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Fragenübersicht Sollte die Anklage gegen einen 100-jährigen ehemaligen Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen wegen Beihilfe zum Mord fallen gelassen werden?
1 - 6 / 6 Meinungen
13.02.2021 08:08 Uhr
Mord verjährt nicht und insbesondere diese schweren Verbrechen dürfen nicht ungesühnt bleiben! Der eigentliche Skandal ist nicht, dass einem 100-jährigen der Prozess gemacht werden soll, sondern dass es so lange gedauert hat, bis dieser Fall vor Gericht kam. Viele Zeugen der Taten sind verstorben, die Beweise verblassen im Laufe der Jahrzehnte. Hier muss geklärt werden, welche Versäumnisse dazu beitrugen, dass diese Taten so spät zu Ermittlungen geführt haben.
13.02.2021 09:04 Uhr
Natürlich geht es nicht darum, einen Greis in den Kerker zu werfen. Aber was RS sagt, bringt es auf den Punkt.
Auch eine nicht mehr vollzogene Strafe ist eine Strafe und damit Sühne.
13.02.2021 10:01 Uhr
Zu dem Thema habe ich noch keine abschließende Meinung bilden können, da da zu viele moralische und juristische Fragestellungen zusammenkommen.
13.02.2021 13:33 Uhr
Ich frage mich ernsthaft, warum man eigentlich so lange gewartet hat. Das wirft schon ein ganz anderes Licht auf die Staatsanwaltschaft.
13.02.2021 22:57 Uhr
Ins Gefängnis geht er sowieso nicht mehr. Ob er verhandlungsfähig ist, ist bisher ungeklärt. Ob er das Ende des Pozeßes erlebt, ist mindestens fraglich.

Zeugen dürfte es keine mehr geben, jedenfalls keine, die noch aussagen können.

Es dürfte also ein reiner Indizienprozeß werden.

Das Ganze ist eine reine Schauveranstaltung. Persönlich war er zudem an keinen Executionen, Folterungen oder Ähnlichem beteiligt, sondern saß im Büro.
13.02.2021 23:00 Uhr
Zitat:
Ich frage mich ernsthaft, warum man eigentlich so lange gewartet hat. Das wirft schon ein ganz anderes Licht auf die Staatsanwaltschaft.


Die Rechtslage gab nichts anderes her. Er saß auf dem Büro und war an keinen Taten unmittelbar beteiligt. Selbst eine mittelbare Beteiligung dürfte nicht vorliegen.

Die Möglichkeit, Leute allein deshalb wegen Mittäterschaft zu verurteilen, weil sie im Lager gearbeitet haben (und sei es als Putzfrau) wurde erst durch ein Urteil im Zusammenhang mit dem Prozeß gegen John Demjanjuk geschaffen.
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