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Fragenübersicht Ist es für dich in Ordnung, wenn ein Hausbesitzer einen Einbrecher hinterrücks erschießt?
1 - 20 / 42 Meinungen+20Ende
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01.01.2021 13:52 Uhr
Das müssen die ERMITTLER klären!
01.01.2021 13:56 Uhr
Nein. Das ist Deutschland und nicht Amerika.
01.01.2021 13:58 Uhr
Kommt auf die Situation war, ich war nicht dabei.

Ich weiß nicht, ob der Hausbesitzer, die Waffe rechtmäßig besessen hat.

Ich weiß nicht, wie gut der Hausbesitzer schießen konnte.

Ich weiß nicht, ob der Hausbesitzer auch auf die Beine hätte zielen können.

Ich weiß nicht, ob der Hausbesitzer in einer wirklichen Notwehrsituation war und die einzige Möglichkeit darin bestand, auf den Einbrecher zu schießen und ob seine Position und Bedrohungslage keine andere Möglichkeit des Schusses ermöglicht haben.

Und ich bin nicht Vorsitzender des dol-Standgerichts.

Ich hoffe, die Antwort hilft weiter.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 01.01.2021 13:59 Uhr. Frühere Versionen ansehen
01.01.2021 14:24 Uhr
Es ist nicht in Ordnung, hinterrücks unbewaffnete Einbrecher zu erschießen, die sich auf der Flucht vom Tatort ihres Einbruchs befinden, die kriminelle Tat also beendet haben und auch keine Gefahr (mehr?) für den Wohnungsinhaber darstellen.

Es wird andere Fallkonstruktionen geben, in denen es gerechtfertigt sein könnte, einem Einbrecher in den Rücken zu schießen. Mir fällt auf die Schnelle keine ein, außer vielleicht der von dem Wohnungsinhaber, der in Panik abdrückt, wenn er plötztlich nachts einen fremden Menschen in seiner - außer ihm - leer sein sollenden Wohnung erblickt. Hmm, nein, das wäre auch nicht gerechtfertigt.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 01.01.2021 14:25 Uhr. Frühere Versionen ansehen
01.01.2021 14:27 Uhr
Zitat:
Das müssen die ERMITTLER klären!

Ich habe dem zwar zugestimmt, aber ... wieso müssen die Ermittler klären, ob es für Dich in Ordnung ist?
01.01.2021 14:27 Uhr
Wenn der Einbrecher hinterrücks erschossen wurde, kann keine Notwehrsituation vorgelegen haben.

Daher würde ich eine solche Tat als Mord anklagen.
01.01.2021 14:33 Uhr
Darf man in Deutschland nicht, ich vermute mal man darf so was in den meisten Ländern nicht.

Es kann sein, daß es eine Affekthandlung war.
01.01.2021 14:35 Uhr
Zitat:


Es kann sein, daß es eine Affekthandlung war



Jemand holt im Affekt eine Waffe und ballert um sich?

Dem gehört dringend der Waffenbesitz untersagt und es sollte ein psychiatrisches Gutachten angefertigt werden, ob dieser Mensch nicht eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.
01.01.2021 14:37 Uhr
Zitat:
Darf man in Deutschland nicht, ich vermute mal man darf so was in den meisten Ländern nicht.

Es kann sein, daß es eine Affekthandlung war.


Wenn man den Tätern bis auf die Straße hinterherrennt und dann mehrfach einem Flüchtenden in den Rücken schießt - dann ist das kein Affekt, sondern Absicht.
01.01.2021 14:43 Uhr
Zitat:
Dem gehört dringend der Waffenbesitz untersagt und es sollte ein psychiatrisches Gutachten angefertigt werden, ob dieser Mensch nicht eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.

Genau, kein Mensch sollte eine Waffe besitzen oder ein Auto oder irgendetwas anderes Gefährliches, mit der er in einer emotionalen Ausnahmesituation jemand anderem gefährlich sein könnte.*

J. Bercow, im Falle eines dem mutmaßlichen Täter mutmaßlich unbekannten Einbrechers dürfte der wahrscheinlichste Grund für eine solche Affekthandlung Angst sein, eine Regung, die - außer gewissen Psychophaten - jedem Menschen zu eigen sein dürfte.

*Ihr habt den Sarkasmus erkannt, oder?
01.01.2021 14:46 Uhr
@zantafio

Es geht um die Enthemmung und den Kontrollverlust dieser Person.

Deswegen habe ich das Gutachten angesprochen. Wenn die Gefahr besteht, dass der mit einem Messer auf Leute losgeht, die vor seinem Haus parken oder er mit dem Auto Leute Überfahrt, die über die Straße gehen, dann kann man das nicht einfach so hinnehmen und abwarten.
01.01.2021 14:49 Uhr
@zantafio
Übrigens sehe ich keinen Grund, warum eine Privatperson eine Schusswaffe besitzen müsste.
01.01.2021 14:54 Uhr
Zitat:
Es geht um die Enthemmung und den Kontrollverlust dieser Person.

Tja, die Erfahrungen der letzten paar Jahrtausende lehren, daß ein solcher Kontrollverlust in emotionalen Ausnahmesituationen grundsätzlich bei jedem Menschen passieren kann. Das ist nichts, was auf diesen einen Menschen beschränkt ist und auch nichts, was man einigermaßen sicher für die Zukunft ausschließen kann, weil es eben "menschlich" ist.

Ich überlege gerade, ob ich einem Psychopathen eine Waffe anvertrauen würde, der in allen Tests zeigt, daß er in solchen Situationen keine besonderen Emotionen haben würde. *grübel*
01.01.2021 15:00 Uhr
Zitat:


daß ein solcher Kontrollverlust in emotionalen Ausnahmesituationen grundsätzlich bei jedem Menschen passieren kann.



Das spricht dann gegen die These, dass eine Privatperson keine Schusswaffe braucht. Dann kann er auf die Straße rennen und dem Einbrecher Kuchengabeln oder Bücher hinterherwerfen.
01.01.2021 15:01 Uhr
Zitat:
Übrigens sehe ich keinen Grund, warum eine Privatperson eine Schusswaffe besitzen müsste.

Dafür sehe ich auch keinen Grund. Niemand MUSS eine Schusswaffe besitzen.
01.01.2021 15:03 Uhr
Zitat:
Das spricht dann gegen die These, dass eine Privatperson keine Schusswaffe braucht.

Sehe ich auch so. Ich glaube trotzdem nicht, daß jede Privatperson eine Schusswaffe im Sinne des deutschen Waffengesetzes braucht.
01.01.2021 15:05 Uhr
Zitat:
Niemand MUSS eine Schusswaffe besitzen.

Ich interpretiere die FPi-blaue Ablehnung mal so, daß J. Bercow für eine Waffenbesitzpflicht plädiert.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 01.01.2021 15:05 Uhr. Frühere Versionen ansehen
01.01.2021 15:06 Uhr
Zitat:


J. Bercow für eine Waffenbesitzpflicht



Ja, jeder sollte einen Super Soaker haben. Das reicht dann aber auch schon.
01.01.2021 15:36 Uhr
So, wie der Focus (Link im Hintergrund) den Fall schildert, kann es niemals in Ordnung sein, was der Schusswaffenbesitzer getan hat.

Für drei (!) Schüsse in den Rücken eines Flüchtenden (!) gibt es erst recht keine Rechtfertigung.
01.01.2021 18:25 Uhr
Hinterrücks erschießen ist nicht in Odnung. Das war dann keine Notwehrreaktion, sondern völlig überzogenes Handeln.
Allerdings haben wir damals immer wieder die Frage bei der Bundeswehr gestellt, auf welche Beine geschossen werden soll, wenn von der Schusswaffe Gebrauch zu machen ist - Nasenbein, Schläfenbein, Brustbein. Die Mediziner werden sicher noch ein paar weitere Beine aufzählen können.
Gemeint waren sicher die Beine, mittels derer die unbekannte Person die Flucht ergreifen wollte.
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