gegen eine Verlängerung gibt. Dafür muss ohnehin das Grundgesetz geändert werden und da die Dauer der Wahlperiode zumindest bei moderaten Verlängerungen oder Verkürzungen nicht die Wesensgehaltsgarantie berührt und damit nicht von der Sperrwirkung des Grundgesetzes umfasst ist, wäre die Verfassungsänderung rein verfassungsrechtlich unproblematisch.

Dennoch mag ich es lieber haben, dass sich ein Verfassungsgerichtspräsident mit öffentlichen Aussagen zu allgemeinen politischen Fragen generell zurückhält. Man muss sich einfach immer in Erinnerung rufen, dass Urteile des BVerfG im Gegensatz zu allen anderen Urteilen deutscher Gerichte nicht einfach so durch Gerichtsvollzieher oder Ordnungsbehörden vollstreckt werden können. Deshalb ist das Vertrauen in die politische Unabhängigkeit zumindest vom Zeitpunkt der Richterwahl an so wichtig. Wenn es jetzt zur Regel wird, dass Harbarth sich zu allen möglichen Themen äußert, sehe ich eben jenes Vertrauen in die politische Unabhängigkeit und Neutralität ein bisschen gefährdet.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 06.04.2021 17:17 Uhr. Frühere Versionen ansehen
06.04.2021 19:27 Uhr
Ich sehe das ähnlich wie Joe Quimby.
Wir leben in einem Zeitalter, in dem Selbstdarstellung (aka Präpotenz) als eine Art Tugend verstanden wird.
Insofern hat Herr Harbarth der Versuchung wohl nicht widerstehen können.
Finde ich übrigens nicht weiter schlimm.
06.04.2021 20:50 Uhr
Halte ich jetzt nicht für einen Aufreger. Ich bin da bei Joe Quimby und panta rhei.
06.04.2021 20:52 Uhr
Ich finde es nicht sehr glücklich, was er da macht. Skandalös ist es aber bei weitem nicht.
06.04.2021 20:56 Uhr
Zitat:
Ich finde es nicht sehr glücklich, was er da macht. Skandalös ist es aber bei weitem nicht.


Ein Verfassungsrichter ist auch nur ein Mensch...
06.04.2021 22:41 Uhr
Da müssen sie sehr vorsichtig sein. Das BVerfG wird ja schon so oft als Ersatzgesetzgeber kritisiert. Das sich in Fragen einmischt, die nur mit viel Phantasie die Artikel 1-20 des Grundgesetzes tangieren.
Insofern ist eine politische Meinungsäußerung des Präsidenten problematisch.
Was ich allerdings sinnvoll fände (ich weiß nicht ob das schon gemacht wird) wäre eine Vorabprüfung von Gesetzesentwürfen auf Verfassungskonformität. So hätte die Politik mehr Planungssicherheit.
06.04.2021 22:50 Uhr
@ Ph1L

Die Idee mit der Präventivprüfung ist ganz reizvoll, zB als Antragsverfahren seitens des Gesetzgebers, zB als vorgeschaltete fiktiv-abstrakte Normenkontrolle. Nur macht man ein Gericht damit natürlich vom etwaigen Ersatzgesetzgeber zum normativen Mitgesetzgeber und das wird mMn bei allen politisch etwas stärker aufgeladenen Gesetzgebungsverfahren problematisch.
07.04.2021 08:36 Uhr
In Deutschland hat man irgendwie immer eine tierische Angst davor, dass hochrangige Funktionäre des Staates eine eigene Meinung haben könnten. Einfach auch mal aushalten können, dass es jene gibt. Letztendlich ist er auch nur ein Mensch, der morgens Kacken muss.
07.04.2021 11:27 Uhr
Warum nicht - selbst die Ehefrauen von Fußballern genießen in unserem Land doch Meinungsfreiheit?!?
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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