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Fragenübersicht Er soll Tausende Euro zahlen: Pfarrer erhält erstmals Strafbefehl wegen Kirchenasyl. ist es korrekt, hier einen Strafbefehl zu versenden?
1 - 20 / 27 Meinungen+20Ende
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20.07.2019 20:55 Uhr
in der brd natürlich nicht, in der brd ist Rechtsbeugung im Sinne der Staats- und Parteiführung höchste Doktrin
20.07.2019 20:56 Uhr
Mir ist ziemlich egal, ob das was mit Kirchenrecht zu tun hat. Aber der Pfarrer hat sich menschlich gezeigt und Zivilcourage gehabt. Vom Absender des Strafbefehls kann man das nicht behaupten.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 20.07.2019 20:57 Uhr. Frühere Versionen ansehen
20.07.2019 20:59 Uhr
Natürlich. Wer gegen geltendes Recht verstößt, gehört bestraft. "Kirchenasyl" ist weder Rechtfertigungs- noch Entschuldigungsgrund im strafrechtlichen Sinne.
20.07.2019 21:02 Uhr
Zitat:
Aber der Pfarrer hat sich menschlich gezeigt und Zivilcourage gehabt.

so ein Käse, mit einer solchen Einstellung haben die Kommunsiten einst auch das ddr- Regime gerechtfertigt. Merkst Du das tatsächlich nicht?
20.07.2019 21:09 Uhr
Was sind das?
10 Tagessätze lachhaft.
Da bin ich schon härter bestraft worden weil ich angeblich zu einer Polizistin Wichser gesagt haben soll.
20.07.2019 21:11 Uhr
Zitat:
Mir ist ziemlich egal, ob das was mit Kirchenrecht zu tun hat.


Mir auch, denn das ist das letzte Recht das mich als Bürger interessiert.
Ich will weder das sich irgendwelche Pfaffen noch irgendwelche Mullahs über das bürgerliche Gesetz erheben.
20.07.2019 21:15 Uhr
Zitat:
Ich will weder das sich irgendwelche Pfaffen noch irgendwelche Mullahs über das bürgerliche Gesetz erheben.


wen interessiert das in einem Staat, der das Recht tagtäglich zur Hure degradiert?

20.07.2019 21:17 Uhr
Auch Pfaffen stehen nicht über dem Gesetz. Und schon ihr Jesus hat doch gesagt, man solle dem Kaiser geben was dem Kaiser zusteht. Selbstgerechtigkeit kann ruhig weh tun.
20.07.2019 21:20 Uhr
Zitat:
Auch Pfaffen stehen nicht über dem Gesetz


warum soll ausgerechnet Pfaffen in dieser Bananenrepublik das Recht verwehrt werden, das man Gestalten wie Steinmeier oder Roth bereitwillig einräumt?
20.07.2019 21:25 Uhr
Zitat:
Zitat:
Auch Pfaffen stehen nicht über dem Gesetz


warum soll ausgerechnet Pfaffen in dieser Bananenrepublik das Recht verwehrt werden, das man Gestalten wie Steinmeier oder Roth bereitwillig einräumt?


Weil die Pfaffen Jahrhunderte genug Schindluder getrieben haben.
Eigentlich müsste man als Bürger die Tür von dem Pfarrhaus eintreten.
20.07.2019 21:26 Uhr
Zitat:
Eigentlich müsste man als Bürger die Tür von dem Pfarrhaus eintreten.


ja, das kannste; aber wie dann weiter?
20.07.2019 21:28 Uhr
Zitat:
Weil die Pfaffen Jahrhunderte genug Schindluder getrieben haben.


und Du magst die Türe vom Steinmeier nicht eintreten, weil sein Schindluder nur ein paar zählbare Monate währt? Komisch, das verstehen wir nicht.
20.07.2019 21:28 Uhr
Zitat:
Natürlich. Wer gegen geltendes Recht verstößt, gehört bestraft. "Kirchenasyl" ist weder Rechtfertigungs- noch Entschuldigungsgrund im strafrechtlichen Sinne.


Es gibt ja nun nicht wenige Stimmen im Staatsrecht die das Kirchenasyl mit dem Selbstverwaltungsrecht der Religionsgemeinschaften begründen. Die Verwaltungsgerichte lehnten das bisher ab, Bundesgerichte und auch das Bundesverfassungsgericht waren mit so einer Frage noch nicht befasst. Im Sinne der Rechtsklarheit - nicht nur für diejenigen, die Kirchenasyl gewähren oder in Anspruch nehmen, sondern auch für Polizei und Staatsanwaltschaft - wäre es sinnvoll, dieser Frage mal vor dem Gericht zu klären, dass für diese grundsätzliche verfassungsrechtliche Frage zuständig ist - und das ist das Bundesverfassungsgericht.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 20.07.2019 21:32 Uhr. Frühere Versionen ansehen
20.07.2019 21:31 Uhr
Zitat:
das ist das Bundesverfassungsgericht.


so ein Käse, da kann man auch gleich die persönliche Meinung von Frau Merkel einholen.
Ein befangenere Institution als dieses komische Gericht gibt es in der brd nicht.
20.07.2019 21:32 Uhr
@Ratio legis

Grundsätzlich keine abwegige Ansicht. Daher wäre auch ich dafür, den Instanzenzug (und zum Bundesverfassungsgericht) in dieser Frage mal bis zum Ende zu bedienen.
20.07.2019 21:33 Uhr
Zitat:
Zitat:
Natürlich. Wer gegen geltendes Recht verstößt, gehört bestraft. "Kirchenasyl" ist weder Rechtfertigungs- noch Entschuldigungsgrund im strafrechtlichen Sinne.


Es gibt ja nun nicht wenige Stimmen im Staatsrecht die das Kirchenasyl mit dem Selbstverwaltungsrecht der inkorporierten Religionsgemeinschaften begründen. Die Verwaltungsgerichte lehnten das bisher ab, Bundesgerichte und auch das Bundesverfassungsgericht waren mit so einer Frage noch nicht befasst. Im Sinne der Rechtsklarheit - nicht nur für diejenigen, die Kirchenasyl gewähren oder in Anspruch nehmen, sondern auch für Polizei und Staatsanwaltschaft - wäre es sinnvoll, dieser Frage mal vor dem Gericht zu klären, dass für diese grundsätzliche verfassungsrechtliche Frage zuständig ist - und das ist das Bundesverfassungsgericht.


Bla bla bla, da gibt es nichts zu klären.
as ist klar wie Klossbrühe.
Ist immer wieder ein Argument von Extremisten. Das Verfassungsgericht hat dazu nichts gesagt, deswegen ist es erlaubt/unklar.
Keine Religionsgemsinschaft steht ausserhalb des Gesetztes.
Sollte das Gesetz rechtmässig sein gilt es auch für Priester, sollte das Vefassungsgericht sagen das dieses Gesetz verfassungsfeindlich ist gilt es für niemanden mehr.
20.07.2019 21:37 Uhr
Zitat:
Bla bla bla, da gibt es nichts zu klären.
as ist klar wie Klossbrühe.
Ist immer wieder ein Argument von Extremisten. Das Verfassungsgericht hat dazu nichts gesagt, deswegen ist es erlaubt/unklar.
Keine Religionsgemsinschaft steht ausserhalb des Gesetztes.


Ich empfehle dir dringend, richtig zu lesen, was ich geschrieben habe. Denn ich habe mit keinem Wort gefordert, dass das Kirchenasyl jetzt sofort zugelassen werden muss, sondern dass es eine Vielzahl von Juristen gibt, die das kirchliche Selbstbestimmungsrecht als höherrangig gegenüber der Asylgesetzgebung einordnen. Da das Asylrecht selbst recht intensiv im GG geregelt ist, ergibt sich damit eine ganz typische Kollision von verfassungsrechtlichen Gütern und im Streitfall lösen die Gerichte derartige Kollisionen auf, nicht du, lieber Kettenhund - bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Und genau diese Frage würde ich gerne dort geklärt sehen.

Kein Grund also, mich zum Extremisten zu machen.
20.07.2019 21:40 Uhr
Zitat:
sondern dass es eine Vielzahl von Juristen gibt, die das kirchliche Selbstbestimmungsrecht als höherrangig gegenüber der Asylgesetzgebung einordnen.


Und das sin eben Pfeiffen.
20.07.2019 21:41 Uhr
Zitat:
Zitat:
sondern dass es eine Vielzahl von Juristen gibt, die das kirchliche Selbstbestimmungsrecht als höherrangig gegenüber der Asylgesetzgebung einordnen.


Und das sin eben Pfeiffen.


Danke für diese qualifiziere Einlassung.
20.07.2019 21:43 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
sondern dass es eine Vielzahl von Juristen gibt, die das kirchliche Selbstbestimmungsrecht als höherrangig gegenüber der Asylgesetzgebung einordnen.


Und das sin eben Pfeiffen.


Danke für diese qualifiziere Einlassung.


Weil es da eben nichts zu diskutieren gibt.
Aber du kannst dich ja melden wenn das Verfassungsgericht den Strafbefehl kippt.
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