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Ist es für dich in Ordnung, wenn ein Hausbesitzer einen Einbrecher hinterrücks erschießt? |
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01.01.2021 13:52 Uhr |
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Das müssen die ERMITTLER klären! |
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01.01.2021 13:56 Uhr |
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Nein. Das ist Deutschland und nicht Amerika. |
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01.01.2021 13:58 Uhr |
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Kommt auf die Situation war, ich war nicht dabei.
Ich weiß nicht, ob der Hausbesitzer, die Waffe rechtmäßig besessen hat.
Ich weiß nicht, wie gut der Hausbesitzer schießen konnte.
Ich weiß nicht, ob der Hausbesitzer auch auf die Beine hätte zielen können.
Ich weiß nicht, ob der Hausbesitzer in einer wirklichen Notwehrsituation war und die einzige Möglichkeit darin bestand, auf den Einbrecher zu schießen und ob seine Position und Bedrohungslage keine andere Möglichkeit des Schusses ermöglicht haben.
Und ich bin nicht Vorsitzender des dol-Standgerichts.
Ich hoffe, die Antwort hilft weiter. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 01.01.2021 13:59 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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01.01.2021 14:24 Uhr |
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Es ist nicht in Ordnung, hinterrücks unbewaffnete Einbrecher zu erschießen, die sich auf der Flucht vom Tatort ihres Einbruchs befinden, die kriminelle Tat also beendet haben und auch keine Gefahr (mehr?) für den Wohnungsinhaber darstellen.
Es wird andere Fallkonstruktionen geben, in denen es gerechtfertigt sein könnte, einem Einbrecher in den Rücken zu schießen. Mir fällt auf die Schnelle keine ein, außer vielleicht der von dem Wohnungsinhaber, der in Panik abdrückt, wenn er plötztlich nachts einen fremden Menschen in seiner - außer ihm - leer sein sollenden Wohnung erblickt. Hmm, nein, das wäre auch nicht gerechtfertigt. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 01.01.2021 14:25 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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01.01.2021 14:27 Uhr |
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Wenn der Einbrecher hinterrücks erschossen wurde, kann keine Notwehrsituation vorgelegen haben.
Daher würde ich eine solche Tat als Mord anklagen. |
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01.01.2021 14:33 Uhr |
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Darf man in Deutschland nicht, ich vermute mal man darf so was in den meisten Ländern nicht.
Es kann sein, daß es eine Affekthandlung war. |
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01.01.2021 14:46 Uhr |
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@zantafio
Es geht um die Enthemmung und den Kontrollverlust dieser Person.
Deswegen habe ich das Gutachten angesprochen. Wenn die Gefahr besteht, dass der mit einem Messer auf Leute losgeht, die vor seinem Haus parken oder er mit dem Auto Leute Überfahrt, die über die Straße gehen, dann kann man das nicht einfach so hinnehmen und abwarten. |
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01.01.2021 14:49 Uhr |
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@zantafio
Übrigens sehe ich keinen Grund, warum eine Privatperson eine Schusswaffe besitzen müsste. |
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01.01.2021 15:36 Uhr |
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So, wie der Focus (Link im Hintergrund) den Fall schildert, kann es niemals in Ordnung sein, was der Schusswaffenbesitzer getan hat.
Für drei (!) Schüsse in den Rücken eines Flüchtenden (!) gibt es erst recht keine Rechtfertigung. |
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01.01.2021 18:25 Uhr |
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Hinterrücks erschießen ist nicht in Odnung. Das war dann keine Notwehrreaktion, sondern völlig überzogenes Handeln.
Allerdings haben wir damals immer wieder die Frage bei der Bundeswehr gestellt, auf welche Beine geschossen werden soll, wenn von der Schusswaffe Gebrauch zu machen ist - Nasenbein, Schläfenbein, Brustbein. Die Mediziner werden sicher noch ein paar weitere Beine aufzählen können.
Gemeint waren sicher die Beine, mittels derer die unbekannte Person die Flucht ergreifen wollte. |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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