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Fragenübersicht Doppelnamen für alle Eheleute! Wie bewertest Du diesen Antrag?
1 - 11 / 11 Meinungen
12.12.2020 21:29 Uhr
Reißerische Umfrage! Niemand soll zu einem Doppelnamen gezwungen werden, alle sollen einen Doppelnamen tragen dürfen!
12.12.2020 21:30 Uhr
M.W ist das in Österreich schon möglich. Bilde mir sogar ein, dass die Kinder einer Freundin ihren Doppelnamen tragen.

12.12.2020 21:30 Uhr
Was ist denn, wenn jemand mit Doppelnamen auch wieder heiratet? Gäbe es dann einen Schneeballeffekt? FDP...
12.12.2020 21:32 Uhr
Zitat:
Was ist denn, wenn jemand mit Doppelnamen auch wieder heiratet? Gäbe es dann einen Schneeballeffekt? FDP...


Da gab es doch mal eine Biathletin namens Simone Greiner-Petter-Memm
12.12.2020 21:33 Uhr
Meine bevorzugte Lösung für Namen und Doppelnamen wäre ja, dass alle ihren Namen behalten und alle Jungen den Nachnamen des Vaters, alle Töchter den Nachnamen der Mutter erhalten. Die Familie als Gemeinschaft kann dabei auch den Doppelnamen führen, aber jeweils immer nur einen Namen weitertragen.
12.12.2020 21:34 Uhr
@Don Camillo

Zitat:
Gemeinsamer Familienname
Der Name eines Ehegatten/einer Ehegattin kann zum gemeinsamen Familiennamen bestimmt werden. Wird hierfür ein aus mehreren Teilen bestehender Name herangezogen, können der gesamte Name oder Teile davon verwendet werden.

Auch ein in einer früheren Ehe erworbener Familienname kann zum gemeinsamen Familiennamen in einer folgenden Ehe werden. Ein Doppelname aus einer früheren Ehe kann allerdings nicht in einer weiteren Ehe gemeinsamer Familienname werden.


Doppelname
Die Ehegatten können auch einen aus den Familiennamen beider gebildeten Doppelnamen zum gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Um unübersichtliche Namensketten zu vermeiden, kann aber nur ein aus höchstens zwei Teilen bestehender Name ausgewählt werden.

Die Ehegattin/der Ehegatte, deren/dessen Familienname nicht gemeinsamer Familienname ist, kann auch schon vor der Eheschließung bestimmen, dass sie/er einen aus dem gemeinsamen Familiennamen und ihrem/seinem Familiennamen gebildeten Doppelnamen führt. Auch dieser Doppelname darf nur höchstens aus zwei Teilen bestehen.

Ein Doppelname muss durch einen Bindestrich zwischen den einzelnen Teilen getrennt werden.

Kinder erhalten den gemeinsamen Familiennamen der Eltern. Es kann aber auch der Doppelname eines Elternteils zum Familiennamen des Kindes bestimmt werden. Nähere Informationen zum Namensrecht bei Kindern finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.


https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/heirat/3/Seite.070130.html

Das wird sich wohl am österreichischen Recht orientieren, das sowas unterbindet.
12.12.2020 23:49 Uhr
Oh Gott, ist diese Dame auch schon mal mit einem wirklich wichtigen Thema aufgefallen? Nein? Warum wundert mich das dann nicht.

Ich finde Doppelnamen schlicht albern. Gut, ein Loriotsketch wäre ohne Herrn Müller-Lüdenscheid nur halb so lustig, aber für den Alltag finde ich die völlig untauglich.

Schön, dass die FDP in der Coronazeit keine anderen Probleme hat.
13.12.2020 17:34 Uhr
Wusste gar nicht, dass das nicht geht. Aber ja, kann gerne "erlaubt" werden.
14.12.2020 08:34 Uhr
Das finde ich positiv. Es geht ja ausdrücklich um das Dürfen. Nicht um das Vorschreiben einer zwingenden Variante.
Meine Frau und mich betrifft das nicht, wir haben unsere Nachnamen behalten.
14.12.2020 08:54 Uhr
Da in meinen Augen Namen Schall und Rauch sind, bin ich in dieser Frage vollkommen leidenschaftslos. Ich persönlich würde keinen Doppelnamen wollen - aber jede/r, wie er/sie mag. :-)
14.12.2020 09:08 Uhr
Ist mir nicht so wichtig, für mich gilt: Ich will weder den Namen meiner Partnerin annehmen noch einen Doppelnamen tragen. Und meine Partnerin muss dies auch nicht. Also behalten alle ihre eigenen Nachnamen.

Unser Namensrecht ist in Deutschland allerdings teils antiquiert und schwer begründbar repressiv, das kann man also ruhig machen
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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