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Fragenübersicht Ist das vom Staat angeordnete allgemeine Kontaktverbot verfassungswidrig?
1 - 8 / 8 Meinungen
22.01.2021 21:18 Uhr
Ich hab euch noch nicht gesagt, dass ich Richter am BVerfG bin

Und was so ein Amtsgerichts-Sesselpupser macht, zerreiß ich aus Prinzip in der Luft.
22.01.2021 21:20 Uhr
Hat der urteilende Amtsrichter mal in Art. 100 des Grundgesetzes reingeschaut?

Ausweislich der Angaben des Artikels ist das Urteil in der nächsten Instanz wieder futsch.
22.01.2021 21:58 Uhr
Sagen wir mal so ich finde es kommt immer auf die Ausmaße an.
Wenn der Staat sagt wir können ne Zeit lang keine Großen Partys tolerieren finde ich dies von der Verhältnismäßigkeit abgedeckt.
Tiefgreifende Kontaktbeschränkungen finde ich hingegen nicht mehr abgedeckt beispielsweise wenn der Staat sagt du darfst dich nicht mit deinen 2 Brüdern oder mit 2 Freunden treffen ich finde das dann auch nicht mehr akzeptabel.
23.01.2021 06:28 Uhr
Der "Staat" kann mich so langsam mal! Bin ich Untertan?
23.01.2021 06:30 Uhr
Zitat:
Ich hab euch noch nicht gesagt, dass ich Richter am BVerfG bin

Und was so ein Amtsgerichts-Sesselpupser macht, zerreiß ich aus Prinzip in der Luft.


Ich lach' mich schlapp! Der Franzose projiziert seine "Funktion" als Oberzensoer hier bei dol auf's RL.
23.01.2021 06:32 Uhr
Zitat:
Hat der urteilende Amtsrichter mal in Art. 100 des Grundgesetzes reingeschaut?

Ausweislich der Angaben des Artikels ist das Urteil in der nächsten Instanz wieder futsch.


Achwas...
23.01.2021 10:54 Uhr
Ich glaube nicht, dass für eine rechtssichere Einschätzung nun gerade ein Amtsgericht, das sich sonst mit Ladendiebstählen oder Schlägereien beschäftigt nun wirklich die erste Wahl ist.

Selbst wenn das Amtsgericht aber für den Einzelfall richtig läge- wir wissen nichts über die genauen Coronaumstände zum Zeit des Vorfalls am Tatort- kann man daraus für den Rest der Republik nicht automatisch eine Allgemeingültigkeit ableiten.

Manche Maßnahmen waren und sind sicherlich überzogen und schwachsinnig. Aber ob der Amtsrichter seine eigene Urteilsverkündigung ohne Coronaschutzmaßnahmen noch erlebt hätte und wievievel Infektionen wir dann jetzt hätten und wieviel Tote ist eine ganz andere Frage.

Insofern finde ich den Tenor der Berichterstattung eher dubios. Wenn Amtsrichter Verfassunsgexperten wären- säßen sie dann am Amtsgericht?
23.01.2021 13:49 Uhr
Zitat:
Ich glaube nicht, dass für eine rechtssichere Einschätzung nun gerade ein Amtsgericht, das sich sonst mit Ladendiebstählen oder Schlägereien beschäftigt nun wirklich die erste Wahl ist.

Selbst wenn das Amtsgericht aber für den Einzelfall richtig läge- wir wissen nichts über die genauen Coronaumstände zum Zeit des Vorfalls am Tatort- kann man daraus für den Rest der Republik nicht automatisch eine Allgemeingültigkeit ableiten.

Manche Maßnahmen waren und sind sicherlich überzogen und schwachsinnig. Aber ob der Amtsrichter seine eigene Urteilsverkündigung ohne Coronaschutzmaßnahmen noch erlebt hätte und wievievel Infektionen wir dann jetzt hätten und wieviel Tote ist eine ganz andere Frage.

Insofern finde ich den Tenor der Berichterstattung eher dubios. Wenn Amtsrichter Verfassunsgexperten wären- säßen sie dann am Amtsgericht?



Der Amtsrichter ist zuständig. Zudem handelt es sich bei den in Rede stehenden Regelungen nicht um Gesetze, sondern um Verordnungen, die auf der Grundlage eines Gesetzes erlassen wurden. Entscheidend für die Rechtmäßigkeit und deren Überprüfung, ist die Verhältnismäßigkeit.
Im genannten Fall geht es daneben um eine Rechtsgüterabwägung.
Die kann im Einzelfall durchaus unterschiedlich zwischen verschiedenen Gerichten und Instanzen ausfallen.

Dem Amtsrichter die Kompetenz abzusprechen, finde ich bemerkenswert.

Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, daß sich Verwaltungsrichter regelmäßig dazu aufschwingen, darüber zu entscheiden, welche Länder die Vorgaben des Schengenabkommens einhalten und welche nicht.

Wer das für richtig hält, muß sich mit Kritik am Amtsgericht zurückhalten.
Das die nächste Instanz das Urteil einfach so kassiert (z.B. unter Hinweis auf Artikel 100 GG), halte ich keineswegs für ausgemacht.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 23.01.2021 22:46 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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