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Fragenübersicht Bist Du auch dafür, dass man den Bestand des universitären Plagiats verjähren lassen soll?
1 - 8 / 8 Meinungen
12.01.2021 10:08 Uhr
Ja. Eine Verjährung nach 30 Jahren erscheint mir als angemessen.
12.01.2021 10:09 Uhr
Das Plagiat kann nicht verjähren, das bleibt in alle Ewigkeit in der jeweiligen wissenschaftlichen Arbeit vorhanden.

Das, was hier wohl gemeint ist, ist die Sanktionierbarkeit und da stellt sich für mich die Frage, warum jemand z.B. einen Dr. noch benötigt, wenn 30 Jahre lang nicht wissenschaftlich arbeitet.
12.01.2021 11:08 Uhr
Ich finde es auch nach 30 Jahren nicht richtig, wenn sich jemand mit fremden Federn schmückt. Nach 30 Jahren zu sagen, dass wir jetzt die wissenschaftlichen Erkenntnisse von Herrn X anerkennen und auf Herrn Y pfeifen, halte ich für unfair gegenüber Herrn Y.
12.01.2021 11:43 Uhr
Plagiate bestehen nie besonders lange.
12.01.2021 11:53 Uhr
Wenn die Strafe sich darin erschöpft, den Doktortitel aberkannt zu bekommen, sehe ich keinen Grund für eine Verjährung.
Anders als bei Mord muss man wegen eines Plagiats ja nicht jahrelang hinter Gitter.
12.01.2021 11:59 Uhr
Bei der Entziehung von Doktortiteln geht es nicht um Strafe und Herstellung von Rechtsfrieden sondern um Sicherstellung wissenschaftlicher Standards. Da bedarf es jetzt aus meiner Sicht keiner besonderen Verjährungsregeln, solange sichergestellt ist, dass die Plagiatsprüfung sich immer auf den Stand der Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt der Bearbeitung bezieht.
12.01.2021 12:05 Uhr
Eine Verjährung wäre bestens geeignet sich als Experte aufzuspielen. Betrug per Gesetz?
13.01.2021 00:02 Uhr
So in etwa?

"Doktor Manfred Mustermann."
"Sie sind doch gar kein Doktor!"
"Jetzt schon. Verjährt "
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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