Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein. Hier geht es zur Anmeldung. Noch kein Mitglied? Starte hier!.
|
|
|
Es wird derzeit geprüft, ob für Bundeswehrsoldat(inn)en eine Impfpflicht eingeführt werden soll - wie stehst du dazu? |
|
14.12.2020 12:31 Uhr |
|
|
| |
Zumindest können sich die Soldaten nicht dagegen wehren, sollte es aus dem Ministerium heraus beschlossen werden.
Mir stellt sich eher die Frage der Priorisierung. |
|
|
|
14.12.2020 12:32 Uhr |
|
|
| |
Aus der Sicht von Tierschützern und Pazifisten nur zu begrüßen. Menschenrechtler könnten Probleme damit haben. |
|
|
|
14.12.2020 12:44 Uhr |
|
|
| |
Na klar, das Land muss schließlich allzeit bereit für die nächste Invasion unseres Territoriums sein.
Vielleicht täten es dafür aber auch erstmal ein paar neue Batterien für die Hubschrauber. |
|
|
|
14.12.2020 12:48 Uhr |
|
|
| |
Solange mögliche Impfstoffe nur mit einer bedingten Zulassung auf den Markt kommen, sollte es auch keine verpflichtende Impfung geben, sondern die notwendige Risikoabwägung muss eine persönliche Entscheidung bleiben. |
|
|
|
14.12.2020 13:14 Uhr |
|
|
| |
Zitat:Zitat:Na klar, das Land muss schließlich allzeit bereit für die nächste Invasion unseres Territoriums sein.
Okay - Armeen sind scheiße. Stimmt schon. Aber solange sie existieren, sollte man schon etwas nüchterner und vor allem verantwortungsbewusst mit dem Personal umgehen. Da helfen solche zynischen Antworten auch nicht weiter.
Mein "Zynismus" für professionelle Killer ist noch die zurückhaltendste Regung, der ich in diesem Zusammenhang fähig bin. |
|
Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 14.12.2020 14:19 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
|
|
14.12.2020 13:26 Uhr |
|
|
| |
Eine Impfpflicht für unsere Soldatinnen und Soldaten beim derzeitigen Wissensstand würde gegen das Grundgesetz verstoßen und ist kategorisch abzulehnen.
|
|
|
|
14.12.2020 14:17 Uhr |
|
|
| |
Zitat:Zitat:https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_17a_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland
Daraus geht jedenfalls nicht hervor, dass eine Impfpflicht hinzunehmen wäre.
Aber auch nicht, dass Bundeswehrsoldaten in vollem Umfange durch das hier eingeschränkte GG geschützt wären.
Es ist also Mumpitz, hier von einem eventuellem Verstoß gegen das GG zu schreiben - obwohl das zurzeit bei einer bestimmten Klientel ja beinahe täglich der Fall ist. |
|
|
|
14.12.2020 14:21 Uhr |
|
|
| |
Nachtrag:
Einer meiner Kollegen ist ehemaliger Zeitsoldat und berichtete mir davon, wie vor seinem Einsatz in Afghanistan geimpft wurde - er bekam mit Mühe und Not gerade mal heraus, was ihm da gerade injiziert worden war. |
|
|
|
14.12.2020 14:22 Uhr |
|
|
| |
Zitat:@ Han.Duplo
Zitat:Aber auch nicht, dass Bundeswehrsoldaten in vollem Umfange durch das hier eingeschränkte GG geschützt wären.
Absatz 2 engt aber die Tatbestandvoraussetzungen ein. Noch sind wir nicht wiedder im Krieg. ;-)
"(2) Gesetze, die der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung dienen, können bestimmen, dass die Grundrechte der Freizügigkeit (Artikel 11) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13) eingeschränkt werden "
Wenn also festgestellt wird, dass eine Impfung der "Bürger in Uniform" dem Schutz der Zivilbevölkerung dienen, dann heißt es "Hose runter". |
|
|
|
14.12.2020 14:30 Uhr |
|
|
| |
„Der Soldat muss ärztliche Eingriffe in seine körperliche Unversehrtheit gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten oder der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen; das Grundrecht nach Artikel 2, Absatz 2, Satz 1 des Grundgesetzes (Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.) wird insoweit eingeschränkt.“
So steht es im Paragraph 17, Absatz 4, Satz 3 des Soldatengesetzes geschrieben. Das bedeutet, dass jeder in der Truppe, die für die jeweils bestehende Einsatzoption vorgeschriebenen Impfungen dulden muss, um die geforderte Einsatzbereitschaft auch ständig sicher zu stellen. Dazu ist die Einschränkung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit legitim, denn keine Soldatin und kein Soldat geht ohne Impfungen in einen Auslandseinsatz.
Im Übrigen sind auch für die „Hilfs- und Katastrophenunterstützungskräfte Inland“ bestimmte Impfungen angewiesen und somit auch duldungspflichtig. Zuwiderhandlung, also die Weigerung, sich impfen zu lassen, kann disziplinarisch geahndet werden. |
|
|
|
14.12.2020 14:30 Uhr |
|
|
| |
Zitat:Zitat:Wenn also festgestellt wird, dass eine Impfung der "Bürger in Uniform" dem Schutz der Zivilbevölkerung dienen, dann heißt es "Hose runter".
Nö, das stellt ganz eindueitg auf den Verteidigungsfall ab. Sonst machte das wort "einschließlich" ja keinen Sinn. *klugscheiß*
Das sehe ich anders, da hier nur von "Verteidigung und Schutz der Zivilbevölkerung" die Rede ist, nicht von einem Nichtvorhandensein einer Kriegserklärung.
*doppeltklugscheiß* |
|
|
GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
|
|
| |
|
dol2day-Chat
Für die Benutzung des Chats ist eine Anmeldung erforderlich.
Nachrichten (30 min.): 0 Teilnehmer (30 min.): 0 Posts/Std. (24 Std.): 1.04
Highscore
Ansprechpartner
Initiativen gründen:
Moderatoren
Beschwerden über Doler:
Schiedsgericht
Sonstige Fragen und Hinweise an die Betreiber:
dol2day-team@gmx.de
Wahltermin
20.01.2025 23:59 Stichtag: Nominierung der Kanzlerkandidaten
01.02.2025 20:00 - 08.02.2025 20:00 Wahl zum/zur 78. Internet-Kanzler/-in
|