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Fragenübersicht Student im 59. Semester erstreitet sich gerichtlich das Teilnahmerecht am Schwimmkurs. Wurde hier korrekt entschieden?
1 - 10 / 10 Meinungen
28.01.2020 17:33 Uhr
Rechtlich ist das sicher so korrekt.

Ich frage mich nur, warum der Student nicht die 59 Semester dazu genutzt hat, die entsprechende Leistung im Schwimmen zu erreichen.

Dann hätte er gar nicht prozessieren müssen
28.01.2020 17:39 Uhr
Ohne das Urteil gelesen zu haben: Mit dem 59. Semester hat das doch wohl gar nichts zu tun. Streitbefangen war die Frage, ob er die notwendigen Fähigkeiten für den entsprechenden Kurs hat, also verschiedene Schwimmstile beherrscht. Das ist im 59. Semester ja wohl nich per se ausgeschlossen. Scheint mir mehr ein funny fact fürs Clickbaiting zu sein denn eine entscheidende Frage.

Ich habe den Unisport übrigens erst im achten Semester oder so für mich entdeckt :)
28.01.2020 17:45 Uhr
Die 59. Semester sind natürlich der Aufhänger mit dem man alles totschlägt.

Rechnen wir es um. Der Typ ist also 30 Jahre an der Uni. Wenn er in der Schule so gut war, dann war er wohl 22 wie er begann.

Also irgendwas zwischen 49 und 55.

Zahlt er sich da wirklich aus, diesen Menschen noch schwimmen zu lernen, oder ist das Nichtschwimmenkönnen dann im Ernstfalll einer Wasserproblematik nicht als Hilfe für die öffentlichen Kassen zu sehen.

Entlastung der Pensionskassen durch Schwimmkursverweigerungen

Wer den Schmäh ernst nimmt, wird mit Wattebäuschen beworfen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 28.01.2020 17:47 Uhr. Frühere Versionen ansehen
28.01.2020 18:52 Uhr
Moment mal, soll das heißen, dass Herbert noch nicht mal schwimmen kann?
28.01.2020 19:07 Uhr
Zitat:
Moment mal, soll das heißen, dass Herbert noch nicht mal schwimmen kann?


Lieber Roter Stern!

Ich wünsche dir einen Schwimmlehrer mit Hitlerbärtchen für Deine Kinder.

Es soll der einzige im Ort sein, aber auch der Beste
28.01.2020 23:04 Uhr
Zitat:
Wurde hier korrekt entschieden?


Entschieden wurde ja an sich nicht, die Seiten haben sich geeinigt. Sinnvoll, denke ich. Wenn die Voraussetzungen für den Kurs wirklich nicht klar genug formuliert waren, könnte das in einem langen und teuren Rechtsstreit enden. Und so darf der Mann einfach noch ein Semester lang mitschwimmen, und für's nächste Semester gibt's klare Vorgaben. Vielleicht schafft er's ja bis dann.
29.01.2020 06:29 Uhr
Zitat:


Ich wünsche dir einen Schwimmlehrer mit Hitlerbärtchen für Deine Kinder.



Ah, da zeigt sich Mal wieder, wie liberal die IDLer heute so sind.
29.01.2020 08:52 Uhr
Zum Thema der Umfrage hat hier weder "Herbert" noch ein "Schwimmlehrer mit Hitlerbärtchen" etwas zu suchen!


Beide Diskussionsbeiträge hätten GESTERN umgehend gelöscht werden sollen!

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 29.01.2020 09:06 Uhr. Frühere Versionen ansehen
29.01.2020 08:56 Uhr
Zitat:


Beide Diskussionsbeiträge hätten umgehend gelöscht werden sollen!



Das hätte zur Folge, dass auch deiner gelöscht werden müsste, weil er sich auf gelöschte Beiträge beziehen würde.

Und das wiederum würde deinen üblichen Shitstorm in Richtung Mods auslösen.
29.01.2020 08:57 Uhr
@Bercow











P.S. In Ausreden bist Du selten verlegen! Aber hier ist Dein Beitrag besonders traurig zu bewerten!!!!!

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 29.01.2020 09:05 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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