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Fragenübersicht Ein Hauch von Rechtsphilosophie: "In den verdorbensten Staaten gibt es die meisten Gesetze!" Hat der gute alte Tacitus recht?
1 - 13 / 13 Meinungen
29.11.2019 11:24 Uhr
Wo immer ein dekadentes verdorbenes Volk, die Zügel in der Hand hält muss eben der Gesetzgeber die Arena für den Wagenlenker vorgeben.
29.11.2019 11:28 Uhr
Er meint aber wohl eher Staaten, die Gesetze erlassen um den Herrschenden gewisse Vorteile zu ermöglichen und die eher von einer Unrechtslegislative geprägt sind.
29.11.2019 11:29 Uhr
Ist Deutschland also verdorben, wo unser Zivilrecht doch zu großen Teilen immer noch auf römischem Recht fußt?
29.11.2019 11:34 Uhr
Seit ich in Dubai lebe und Indonesier vermiete, weiß ich, dass da nichts dran ist.
29.11.2019 11:37 Uhr
Zitat:
Ist Deutschland also verdorben, wo unser Zivilrecht doch zu großen Teilen immer noch auf römischem Recht fußt?


Das BGB ist definitiv ein Beschwörungshandbuch um die Dämonen der Schuld hinter der nächsten Ecke hervorzulocken.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 29.11.2019 11:38 Uhr. Frühere Versionen ansehen
29.11.2019 11:38 Uhr
Zitat:
Zitat:
Ist Deutschland also verdorben, wo unser Zivilrecht doch zu großen Teilen immer noch auf römischem Recht fußt?


Das BGB ist definitiv ein Beschwörungshandbuch um die Dämonen der Schuld hinter der nächsten Ecke hervorzulocken.


Du schuldest mir eine Tasse Kaffee.
29.11.2019 11:42 Uhr
Zitat:
Das BGB ist definitiv ein Beschwörungshandbuch um die Dämonen der Schuld hinter der nächsten Ecke hervorzulocken.


Korrekt. Obschon die richtig dreckigen Revenanten und Monstren erst unter Zuhilfenahme und vermittels des Praxiskommentars Kartellvergaberecht evozierbar sind.
29.11.2019 11:45 Uhr
Zitat:
Zitat:
Das BGB ist definitiv ein Beschwörungshandbuch um die Dämonen der Schuld hinter der nächsten Ecke hervorzulocken.


Korrekt. Obschon die richtig dreckigen Revenanten und Monstren erst unter Zuhilfenahme und vermittels des Praxiskommentars Kartellvergaberecht evozierbar sind.


Gutes Buch. Lese immer ein Kapitel nach'm Aufstehen.
29.11.2019 11:46 Uhr
Zitat:
Korrekt. Obschon die richtig dreckigen Revenanten und Monstren erst unter Zuhilfenahme und vermittels des Praxiskommentars Kartellvergaberecht evozierbar sind.


Ich bleibe im BGB und zitiere:

§612 (1) BGB: Der Nuttenparagraph im Schuldverhältnis eines alten Sackes zur blonden Sexbombe

Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
29.11.2019 14:57 Uhr
Ich stimme dem ollen Tacitus nur teilweise zu.

Etwas anders als im alten Rom sollen bei uns alle Gesetze und Verordnungen für alle gelten. Da sind dann ein paar mehr Gesetze nötig, um so viele Eventualitäten wie möglich abzudecken.

Man kann es natürlich auf die Verdorbenheit der Menschen bzw. Staaten schieben, aber vielleicht sind die Menschen auch nur einfallsreicher geworden, wodurch es mehr Eventualitäten gibt, die man berücksichtigen muss. Nimmt man dann noch unterschiedliche Kulturen und Mentalitäten mit ins Bild, müssen halt Sachverhalte, die vor zweihundert oder so Jahren mit 20 oder 30 Worten umfassend geklärt werden konnten, in hunderten Worten mit diversen Absätzen und Unterpunkten ausformuliert werden.
29.11.2019 16:39 Uhr
Stimmt schon, und hat mit Vertrauen zu tun. Wo Menschen einander vertrauen, muß nicht so viel geregelt werden, man nimmt an daß die meisten Menschen ehrlich sind, und wenn ein Gericht im Streitfall "nach gesunden Menschenverstand" entscheidet, wird das kaum angefochten.

Wenn aber der Staat jeden als potentiellen Verbrecher sieht (in einer Demokratie ist es nur dann der Fall, wenn auch die Staatsbürger diese Einstellung haben), muß alles bis ins Detail geregelt werden. Die Menschen werden alle Spielräume ausnutzen, weil sie annehmen daß sie sonst von anderen übervorteilt werden.
29.11.2019 16:45 Uhr
Jetzt auch mal eine sachliche Einlassung: Man sollte mit Blick auf dieses Zitat nicht auf die Idee kommen, einen größeren Normkörper gleichzeitig mit einem relativen Mehr an Regulierung gleichzusetzen. Wenn man das tun würde, käme man ohnehin zu komischen Ergebnissen - denn dann müsste man zB auf Grund der Fülle der Normen sagen, dass Preußens Zivilrecht ganz wesentlich stärker normiert war als das heutige deutsche Zivilrecht. Tatsächlich war nur die Regelungstechnik kasuistisch ausgeprägt.

Dass es ein Mehr an Rechtsnormen gibt, ist unbestritten. Aber das hat zwei sinnvolle Gründe:

1.) Es gibt mehr gesellschaftlich relevante Sachverhalte, die organisiert werden müssen. Ohne Autos gäbe es kein Straßenverkehrs- und kein Kfz-Steuerrecht. Ohne komplexe medizinische Entwicklungen gäbe es kein Medizinrecht usw.
2.) Mehr Dinge gesetzlich zu regeln bedeutet auch, diese Dinge im Zweifel einem rechtsstaatlichen Verfahren zu unterwerfen. Eine im Zweifel fast immer lohnenswerte Ãœberlegung.
30.11.2019 12:35 Uhr
Zitat:
Die Menschen werden alle Spielräume ausnutzen, weil sie annehmen daß sie sonst von anderen übervorteilt werden.


Das beschreibt blendend die Arbeitgeberseite im Bezug zum geltenden Arbeitsrecht in Deutschland. Es ist empirisch ohne Mühe nachweisbar, dass die deutsche Wirtschaft ihr Handeln genau an dieser These bemisst.
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