Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein. Hier geht es zur Anmeldung. Noch kein Mitglied? Starte hier!.
|
|
|
Er soll Tausende Euro zahlen: Pfarrer erhält erstmals Strafbefehl wegen Kirchenasyl. ist es korrekt, hier einen Strafbefehl zu versenden? |
|
20.07.2019 20:55 Uhr |
|
|
| |
in der brd natürlich nicht, in der brd ist Rechtsbeugung im Sinne der Staats- und Parteiführung höchste Doktrin
|
|
|
|
20.07.2019 20:56 Uhr |
|
|
| |
Mir ist ziemlich egal, ob das was mit Kirchenrecht zu tun hat. Aber der Pfarrer hat sich menschlich gezeigt und Zivilcourage gehabt. Vom Absender des Strafbefehls kann man das nicht behaupten. |
|
Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 20.07.2019 20:57 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
|
|
20.07.2019 20:59 Uhr |
|
|
| |
Natürlich. Wer gegen geltendes Recht verstößt, gehört bestraft. "Kirchenasyl" ist weder Rechtfertigungs- noch Entschuldigungsgrund im strafrechtlichen Sinne. |
|
|
|
20.07.2019 21:09 Uhr |
|
|
| |
Was sind das?
10 Tagessätze lachhaft.
Da bin ich schon härter bestraft worden weil ich angeblich zu einer Polizistin Wichser gesagt haben soll. |
|
|
|
20.07.2019 21:17 Uhr |
|
|
| |
Auch Pfaffen stehen nicht über dem Gesetz. Und schon ihr Jesus hat doch gesagt, man solle dem Kaiser geben was dem Kaiser zusteht. Selbstgerechtigkeit kann ruhig weh tun. |
|
|
|
20.07.2019 21:25 Uhr |
|
|
| |
Zitat:Zitat:Auch Pfaffen stehen nicht über dem Gesetz
warum soll ausgerechnet Pfaffen in dieser Bananenrepublik das Recht verwehrt werden, das man Gestalten wie Steinmeier oder Roth bereitwillig einräumt?
Weil die Pfaffen Jahrhunderte genug Schindluder getrieben haben.
Eigentlich müsste man als Bürger die Tür von dem Pfarrhaus eintreten. |
|
|
|
20.07.2019 21:32 Uhr |
|
|
| |
@Ratio legis
Grundsätzlich keine abwegige Ansicht. Daher wäre auch ich dafür, den Instanzenzug (und zum Bundesverfassungsgericht) in dieser Frage mal bis zum Ende zu bedienen. |
|
|
|
20.07.2019 21:33 Uhr |
|
|
| |
Zitat:Zitat:Natürlich. Wer gegen geltendes Recht verstößt, gehört bestraft. "Kirchenasyl" ist weder Rechtfertigungs- noch Entschuldigungsgrund im strafrechtlichen Sinne.
Es gibt ja nun nicht wenige Stimmen im Staatsrecht die das Kirchenasyl mit dem Selbstverwaltungsrecht der inkorporierten Religionsgemeinschaften begründen. Die Verwaltungsgerichte lehnten das bisher ab, Bundesgerichte und auch das Bundesverfassungsgericht waren mit so einer Frage noch nicht befasst. Im Sinne der Rechtsklarheit - nicht nur für diejenigen, die Kirchenasyl gewähren oder in Anspruch nehmen, sondern auch für Polizei und Staatsanwaltschaft - wäre es sinnvoll, dieser Frage mal vor dem Gericht zu klären, dass für diese grundsätzliche verfassungsrechtliche Frage zuständig ist - und das ist das Bundesverfassungsgericht.
Bla bla bla, da gibt es nichts zu klären.
as ist klar wie Klossbrühe.
Ist immer wieder ein Argument von Extremisten. Das Verfassungsgericht hat dazu nichts gesagt, deswegen ist es erlaubt/unklar.
Keine Religionsgemsinschaft steht ausserhalb des Gesetztes.
Sollte das Gesetz rechtmässig sein gilt es auch für Priester, sollte das Vefassungsgericht sagen das dieses Gesetz verfassungsfeindlich ist gilt es für niemanden mehr. |
|
|
|
20.07.2019 21:37 Uhr |
|
|
| |
Zitat:Bla bla bla, da gibt es nichts zu klären.
as ist klar wie Klossbrühe.
Ist immer wieder ein Argument von Extremisten. Das Verfassungsgericht hat dazu nichts gesagt, deswegen ist es erlaubt/unklar.
Keine Religionsgemsinschaft steht ausserhalb des Gesetztes.
Ich empfehle dir dringend, richtig zu lesen, was ich geschrieben habe. Denn ich habe mit keinem Wort gefordert, dass das Kirchenasyl jetzt sofort zugelassen werden muss, sondern dass es eine Vielzahl von Juristen gibt, die das kirchliche Selbstbestimmungsrecht als höherrangig gegenüber der Asylgesetzgebung einordnen. Da das Asylrecht selbst recht intensiv im GG geregelt ist, ergibt sich damit eine ganz typische Kollision von verfassungsrechtlichen Gütern und im Streitfall lösen die Gerichte derartige Kollisionen auf, nicht du, lieber Kettenhund - bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Und genau diese Frage würde ich gerne dort geklärt sehen.
Kein Grund also, mich zum Extremisten zu machen. |
|
|
|
20.07.2019 21:41 Uhr |
|
|
| |
Zitat:Zitat:sondern dass es eine Vielzahl von Juristen gibt, die das kirchliche Selbstbestimmungsrecht als höherrangig gegenüber der Asylgesetzgebung einordnen.
Und das sin eben Pfeiffen.
Danke für diese qualifiziere Einlassung. |
|
|
|
20.07.2019 21:43 Uhr |
|
|
| |
Zitat:Zitat:Zitat:sondern dass es eine Vielzahl von Juristen gibt, die das kirchliche Selbstbestimmungsrecht als höherrangig gegenüber der Asylgesetzgebung einordnen.
Und das sin eben Pfeiffen.
Danke für diese qualifiziere Einlassung.
Weil es da eben nichts zu diskutieren gibt.
Aber du kannst dich ja melden wenn das Verfassungsgericht den Strafbefehl kippt. |
|
|
GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
|
|
| |
|
dol2day-Chat
Für die Benutzung des Chats ist eine Anmeldung erforderlich.
Nachrichten (30 min.): 0 Teilnehmer (30 min.): 0 Posts/Std. (24 Std.): 11.71
Wahlkampf
Highscore
Ansprechpartner
Initiativen gründen:
Moderatoren
Beschwerden über Doler:
Schiedsgericht
Sonstige Fragen und Hinweise an die Betreiber:
dol2day-team@gmx.de
Wahltermin
20.09.2024 23:59 Stichtag: Nominierung der Kanzlerkandidaten
01.10.2024 20:00 - 08.10.2024 20:00 Wahl zum/zur 77. Internet-Kanzler/-in
|