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Fragenübersicht Findest Du es richtig, dass man als EU-Bürger gemäss eines österreichischen Höchstgerichtsurteils nicht Gemeinderat/Stadtrat werden darf?
1 - 11 / 11 Meinungen
17.12.2020 13:32 Uhr
Der Einwurf wegen der hoheitlichen Aufgaben, die ein geschäftsführender Gemeinderat/Stadtrat wahrnimmt, wäre so ein Einwurf auch in Deutschland ähnlich ausgefallen?

Meine Herren Juristen?
17.12.2020 13:37 Uhr
Ich finde das absurd, denn entweder steht man zu EU und lässt das Recht der Berufsfreiheit gelten oder man lässt es sein...
Außerdem frage ich mich ob so ein Gesetz überhaupt notwendig ist, haben die nicht Österreicher, aber EU-Bürger so großen Schaden verursacht???
17.12.2020 13:38 Uhr
Zitat:
Meine Herren Juristen?


Das müsste in den Bereich des Staatsrechtes fallen - ich verweise das an meinen kompetenten Kollegen aus Berlin...

17.12.2020 13:43 Uhr
Zitat:
Ich finde das absurd, denn entweder steht man zu EU und lässt das Recht der Berufsfreiheit gelten oder man lässt es sein...
Außerdem frage ich mich ob so ein Gesetz überhaupt notwendig ist, haben die nicht Österreicher, aber EU-Bürger so großen Schaden verursacht???


Es geht um staatshoheitliche Akte. Ein Stadtrat erlässt auch mal Erlässe und bewilligt etwas.

Eine Betriebsgenehmigung ist wohl eine hoheitliche Aufgabe. Um mal ein Beispiel zu nehmen.

Da verlangt wohl einen Pass, wie das Urteil erkennt um eine Bindung an den Staat zu haben.
17.12.2020 13:57 Uhr
Zitat:
dass man als EU-Bürger gemäss eines österreichischen Höchstgerichtsurteils nicht Gemeinderat/Stadtrat werden darf...


finde ich völlig richtig. Es gibt viel zu viele Österreicher in Gemeinderäten. Es werden mehr Japaner, Mongolen und Brasilianer gebraucht!
17.12.2020 13:59 Uhr
@Chlodio

Als hättest nicht gewusst, dass man hier nichtösterreichische EU-Bürger meint.

Ohne Staatsbürgerschaft kein politisches Mandat über den Gemeinderat bzw Bezirksrat in Wien.
17.12.2020 14:04 Uhr
Zitat:
@Chlodio

Als hättest nicht gewusst, dass man hier nichtösterreichische EU-Bürger meint.

Ohne Staatsbürgerschaft kein politisches Mandat über den Gemeinderat bzw Bezirksrat in Wien.


Analysiere das lieber mal. Österreich hat sich im Unterbewusstsein schon von der EU verabschiedet und überlegt noch, ob die k. u. k.-Monarchie mit dem British Empire ein Bündnis schließen oder ihm den Krieg erklären soll.
17.12.2020 15:09 Uhr
Was für Aufgaben nimmt ein Stadtrat in Österreich genau wahr?

Das unionale Wahlrecht bezieht sich auf aktive und passive Wahlteilnahme an Kommunalwahlen, das ergibt sich aus Art. 22 AEUV.

Allerdings regelt Art. 5 Abs. 3 der Kommunalwahlrichtlinie, dass die Mitgliedstaten bestimmen können, "daß nur ihre eigenen
Staatsangehörigen in die Ämter des Leiters des Exekutivorgans, seines
Vertreters oder eines Mitglieds des leitenden kollegialen Exekutivorgans
einer lokalen Gebietskörperschaft der Grundstufe wählbar sind, wenn
diese Personen gewählt worden sind, um diese Ämter während der
Dauer des Mandats auszuüben".


In den Erwägungsgründen zu dieser Richtlinie heißt es zur Begründung:

Zitat:
Die Aufgaben des Exekutivorgangs der lokalen Gebietskörperschaften
der Grundstufe können die Teilnahme an der Ausübung der Staatsgewalt und die Wahrung der allgemeinen Interessen umfassen. Die Mitgliedstaaten sollten folglich diese Ämter ihren Staatsangehörigen vorbehalten können. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten zu diesem Zweck
geeignete Maßnahmen ergreifen können, die jedoch die Möglichkeit der
Staatsbürger der anderen Mitgliedstaaten, das passive Wahlrecht auszuüben, nicht über das für die Erreichung des obengenannten Ziels erforderliche Maß hinaus beschränken dürfen.


Der Ausschluss kann auch damit begründet werden, dass die Wahrnehmung rein exekutiver Aufgaben in den Verträgen ansonsten den Mitgliedstaaten selbst überlassen ist, ein Verbot des Ausländerausschlusses hier also in diese Exekutivhoheit eingreifen würde.

Letztlich kommt es also darauf an, ob und inwieweit mit dem Wahlamt Exekutivfunktionen ausgeübt werden sollen, wenn das überwiegend der Fall ist, dürfte die Sache recht klar sein, wenn das nur partiell der Fall ist, ist es schon schwieriger.
17.12.2020 15:21 Uhr
Zitat:
Der Einwurf wegen der hoheitlichen Aufgaben, die ein geschäftsführender Gemeinderat/Stadtrat wahrnimmt, wäre so ein Einwurf auch in Deutschland ähnlich ausgefallen?

Meine Herren Juristen?


Dazu gibt's ein bisschen Rechtsprechung, unter anderem vom VGH Bayern, aber da weiß ich nicht, ob ein ähnlicher Fall entschieden wurde oder das einfach Teil der Ermittlung des entscheidungsrelevanten Rechtsstoffs war.
17.12.2020 16:31 Uhr
Es geht um das, was in Deutschland ein Magistrat ist, also Oberbürgermeister, Bürgermeister und Dezernenten? In Deutschland kann man als EU-Bürger gewählt werden - in Rostock zum Beispiel ist ein Däne, Claus Ruhe Madsen, erster ausländischer Oberbürgermeister Deutschlands geworden. Er gilt übrigens als FDP nah, ist aber parteilos.
17.12.2020 16:56 Uhr
Zum Glück gelten Österreicher nicht als EU-Bürger.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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