Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein. Hier geht es zur Anmeldung. Noch kein Mitglied? Starte hier!.
|
|
|
Leitet man in Polen jetzt das Ende der Gewaltenteilung ein? |
|
17.12.2019 09:16 Uhr |
|
|
| |
Ja - und es ist an der Zeit den Polen seitens der EU mal wieder kräftig auf die Finger zu klopfen und ihnen klar zu machen, dass die Justiz definitiv unabhängig zu bleiben hat. |
|
|
|
17.12.2019 09:21 Uhr |
|
|
| |
"In einem Urteil vom 27.05.2019: (Az. C-508/18, C-82/19, C-509/18) Hat der Europäische Gerichtshof befunden, dass die deutsche Justiz nicht unabhängig sei. Was eigentlich ein Skandal sein dürfte, findet in den Mainstream-Medien jedoch kaum Beachtung. Mit diesem Urteil bestätigt der EuGH nicht nur, dass die deutsche Justiz nicht unabhängig vom Bundesjustizminister ist,...." |
|
|
|
17.12.2019 09:21 Uhr |
|
|
| |
"Im deutschen Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Paragraf 146 steht: „Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“ Paragraf 147 GVG regelt, wer der Vorgesetzte des Staatsanwaltes ist: Es sind die jeweiligen Justizminister. In einem Rechtsstaat muss die Justiz aber unabhängig von der Regierung sein. Dies ist in Deutschland offenbar nicht gegeben, wie der Europäische Gerichtshof festgestellt hat...." |
|
|
|
17.12.2019 09:23 Uhr |
|
|
| |
"Das Handelsblatt kommentierte die Entscheidung des EuGH folgendermaßen: „Bund und Länder sehen in dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs keinen Anlass, das politische Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten anzutasten.“ |
|
|
|
17.12.2019 09:25 Uhr |
|
|
| |
@Herbert
In Polen geht es um Richter. Du hingegen schreibst was über Staatsanwälte.
Du weißt schon, dass es da Unterschiede gibt? |
|
|
|
17.12.2019 09:26 Uhr |
|
|
| |
"Du kannst gerne dazu eine eigene Umfrage erstellen, Herbert. Da lässt sich bestimmt ausführlich diskutieren. Hier geht es aber nun mal um Polen."
doch, wer auf Polen zeigt ,sollte zuerst vor der eigenen Haustür kehren. Aber ich will nicht weiter stören, schließlich sind wir der Hort der Vollkommenheit! |
|
Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 17.12.2019 09:30 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
|
|
17.12.2019 09:27 Uhr |
|
|
| |
Herbert wird schnell merken, dass das Vorgehen der polnischen Regierung nichts mit unserem System der Richterschaft zu tun hat. Daher scheut er natürlich auch eine entsprechende Umfrage zu stellen. Er könnte sich dann thematisch lächerlich machen.
|
|
|
|
17.12.2019 09:28 Uhr |
|
|
| |
Herbert ist eben ein noch sehr jünger Padawan. |
|
|
|
17.12.2019 09:39 Uhr |
|
|
| |
"Das ist absoluter Blödsinn, Herbert. In Deutschland werden Richter nicht von der Regierung bestimmt. Was Du da behauptest ist schlicht falsch. Wenn Du das Prinzip der Bindung von Staatsanwälten an den Justizminister kritisieren willst, dann mach gefälligst ein neues Thema auf und wirf hier nicht wieder einfältig alles in einen Topf. Mann - Du bist manchmal wirklich anstrengend."
eigentlich sollte ich doch aus der Diskussion aussteigen....
ich spreche nicht von Richtern der Landesgerichte, die die ich meine werden wohl von Parteien( die gerade die Regierung bilden) eingesetzt. Dadurch ist also dieser Richterstand wohl "staatshörig"
aber wie gesagt, motzt mal weiter, bei uns ist ja alles in Ordnung!!
|
|
Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 17.12.2019 11:18 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
|
|
17.12.2019 10:07 Uhr |
|
|
| |
Zitat:Dadurch ist also dieser Richterstand wohl "staatshörig"
Das entspricht nicht den Tatsachen.
Zitat:ich spreche nicht von Richtern der Landesgerichte
Richter unterstehen ähnlich wie Beamte einer Dienstaufsicht, wobei die Dienstaufsicht durch die richterliche Unabhängigkeit eingeschränkt ist. Als Maßnahmen der Dienstaufsicht sind nur der Vorhalt und die Ermahnung zulässig (§ 26 Abs. 2 DRiG). Behauptet ein Richter, dass er durch eine Maßnahme der Dienstaufsicht in seiner Unabhängigkeit beeinträchtigt werde, kann er einen Antrag an das zuständige Dienstgericht stellen (§ 26 Abs. 3 DRiG).
Nach Art. 97 GG sind die Richter (persönlich und sachlich) unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen. § 1 GVG und § 25 DRiG wiederholen diesen elementaren Grundsatz.
§ 39 DRiG verpflichtet die Richter ausdrücklich, ihre Unabhängigkeit innerhalb und außerhalb ihres Amtes, auch bei politischer Betätigung, zu wahren. Sehen sie ihre Unabhängigkeit durch Maßnahmen der Dienstaufsicht verletzt, steht ihnen der Rechtsweg zu dem Dienstgericht des Bundes, einem besonderen Senat des Bundesgerichtshofs offen (26 Abs. 3, 61 ff. DRiG). Umgekehrt ist bei Verstößen gegen die verfassungsmäßige Ordnung eine Richteranklage zum Bundesverfassungsgericht möglich.(Art. 98Abs.2 und Art. 98Abs.5 GG).
79 Abs. 3 GG gewährleistet die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland und damit auch eine föderale Justizverwaltung. § 21e GVG regelt die gerichtliche Geschäftsverteilung durch das von den Richtern gewählte Präsidium. |
|
|
|
17.12.2019 10:36 Uhr |
|
|
| |
Herbert zitiert mal wieder ohne Quellenangaben...
Staatsanwalt und Richter sind in Deutschland nicht (mehr) dasselbe. Freisler amtiert nicht mehr. |
|
|
|
17.12.2019 10:39 Uhr |
|
|
| |
Weder die polnische Regierung, noch Herbert leben auf der karikierten Scheibenwelt eines Terry Pratchet. Insofern sollte man sowohl unseren Usedomer Spezialrechtsphilosophen, als auch die Machthaber in Polen etwas belehren. |
|
|
|
17.12.2019 12:15 Uhr |
|
|
| |
Es ist wirklich erheiternd, wie Herbert hier den Schwanz eingezogen und sich verdünnisiert hat. Natürlich nicht, ohne beleidigt zu tun. |
|
|
GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
|
|
| |
|
dol2day-Chat
Für die Benutzung des Chats ist eine Anmeldung erforderlich.
Nachrichten (30 min.): 12 Teilnehmer (30 min.): 3 Posts/Std. (24 Std.): 4.79
Highscore
Ansprechpartner
Initiativen gründen:
Moderatoren
Beschwerden über Doler:
Schiedsgericht
Sonstige Fragen und Hinweise an die Betreiber:
dol2day-team@gmx.de
Wahltermin
20.01.2025 23:59 Stichtag: Nominierung der Kanzlerkandidaten
01.02.2025 20:00 - 08.02.2025 20:00 Wahl zum/zur 78. Internet-Kanzler/-in
|