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Fragenübersicht Haben Deiner Ansicht nach Journalisten ein Recht auf Auskunft über den Inhalt von Hintergrundgesprächen, zu denen sie selbst nicht geladen waren?
1 - 6 / 6 Meinungen
18.09.2019 06:48 Uhr
Ich bin unschlüssig und daher sehr gespannt auf das Urteil. Ich möchte diese Abwegung nicht treffen müssen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 18.09.2019 06:54 Uhr. Frühere Versionen ansehen
18.09.2019 08:10 Uhr
Nein, sie sind zwar schon eine "Macht" im Staat, aber zum Glück gehören sie nicht zur Gesetzlichkeit.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 18.09.2019 08:13 Uhr. Frühere Versionen ansehen
18.09.2019 08:15 Uhr
Natürlich müssen Behörden Journalisten Auskunft geben. Sie werden ja von der Allgemeinheit bezahlt. Außerdem steht es im Presserecht.

Auskunftsanspruch (Presserecht)
18.09.2019 08:19 Uhr
Zitat:
Natürlich müssen Behörden Journalisten Auskunft geben. Sie werden ja von der Allgemeinheit bezahlt. Außerdem steht es im Presserecht.

[url]Auskunftsanspruch (Presserecht)[/url]




hängt doch wohl immer vom Inhalt der Info ab....

du wirst ja schon bei der einfachen Gemeindesitzung bei bestimmten Themen des Raumes verwiesen...

18.09.2019 09:46 Uhr
Zitat:
hängt doch wohl immer vom Inhalt der Info ab....

du wirst ja schon bei der einfachen Gemeindesitzung bei bestimmten Themen des Raumes verwiesen...


Es werden dann aber alle Medien rausgeworfen. Sie dürfen rechtlich nicht nach Nase gehen.
18.09.2019 21:17 Uhr
Zitat:
Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss der Presse bestimmte Auskünfte über seine Hintergrundgespräche mit Journalisten geben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch entschieden.


https://www.jungewelt.de/artikel/363117.bnd-muss-presse-auskunft-geben.html
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