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Fragenübersicht Ist es Notwehr einen Schwarzen in den Rücken zu schießen?
1 - 20 / 93 Meinungen+20Ende
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06.01.2021 11:12 Uhr
Nein, ist es nicht. Wenn sie so kreativ gewesen wären wie die Kollegen in Dessau, dann hätten sie behauptet, er hat sich selbst in den Rücken geschossen.
06.01.2021 11:14 Uhr
Sollte sich der verletzte Mann nicht nach einer Waffe gebückt haben, um diese auf den Polizisten abzufeuern ist es keinesfalls als Notwehr zu werten, wenn man ihm (wie oft nochmal?) in den Rücken schießt.
06.01.2021 11:22 Uhr
Nein, ist es natürlich nicht.

06.01.2021 11:24 Uhr
Zitat:
Nein, ist es natürlich nicht.


Hast Du Dich bei mir verklickt? - ich sagte nichts anderes...
06.01.2021 11:24 Uhr
wenn er der demokratiebewegung in hong kong angehört hätte wäre es keine notwehr der polizisten sondern ein verbrechen gewesen
doch ein schwarzer in den usa kann nur kriminell sein da sind 7 schüsse ins kreuz notwehr na klar
06.01.2021 11:25 Uhr
Zitat:
Hast Du Dich bei mir verklickt? - ich sagte nichts anderes...
Du hast noch den Aspekt mit der Waffe reingebracht. Selbst in diesem Szenario bin ich mir nicht sicher, ob es Notwehr sein könnte. Es hätte vielleicht andere Optionen gegeben, ihn am Schuss zu hindern.
06.01.2021 11:26 Uhr
Zitat:
Es hätte vielleicht andere Optionen gegeben, ihn am Schuss zu hindern.


Da es keine Waffe gab, nach der er sich bückte - und das wäre in meinen Augen die einzige Relativierungsmöglichkeit des Handelns des Polizisten - ist meine Aussage ganz klar als das zu werten, was sie ist, nämlich ein ganz klares Indiz dafür, dass keine Notwehr vorlag.
06.01.2021 11:28 Uhr
Immer noch nein! Das war keine Notwehr.
06.01.2021 11:34 Uhr
Ein "Volker" ist offensichtlich (siehe Ablehnungen) der Meinung, es handele sich um Notwehr. Gibt es seitens dieses Accounts auch eine Begründung für diese Ansicht?
06.01.2021 12:30 Uhr
Ohne genaue Kenntnis des Einsatzgeschehens ist eine Beurteilung ziemlich schwierig, der Bezirksstaatsanwalt kommt nach seiner Prüfung zum Schluß, es handelt sich um Notwehr.


06.01.2021 13:49 Uhr
Zitat:
Gibt es seitens dieses Accounts auch eine Begründung für diese Ansicht?


Wäre es nicht viel sinnvoller, wenn die Doler, die das Geschehen anders beurteilen, als der zuständige Bezirksstaatsanwalt, eine Begründung abliefern?
06.01.2021 13:54 Uhr
Zitat:
Ohne genaue Kenntnis des Einsatzgeschehens ist eine Beurteilung ziemlich schwierig, der Bezirksstaatsanwalt kommt nach seiner Prüfung zum Schluß, es handelt sich um Notwehr.




Mehrere aufeinander folgende Schüsse können niemals Notwehr sein. Die Begründung würde mich interessieren.
06.01.2021 13:57 Uhr
Die Version des Vorfalles, der die Staatsanwaltschaft Glauben schenkte ist folgende:

Zitat:
Wie der Staatsanwalt mitteilte, habe der Polizist S. bei dem Einsatz befürchtet, dass Blake ihn mit einem Messer angreifen würde und daher geschossen. Die Polizisten seien wegen eines Streits an den Tatort gerufen worden und hätten gewusst, dass es einen bestehenden Haftbefehl gegen Blake gegeben habe.
Quelle: ZeitOnline

Natürlich kann der Polizist in Panik geraten sein - aber normalerweise sind Polizisten diesbezüglich geschult und zudem hatte er bereits die Waffe im Anschlag - was hätte da Jacob Blake mit einem Messer wirklich ausrichten können? Und dann wird durch die Staatsanwaltschaft auch nicht berücksichtigt, dass 7 Schüsse nun wahrlich nicht dazu dienen können einen potentiellen Angreifer nur unfähig zu machen seinem (vermuteten!) Ansinnen weiter zu folgen - sondern das ist schon eine bewusste Inkaufnahme der Tötung des Zieles der Schüsse. Insofern fehlt mir die Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit.
06.01.2021 13:58 Uhr
Zitat:

Mehrere aufeinander folgende Schüsse können niemals Notwehr sein.


Aha und warum nicht?

Muss man nach einem Schuss erstmal die Trefferwirkung beurteilen, um dann einen Zweiten nachzusetzen?


Insbesondere bei einem dynamischen Einsatzgeschehen, in unmittelbarer Nähe zum Angreifer, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Schußzahl besonders geregelt bzw. limitiert wäre.


Auf welche Regel stützt du deine Behauptung?
06.01.2021 13:59 Uhr
Au Backe - zum Glück ist SBF kein Polizist!

Zerfetzte von Kugelhagel entstellte Opfer würden seinen Weg pflastern - sofern man seinen Ausführungen folgen möchte.
06.01.2021 14:03 Uhr
Zitat:
Die Version des Vorfalles, der die Staatsanwaltschaft Glauben schenkte ist folgende:



Es gibt sogar Videoaufnahmen von dem Fall, Blake war ein mit Haftbefehl gesuchter Straftäter.

Er hat den Beamten von einem Messer im Auto erzählt und verweigerte sich den Anweisungen der Beamten.
Der Versuch Blake mittels einfacher Gewalt davon abzuhalten, das Auto zu öffnen scheiterte und der schießende Beamte befand sich unmittelbar hinter Blake.


Ich bin kein Polizist, aber auch würde jedes zur Verfügung stehende Mittel nutzen, um bei einem solchen renitenten Täter zu verhindern, dass er an ein Messer kommt.


06.01.2021 14:03 Uhr
Zitat:
Aha und warum nicht?

Muss man nach einem Schuss erstmal die Trefferwirkung beurteilen, um dann einen Zweiten nachzusetzen?


Aus der Nähe ist ein Schuss in den Rücken kein Treffer, der ohne Wirkung bleibt. Wenn dann noch ein zweiter nachfolgt dürfte auch der trübsten Funzel unter den Polizeibeamten die Wirksamkeit klar sein. Wer dann noch 5 (FÜNF!) weitere Schüsse aus nächster Nähe abfeuert ist entweder im Blutrausch - oder eben nicht fähig aus diversesten Gründen seinen Job richtig auszuüben.
06.01.2021 14:05 Uhr
Zitat:

Zerfetzte von Kugelhagel entstellte Opfer würden seinen Weg pflastern - sofern man seinen Ausführungen folgen möchte.


Solange mit Messer bewaffnete Täter, die sich meinen Anweisungen hartnäckig widersetzen, meinen Weg kreuzen, würde ich das nicht ausschließen.

Allerdings bin ich ein guter Schütze und hätte wahrscheinlich etwas weniger Kugeln benötigt, um mein Gegenüber kampfunfähig zu machen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 06.01.2021 14:07 Uhr. Frühere Versionen ansehen
06.01.2021 14:06 Uhr
Zitat:

Aus der Nähe ist ein Schuss in den Rücken kein Treffer, der ohne Wirkung bleibt. Wenn dann noch ein zweiter nachfolgt dürfte auch der trübsten Funzel unter den Polizeibeamten die Wirksamkeit klar sein. Wer dann noch 5 (FÜNF!) weitere Schüsse aus nächster Nähe abfeuert ist entweder im Blutrausch - oder eben nicht fähig aus diversesten Gründen seinen Job richtig auszuüben.


Dass der Beamte in Panik gehandelt hat, dürfte unstrittig sein.

Da das Opfer diese 7 Schüsse überlebt hat, zeigt wohl auch deutlich, dass er im Waffengebrauch nicht sonderlich versiert war.
06.01.2021 14:08 Uhr
Zitat:
Zitat:

Mehrere aufeinander folgende Schüsse können niemals Notwehr sein.


Aha und warum nicht?

Muss man nach einem Schuss erstmal die Trefferwirkung beurteilen, um dann einen Zweiten nachzusetzen?


Insbesondere bei einem dynamischen Einsatzgeschehen, in unmittelbarer Nähe zum Angreifer, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Schußzahl besonders geregelt bzw. limitiert wäre.


Auf welche Regel stützt du deine Behauptung?


Mit der Begründung die Anteros oben gepostet hatte sind die Ortsverhältnisse nicht bewiesen. Zumal Polizistinnen in Nahkampf ausgebildet sind. Man kann Täter mit Messer leicht entwaffnen. Es ist eine Frage der Technik. Es gibt mindestens einen Doler der die Frage besser beantworten kann.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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