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Kannst du nachvollziehen, dass eine "Klimaaktivistin" ihren Namen nicht nennt, sondern stattdessen eine monatelange U-Haft vorzieht? |
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04.04.2021 21:06 Uhr |
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Nein, aber ich bin auch keine "Klimaaktivistin", die viel eher eine Gewalttäterin zu sein scheint.
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04.04.2021 21:07 Uhr |
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Fällt mir schwer, denn ich bin noch nie in die Situation gekommen einer Straftat dringend verdächtig zu sein, und auch ein Haftgrund hat dem folgend nie bei mir vorgelegen. Zudem weiß ich nicht, wie es ist, in einem Gefängnis zu sitzen.
Wenn ich es richtig erinnere haben Untersuchungsgefangene (fast?) immer eine eigene Zelle und tragen eigene statt Anstaltskleidung, haben auch ansonsten mehr Rechte. Also etwas anders als normale Haft. |
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04.04.2021 21:07 Uhr |
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Natürlich kann ich das nachvollziehen.
Interessant wäre, welche Beweggründe diese Dame hat. |
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04.04.2021 21:08 Uhr |
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Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb man jemanden monatelang einsperrt, der seinen Namen nicht nennt. Ich dachte, eine U-Haft kann man nicht beliebig verlängern. Rumpelstilzchen saß auch nicht in U-Haft. |
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04.04.2021 21:08 Uhr |
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Vielleicht hat sie mehr Angst vor ihren Eltern als vor der U-Haft. |
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04.04.2021 21:13 Uhr |
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Zitat:Zitat:
Du bist eher eine Dol-Aktivistin auf dem Feldzug gegen Gendersternchen
Jep.
Und dafür muss ich niemandem gegen den Kopf treten.
Stimmt. Nur vor den Kopf stoßen reicht da aus |
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04.04.2021 21:22 Uhr |
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Muss mich korrigieren, so eindeutig ist das mit der Identitätsvereitelung nicht. Kann gerade nicht auf Juris zugreifen, aber hier ein Zitat aus LTO:
Zitat:Auch das AG Kerpen hatte 2017 in dem Fall eines unbekannten Teilnehmers an einem Anti-Kohleprotest den Erlass eines Haftbefehls mit der Begründung abgelehnt, dass der Umstand, dass der Beschuldigte keine Angaben zu seiner Person macht, dem Beschuldigten nicht zum Nachteil gereichen könne. "Denn es gibt keine Verpflichtung eines Beschuldigten, an einem gegen ihn geführten Verfahren aktiv mitzuwirken", heißt es in dem Beschluss.
Hatlé gibt zu bedenken, dass es gerichtsbekannt sei, dass viele Aktivisten nicht mit dem Gedanken spielten, sich der Strafverfolgung zu entziehen, sondern ganz im Gegenteil einen anstehenden Prozess als willkommenes Mittel ihr politisches Anliegen nach außen zu tragen. Von Fluchtgefahr als Haftgrund könne dann gerade nicht ausgegangen werden.
Nicht selten, so Hatlé, komme es aber zu einer Art Deal, um die Untersuchungshaft gegen unbekannte Personen aufzuheben. Die Person komme frei, aber nur, wenn sie im Gegenzug dem Gericht eine unwiderrufliche Ladungs- und Zustellungsvollmacht für den Verteidiger vorlegt. Damit ist für Gericht und Strafverfolger gesichert, dass sie die unbekannte Person über den Anwalt zur Hauptverhandlung laden können. Erscheint die Person dennoch nicht zur Verhandlung, kann gegen sie ein Strafbefehl ergehen. Diese Praxis bestätigt auch Staatsanwalt Schützeberg.
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04.04.2021 21:26 Uhr |
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@Joe:
Im Falle der Umfrage scheint es aber keinen solchen Deal zu geben.
Ob keiner vorgeschlagen wurde oder ob der Link das verschweigt, weiß man nicht. |
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04.04.2021 21:33 Uhr |
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@Revo12:
Was ist dein Alternativvorschlag, wie der Tritt weiter verfolgt wird? |
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IDL |
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FPi |
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UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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