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Fragenübersicht Findest Du es gut, wenn man Gesetze in den Sprachen der nationalen Minderheit veröffentlicht?
1 - 15 / 15 Meinungen
01.02.2021 14:17 Uhr
Au Mann, Rakousko langsam reichts.
01.02.2021 14:18 Uhr
Zitat:
Au Mann, Rakousko langsam reichts.


Haut es Dir bald das Herz raus?
01.02.2021 14:18 Uhr
Es spricht nichts dagegen, dass man Gesetze in der Sprache der anerkannten Minderheiten publiziert. Das ist durchaus vertretbar und tut auch niemanden weh.
01.02.2021 14:26 Uhr
Ja, absolut ok. In Deutschland werden Gesetze ja oft auch in englischer Sprache online gestellt, z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/Teilliste_translations.html.

Grundsätzlich eine gute Idee, Gesetze auch in der Sprache des Normadressaten zu veröffentlichen. Solange vor Gericht dann letztendlich der "amtsdeutsche" Text gilt, sehe ich da keine Probleme.

Allgemein erleichtert man sich als Staat einiges, wenn man rechtliche Hinweise in der Sprache dessen verfasst, der sie befolgen soll. Dann fällt auch dieses "Ich nix deutsch verstehen"-Ding weg ;)
01.02.2021 14:28 Uhr
@Botsaris

Bei uns geht um eine national anerkannte Identität. Angehörige können ihre Anträge auch in ihrer Muttersprache stellen.

Daher ist es auch logisch, wenn man das Gesetz in deren Sprache publziert.

Die Kärntner Slowenen haben 1920 mehrheitlich ja zu Österreich im Rahmen einer Volksabstimmung. Nach 101 ihnen auch die rechtlichen Rahmen zu geben, ist leicht im Verzug seiend, aber immerhin.
01.02.2021 14:28 Uhr
Wie sieht das in Deutschland noch schnell aus. Für Dänen und Sorben? Kann ein Däne in S-H seinen Antrag am Amt auch in Dänisch stellen?
01.02.2021 14:30 Uhr
Zitat:
Allgemein erleichtert man sich als Staat einiges, wenn man rechtliche Hinweise in der Sprache dessen verfasst, der sie befolgen soll. Dann fällt auch dieses "Ich nix deutsch verstehen"-Ding weg ;)


Du hast dir aber schon das Thema dieser Umfrage durchgelesen? Es geht Rakousko in seiner 6879. Umfrage dieses Tages um "nationale" Minderheiten. Also irgendeine Kärntner Schuhplattlertruppe oder so was.
01.02.2021 14:32 Uhr
Zitat:
Grundsätzlich eine gute Idee, Gesetze auch in der Sprache des Normadressaten zu veröffentlichen. Solange vor Gericht dann letztendlich der "amtsdeutsche" Text gilt, sehe ich da keine Probleme.

Soweit ich das hier verstehe, ist slowenisch Amtssprache und dann müssten die Gesetze auch in slowenischer Sprache als offizielle Version vorliegen.

(... auch wenn das z.B. bei EU-Verordnungen manchmal zu Schwierigkeiten führt, weil die Sprachversionen nicht immer im letzten Detail identisch sind.)
01.02.2021 14:39 Uhr
Zitat:
Soweit ich das hier verstehe, ist slowenisch Amtssprache und dann müssten die Gesetze auch in slowenischer Sprache als offizielle Version vorliegen.


Wir sprechen hier übrigens nicht von Migranten der letzten Jahrtzehnte.

Die Slowenen sind wohl als slawische Siedler seit dem 6 Jhdt. in Kärnten nachgewiesen.

Die Burgenlandkroaten leben seit dem späten 16. Jhdt. dort.

Zitat:
§ 2. (1) Die slowenische Sprache ist zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache vor den Gemeindebehörden und Gemeindedienststellen jener Gemeinden zugelassen, in denen nach der Verordnung der Bundesregierung vom 31. Mai 1977, BGBl. Nr. 306, über die Bestimmung von Gebietsteilen, in denen topographische Bezeichnungen in deutscher und slowenischer Sprache anzubringen sind, Bezeichnungen und Aufschriften topographischer Natur sowohl in slowenischer Sprache als auch in deutscher Sprache anzubringen sind, das sind im politischen Bezirk Klagenfurt Land die Gemeinden Ebental, Ferlach, Ludmannsdorf und Zell, im politischen Bezirk Völkermarkt die Gemeinden Bleiburg, Eisenkappel-Vellach, Globasnitz und Neuhaus.
(2) Die slowenische Sprache ist zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache ferner vor den Gemeindebehörden und Gemeindedienststellen folgender Gemeinden zugelassen:

1. im politischen Bezirk Villach Land: Rosegg und St. Jakob im Rosental;

2. im politischen Bezirk Klagenfurt Land: Feistritz im Rosental und St. Margareten im Rosental;

3. im politischen Bezirk Völkermarkt: (Anm.: aufgehoben durch VfGH, BGBl. II Nr. 428/2000).

(3) Die slowenische Sprache ist zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache vor den Gendarmerieposten zugelassen, die in den in Abs. 1 und 2 aufgezählten Gemeinden gelegen sind.


Es geht hier um ethnische Siedlungsgebiete, wo der Bevölkerung der Schutz ihrer Muttersprache auch zusteht, wie hier in der Verordnung zum Gebrauch der slowenischen Sprache vor Gerichten, Ämtern usw.
01.02.2021 14:39 Uhr
Zitat:
Du hast dir aber schon das Thema dieser Umfrage durchgelesen?


Ja, bin dann leicht abgeschweift, stimmt.
01.02.2021 14:41 Uhr
Ergänzend möchte ich dann anmerken, wenn ich eine gerichtliche Eingabe in meiner Muttersprache machen darf, dann sollte ich natürlich auch die Texte und Gesetze, auf welche ich mich berufe in selbiger haben.

Die Herrschaften sind alle zweisprachig, aber dennoch wäre es halbherzig, wenn es dafür keine Übersetzungen der rechtlichen Grundlagen gibt.
01.02.2021 15:03 Uhr
Gesetze sollten nicht nur in den Sprachen anerkannter Minderheiten publiziert werden sondern auch in den Sprachen großer Sprechergruppen eines Landes.

Man erspart sich in der Rechtsverfolgung später einigen Ärger, wenn man das tut.

Die amtliche Gültigkeit des deutschen Gesetzestextes ficht das erstmal nicht an.
01.02.2021 15:27 Uhr
Nur dann, wenn diese Sprachen offiziell Amtssprachen in dem Land sind.

Andernfalls halte ich das für Quatsch.

Wer in einem Land leben oder gar dessen Staatsangehörigkeit haben möchte, sollte dessen Amtssprache soweit beherrschen, daß er die Regeln des Landes versteht.


Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 02.02.2021 14:09 Uhr. Frühere Versionen ansehen
01.02.2021 16:30 Uhr
Ich dachte bisher, Gesetze würden ganz normal in allen Amtssprachen eines Staates veröffentlicht. Ist das nicht der Fall?
02.02.2021 18:12 Uhr
Kann es denn von Schaden sein?
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