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Fragenübersicht Findest Du es gut, wenn der politische Islam als Delikt im Strafgesetzbuch Eingang findet?
1 - 20 / 43 Meinungen+20Ende
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16.12.2020 11:31 Uhr
Nein, das finde ich nicht gut. Auch das politische Christentum sollte erlaubt bleiben.

Wohlgemerkt, ich rede nicht von islamistischem Terror. Aber Terror dürfte ohnehin schon verboten sein.
16.12.2020 11:31 Uhr
Ich begrüße es, wenn Extremismus strafrechtlich sanktioniert wird, ob diese Bestrebungen nun politisch oder religiös begründet werden, ist dabei zweitrangig.
16.12.2020 11:32 Uhr
Zitat:
Ich begrüße es, wenn Extremismus strafrechtlich sanktioniert wird, ob diese Bestrebungen nun politisch oder religiös begründet werden, ist dabei zweitrangig.


Bei Extremismus geht es ja erstmal um Gedanken und Meinungen. Wenn denen dann Taten folgen, sollten die Taten sanktioniert werden.
16.12.2020 11:35 Uhr
Der politischer Arm einer Religion - ich sage das ohne jede Wertung derselben - kann kein Delikt sein.
16.12.2020 11:37 Uhr
Zitat:

Bei Extremismus geht es ja erstmal um Gedanken und Meinungen. Wenn denen dann Taten folgen, sollten die Taten sanktioniert werden.


Gedanken sind immer straffrei, dies ist unstrittig.


Hierbei geht es ja eher um eine organisatorische Ebene, in der man sich mit einer bestimmten Zielsetzung zusammenfindet. Ist diese Stoßrichtung bereits verfassungsfeindlich, muss man nicht erst abwarten, bevor es zu weiteren Taten kommt.

Die Sanktionsschwelle ist ja im Bereich, politischer Extremismus Rechts, auch wesentlich niedriger angesetzt, warum man hier den religös motivierten Versuch die FDGO zu gefährden ausklammern sollte, erschließt sich mir nicht.
16.12.2020 11:39 Uhr
Zitat:

Der politischer Arm einer Religion - ich sage das ohne jede Wertung derselben - kann kein Delikt sein.


Auch dann nicht, wenn dieser politische Arm, die FDGO beseitigen will und durch Alternativen ersetzen möchte, die besser zum eigenen Glaubensverständnis passen?
16.12.2020 11:40 Uhr
Zitat:
Die Sanktionsschwelle ist ja im Bereich, politischer Extremismus Rechts, auch wesentlich niedriger angesetzt


Auch das muss ja nicht in jedem Fall meine Zustimmung finden.
16.12.2020 11:43 Uhr
Zitat:
Auch dann nicht, wenn dieser politische Arm, die FDGO beseitigen will und durch Alternativen ersetzen möchte, die besser zum eigenen Glaubensverständnis passen?


Dazu bedürfte es eines Deliktes, das man unter Strafe stellen kann.
Aber schön zu lesen, dass Du alleine Gedanken und Ideen schon unter Strafe stellen willst. So hatte selbst ich Dich nicht eingeachätzt.

Danke insofern für die Aufklärungdarüber, wie Du wirklich tickst.
16.12.2020 11:45 Uhr
Zitat:
Zitat:
Auch dann nicht, wenn dieser politische Arm, die FDGO beseitigen will und durch Alternativen ersetzen möchte, die besser zum eigenen Glaubensverständnis passen?


Dazu bedürfte es eines Deliktes, das man unter Strafe stellen kann.
Aber schön zu lesen, dass Du alleine Gedanken und Ideen schon unter Strafe stellen willst. So hatte selbst ich Dich nicht eingeachätzt.

Danke insofern für die Aufklärungdarüber, wie Du wirklich tickst.


Ist doch Quatsch, eine Sachdebatte jetzt auf persönliche Ebene zu ziehen.

Nebenbei, eine alte Idee von mir ist, Accounts eigene Persönlichkeitsrechte unabhängig vom User zuzugestehen. Deshalb "persönliche Ebene".
16.12.2020 11:47 Uhr
Unter "politischem Islam" versteht man üblicherweise die Bestrebung von Islamisten, organisiert auf einen muslimischen Gottesstaat im jeweiligen Land, in dem sie aktiv sind, hinzuarbeiten. Dies widerspricht den Werten und Verfassungen in Europa bzw. in Deutschland.
Den Begriff in ein Strafgesetzbuch aufzunehmen, ist gleichwohl schwierig, um es mal so auszudrücken. Er ist einfach zu schwammig und unkonkret. Zudem gibt es innerhalb des "politischen Islams" auch unterschiedliche Richtungen und Auffassungen. Die, die gewaltsam und/oder mit "subversiven" Mitteln die westlichen Staatswesen beseitigen wollen, fallen schon heute unter entsprechende Paragraphen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 16.12.2020 11:48 Uhr. Frühere Versionen ansehen
16.12.2020 11:49 Uhr
Zitat:
Unter "politischem Islam" versteht man üblicherweise


Das ist das Problem von Euphemismen, dass sie alles und nichts bedeuten. Soll man doch das Kind beim Namen nennen und man erspart sich eine Menge Diskussionen.
16.12.2020 11:55 Uhr
Zitat:
Zitat:
Unter "politischem Islam" versteht man üblicherweise


Das ist das Problem von Euphemismen, dass sie alles und nichts bedeuten. Soll man doch das Kind beim Namen nennen und man erspart sich eine Menge Diskussionen.



> Der Begriff "politischer Islam" ist ja auch ein deskriptiver aus den Sozialwissenschaften (auch z.B. in den Geschichtswissenschaften), um ein Phänomen zu benennen, das erforscht wird. Für den alltäglichen Sprachgebrauch oder die Rechtssprechung eignet sich sowas nicht immer.
16.12.2020 12:00 Uhr
"das Problem von Euphemismen"

> Ein Euphemismus ist es gleichwohl nicht. Es ist einfach ein sachlicher Begriff. Kein beschönigender. Politisch kann alles sein, vom humanitären Wohlfühlstaat bis hin zum brutalsten Terrorregime.
16.12.2020 12:00 Uhr
Zitat:
Dazu bedürfte es eines Deliktes, das man unter Strafe stellen kann.


Wenn jemand zu Hause sein Hitlerbild anbetet und vom 3.Reich-Teil II träumt, dann sind seine Pfoten rasch in den Achtern drinnnen.

Zitat:
§ 3h.

Nach § 3g wird auch bestraft, wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder wer sonst öffentlich auf eine Weise, daß es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht.


Sonst wie öffentlich in einer Weise, die vielen Menschen zugänglich wird...

Wenn ich also lautstark beim Wirten von den guten Adolfzeiten träume, dann eben die Achterklicken.

Wenn ich lautstark vom muslimischen Staat träume, dann sollten auch die Handschellen klicken.

Der Weg zur Tat ist dann in beiden Fällen nicht mehr weit.

Gefahrenprävention nennt man das.



16.12.2020 12:06 Uhr
Zitat:
> Ein Euphemismus ist es gleichwohl nicht. Es ist einfach ein sachlicher Begriff. Kein beschönigender.


Na ja, wenn wie du schreibst "üblicherweise darunter verstanden wird", dann finde ich das sehr beschönigend.
16.12.2020 12:07 Uhr
Zitat:
Wenn jemand zu Hause sein Hitlerbild anbetet und vom 3.Reich-Teil II träumt, dann sind seine Pfoten rasch in den Achtern drinnnen.


In Deutschland tatsächlich nicht. Da müsste es öffentlich passieren.
16.12.2020 12:08 Uhr
@Chlodio

Wenn der Nachbar davon Kunde bekommt, bin ich mir nicht so sicher, ob der Herr nicht rasch Besuch bekommt

Beidseitig des Walserberges.
16.12.2020 12:11 Uhr
Zitat:
@Chlodio

Wenn der Nachbar davon Kunde bekommt, bin ich mir nicht so sicher, ob der Herr nicht rasch Besuch bekommt

Beidseitig des Walserberges.


Diesseits vielleicht eine Gefährderansprache oder so. Oder man sucht nach illegalen Waffen. Aber Bilder kann er sich hinhängen soviel er will.
16.12.2020 12:25 Uhr
Zitat:
Aber schön zu lesen, dass Du alleine Gedanken und Ideen schon unter Strafe stellen willst.


Ich würde mich an dieser Stelle noch einmal zitieren:




Gedanken sind immer straffrei, dies ist unstrittig.


Hierbei geht es ja eher um eine organisatorische Ebene, in der man sich mit einer bestimmten Zielsetzung zusammenfindet. Ist diese Stoßrichtung bereits verfassungsfeindlich, muss man nicht erst abwarten, bevor es zu weiteren Taten kommt.









Um es mal zu konkretisieren, wenn ein Imam predigt, Ungläubige zu töten, um das Kalifat zu errichten, oder eine Fatwa gegen eine missliebige Person verhängt und sich in direkter Folge ein Anhänger findet, der mit dem Messer loszieht und diese Anweisung umsetzt, sollte nicht nur der unmittelbare Täter bestraft werden, sondern auch der Terrorprediger.


Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 16.12.2020 12:26 Uhr. Frühere Versionen ansehen
16.12.2020 12:27 Uhr
Zitat:
Um es mal zu konkretisieren...


In deinem Beispiel dürfte das schon bisher Anstiftung zum Mord sein. Damit strafbar.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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