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Fragenübersicht Müssen Menschen, die in homosexuellen Partnerschaften leben heute noch Angst um den Entzug ihrer Kinder haben?
1 - 20 / 27 Meinungen+20Ende
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14.01.2021 13:11 Uhr
Wenn sich orbansche Ideen auch in Deutschland durchsetzen, ja.
14.01.2021 13:15 Uhr
Ja, müssen sie. Nämlich dann, wenn sie nicht für das Kindeswohl sorgen können, genau wie heterosexuelle Paare dieselben Probleme kriegen würden.
Der Kindesentzug aufgrund der Sexualität der Eltern gehört der Vergangenheit an, es sei denn der Umfragesteller hat ein aktuelles Beispiel.
14.01.2021 13:32 Uhr
Meines Wissens gibt es nur noch das Kriterium des Kindswohls und die Sexualität der Eltern ist dafür im Normalfall kein relevantes Kriterium.

("Normalfall" deswegen, weil ich mir schon vorstellen kann, dass SM-Partys im Wohnzimmer nicht unbedingt dem Kindswohl dienen, wobei es unerheblich ist, in welcher Geschlechterkonstellation da gefeiert wird.)

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 14.01.2021 13:36 Uhr. Frühere Versionen ansehen
14.01.2021 13:44 Uhr
Es scheint bis in die 90er gängige Praxis gewesen zu sein, dass die Bestätigung zur lesbischen Partnerschaft für den Entzug des Kindes reicht. Da die Forschungsarbeiten zu dem Thema noch in den Kinderschuhen steckte lässt sich die Frage wie es heute aussieht kaum beantworten.

https://www.siegessaeule.de/magazin/3890-vergessenes-unrecht-lesbische-m%C3%BCtter-verloren-ihre-kinder/
14.01.2021 13:53 Uhr
Möglicherweise sieht es bei lesbischen Müttern inzwischen besser aus. Wirklich schwierig dürfte es jedoch für homosexuelle Väter werden, das Sorgerecht zu erhalten, da in aller Regel das Sorgerecht bei der Mutter belassen wird.
14.01.2021 13:56 Uhr
Zitat:
da in aller Regel das Sorgerecht bei der Mutter belassen wird.


Nein. Das Sorgerecht haben per se beide biologischen Elternteile gleichermaßen.

Ggfs. kann ein Gericht das Sorgerecht vollständig oder auch nur in Teilen auf ein Elternteil übertragen.

Hier ging kürzlich ein Fall durch die Medien, wo eine Mutter dem inhaftierten Vater das Sorgerecht nehmen wollte, damit aber vor Gericht gescheitert ist.
14.01.2021 14:04 Uhr
Zitat:
Nein. Das Sorgerecht haben per se beide biologischen Elternteile gleichermaßen.


Nö. Ist die Mutter mit dem Vater nicht verheiratet, muss beim zuständigen Jugend-oder Standesamt die gemeinsame Sorge erklärt werden.
Besonders schön sind die Fälle, in denen die Mutter mit einem Mann verheiratet ist, der nicht der biologische Vater des Kindes ist. Er ist trotzdem der rechtliche Vater und hätte theoretisch auch das Sorgerecht (§1592 BGB).
14.01.2021 14:09 Uhr
Zitat:
muss beim zuständigen Jugend-oder Standesamt die gemeinsame Sorge erklärt werden.


Beim Standesamt kann keine Sorgerechtserklärung abgegeben werden. Einfach nur, um die Klugscheißerei fortzuführen
14.01.2021 14:13 Uhr
Zitat:
Zitat:
muss beim zuständigen Jugend-oder Standesamt die gemeinsame Sorge erklärt werden.


Beim Standesamt kann keine Sorgerechtserklärung abgegeben werden. Einfach nur, um die Klugscheißerei fortzuführen


Jaaaa. Aber die Vaterschaftsanerkennung kann beim Standesamt genau wie beim Jugendamt abgegeben werden. Nur unter Zustimmung der Mutter. Menno.
14.01.2021 14:15 Uhr
Zitat:
Zitat:
muss beim zuständigen Jugend-oder Standesamt die gemeinsame Sorge erklärt werden.


Beim Standesamt kann keine Sorgerechtserklärung abgegeben werden. Einfach nur, um die Klugscheißerei fortzuführen


Natürlich kann man da eine solche Erklärung abgeben - man sollte allerdings keine befriedigende Antwort oder gar eine Bearbeitung derselben erwarten.

Klugscheißerei bis auf weiteres beendet.
14.01.2021 14:18 Uhr
Zitat:
Besonders schön sind die Fälle, in denen die Mutter mit einem Mann verheiratet ist, der nicht der biologische Vater des Kindes ist. Er ist trotzdem der rechtliche Vater und hätte theoretisch auch das Sorgerecht (§1592 BGB).

Oder das Kind kommt innerhalb von 6 Monaten nach einer Scheidung zur Welt.
Auch dann ist der geschiedene Mann der "Vater" des Kindes.
Selbst wenn Mutter und leiblicher Vater eine entsprechende Erklärung abgeben kann es nur auf dem Klageweg geändert werden.
14.01.2021 14:22 Uhr
Zitat:
Zitat:
Besonders schön sind die Fälle, in denen die Mutter mit einem Mann verheiratet ist, der nicht der biologische Vater des Kindes ist. Er ist trotzdem der rechtliche Vater und hätte theoretisch auch das Sorgerecht (§1592 BGB).

Oder das Kind kommt innerhalb von 6 Monaten nach einer Scheidung zur Welt.
Auch dann ist der geschiedene Mann der "Vater" des Kindes.
Selbst wenn Mutter und leiblicher Vater eine entsprechende Erklärung abgeben kann es nur auf dem Klageweg geändert werden.


Ich glaube, das ist anders.
Wenn die Frau noch verheiratet ist, aber bereits ein Scheidungsantrag vorliegt und der biologische Vater die Vaterschaft schon anerkennt, wird sie nach Rechtskraft der Scheidung wirksam. Vgl. 1599 (2) BGB.
14.01.2021 14:31 Uhr
Zitat:
oder gar eine Bearbeitung derselben erwarten.


Selbstverständlich müsste sie bearbeitet und mittels Verwaltungsakt negativ beantwortet werden - nämlich beispielsweise wegen sachlicher Unzuständigkeit.

14.01.2021 14:50 Uhr
Zitat:
Zitat:
oder gar eine Bearbeitung derselben erwarten.


Selbstverständlich müsste sie bearbeitet und mittels Verwaltungsakt negativ beantwortet werden - nämlich beispielsweise wegen sachlicher Unzuständigkeit.



Nicht bei persönlichem Einwurf ohne Rückschein.
14.01.2021 15:20 Uhr
Zitat:
Oder das Kind kommt innerhalb von 6 Monaten nach einer Scheidung zur Welt.
Auch dann ist der geschiedene Mann der "Vater" des Kindes.
Selbst wenn Mutter und leiblicher Vater eine entsprechende Erklärung abgeben kann es nur auf dem Klageweg geändert werden.


Da existiert noch die gesellschaftliche und juristische Vorstellung aus den 50ern - nur verheiratete Frauen können schwanger werden. Und auch nur vom Ehemann.
14.01.2021 15:33 Uhr
Zitat:
Es scheint bis in die 90er gängige Praxis gewesen zu sein, dass die Bestätigung zur lesbischen Partnerschaft für den Entzug des Kindes reicht. Da die Forschungsarbeiten zu dem Thema noch in den Kinderschuhen steckte lässt sich die Frage wie es heute aussieht kaum beantworten.

https://www.siegessaeule.de/magazin/3890-vergessenes-unrecht-lesbische-m%C3%BCtter-verloren-ihre-kinder/


Nein, das ist nicht so gewesen. Ich kann das natürlich nicht für ganz Deutschland sagen aber in den 80er und 90er Jahren war es in NRW absolut kein Problem.

Das weiß ich aus beruflicher und privater Kenntnis.
14.01.2021 15:45 Uhr
Ich hoffe nicht. Homosexuelle können genauso gut Kinder erziehen, wie Heterosexuelle. Ich bin mit einer lesbischen Frau befreundet. Die kann viel besser mit ihren drei Kindern, als so manche heterosexuelle Mutter, die ich kenne.
14.01.2021 16:22 Uhr
Bei ihnen ist es wahrscheinlicher, aber das ist überhaupt nicht gerechtfertig und eigentlich ein Skandal.
Alle Eltern sollten objektiv nach der Erziehung ihrer Kinder beurteilt werden.
14.01.2021 17:01 Uhr
Außer bei Misshandlungen sehe ich keinen Grund dass Eltern die Kinder weggenommen werden. Vielleicht sollten das in dem Fall die Kinder entscheiden?
14.01.2021 21:18 Uhr
Formal gelten die gleichen Regeln, wie für alle anderen Eltern (SGB VIII). Bei Kindswohlgefährdung können allen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten das Erziehungs- und Umgangsrecht entzogen und die Kinder in Obhut genommen werden.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
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