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Fragenübersicht VG Koblenz: Mündige und verständige Bürger können Wahlzettel bis zum Ende lesen - ganz unten zu stehen, ist deshalb keine Benachteiligung. Wie bewertest du diese Entscheidung?
1 - 9 / 9 Meinungen
12.01.2021 09:26 Uhr
Jemand muss ja auf jeden Fall unten stehen und wäre benachteiligt, wenn es eine Benachteiligung wäre. Das lässt sich nicht vermeiden.

Bei einem Kumpel von mir wäre es ein Vorteil. Der wählt schon immer konsequent den Letzten auf der Liste, egal wer das ist.
12.01.2021 09:26 Uhr
Das ist doch die Wahrheit.

Ich bekomme hier bei mancher Wahl 3 "Beipackzettel" und eine Erläuterung mit.

Kandidaten der Bundesliste, der Landesliste und des Regionalwahlkreises.

Die sind nicht auf dem Stimmzettel mit gedruckt.

Ich schaffe es trotzdem die Listenkandidaten meiner Partei alle durchzuschauen.

Man sollte sich eine gewisse Reife eines Bürgers erwarten, sonst sollte man wirklich über einen Wahlführerschein nachdenken.
12.01.2021 09:27 Uhr
Ich kann die Argumente des Kandidaten nachvollziehen. Die Begründung des Gerichtes überzeugt mich hingegen nicht. Mündige und verständige Bürger sind sicher ein Idealzustand, von dem man jedoch aus meiner Sicht leider nicht generell ausgehen kann. Und selbst wenn der "durchschnittliche Bürger" den Wahlzettel komplett durchlesen sollte, gibt es immer noch einen nicht unerheblichen Teil der Bevölkerung, der das nicht tut.
12.01.2021 09:27 Uhr
Zitat:
Jemand muss ja auf jeden Fall unten stehen und wäre benachteiligt, wenn es eine Benachteiligung wäre. Das lässt sich nicht vermeiden.

Bei einem Kumpel von mir wäre es ein Vorteil. Der wählt schon immer konsequent den Letzten auf der Liste, egal wer das ist.


Ein Freund von mir hat auch immer gesagt, reiht mich bei der Parteiliste auf eine wählbare Stelle oder reiht mich ganz nach hinten.

So hoffte er auf viele Stimmen
12.01.2021 09:28 Uhr
@Rakousko:

Nur weil Du Dir das durchliest, heißt das (leider) noch lange nicht, dass jeder Bürger das tut - oder auch nur die meisten.
12.01.2021 09:29 Uhr
Solange die Entscheidungskriterien für die Gestaltung des Wahlzettels im vorhinein bekannt sind - und das ist hier ja so - sehe ich kein rechtliches Problem, denn es gibt ein sachlich nachvollziehbares Kriterium, anhand dessen die Reihenfolge bestimmt wird.

Würde mich mal interessieren, wer der Mensch ist, der da geklagt hat
12.01.2021 10:25 Uhr
Es kommt öfter vor, dass Gerichte den Durchschnittsdeutschen überschätzen.
12.01.2021 12:00 Uhr
Zitat:
Ich kann die Argumente des Kandidaten nachvollziehen. Die Begründung des Gerichtes überzeugt mich hingegen nicht. Mündige und verständige Bürger sind sicher ein Idealzustand, von dem man jedoch aus meiner Sicht leider nicht generell ausgehen kann. Und selbst wenn der "durchschnittliche Bürger" den Wahlzettel komplett durchlesen sollte, gibt es immer noch einen nicht unerheblichen Teil der Bevölkerung, der das nicht tut.


Und dein Lösungsvorschlag? Alle im Kreis aufschreiben?!?
12.01.2021 12:01 Uhr
Zitat:
Solange die Entscheidungskriterien für die Gestaltung des Wahlzettels im vorhinein bekannt sind - und das ist hier ja so - sehe ich kein rechtliches Problem, denn es gibt ein sachlich nachvollziehbares Kriterium, anhand dessen die Reihenfolge bestimmt wird.

Würde mich mal interessieren, wer der Mensch ist, der da geklagt hat


Vermutlich heißt er Ahrens oder Aal und hofft auf eine alphabetische Reihenfolge auf dem Wahlzettel.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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