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Fragenübersicht Findest Du es richtig, dass man vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss mittels Beugestrafe und Vorführung gebracht werden kann?
1 - 4 / 4 Meinungen
17.12.2020 12:24 Uhr
Das finde ich absolut sinnvoll. Es sollte öfter davon Gebrauch gemacht werden.
17.12.2020 12:25 Uhr
Zitat:
Das finde ich absolut sinnvoll. Es sollte öfter davon Gebrauch gemacht werden.


Ist das bei euch im anderen deutschsprachigen Staat auch so geregelt?
17.12.2020 12:31 Uhr
Zitat:
Zitat:
Das finde ich absolut sinnvoll. Es sollte öfter davon Gebrauch gemacht werden.


Ist das bei euch im anderen deutschsprachigen Staat auch so geregelt?


Zitat:
3.3. Zwangsmittel gegenüber Zeugen
Bleiben Zeugen trotz ordnungsgemäßer Ladung unentschuldigt aus, kann der Untersuchungsausschuss ihre zwangsweise Vorführung ohne richterliche Entscheidung anordnen oder ein Ordnungsgeld bis zu 10.000 Euro festsetzen (§ 21 Abs. 1 S. 1 PUAG). Ebenso können dem Zeugen die
Kosten des Ausbleibens auferlegt werden. Verweigert ein Zeuge ohne gesetzlichen Grund die
Aussage, gemeint ist ein bestehendes Auskunfts- oder Zeugnisverweigerungsrecht, kann ein Ermittlungsrichter des BGH auf Antrag des Untersuchungsausschusses Beugehaft anordnen, § 27
Abs. 2 PUAG


https://www.bundestag.de/resource/blob/493600/869bf4ce24e8f566ccc0c5fb4327112d/WD-3-265-16-pdf-data.pdf
17.12.2020 17:03 Uhr
Falls vor "einen" gemeint sein sollte: Ja, das finde ich richtig.

  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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