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Fragenübersicht Kommen nun neue Zeiten auf die Gelbwestenköpfe zu ?
1 - 20 / 25 Meinungen+20Ende
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23.02.2019 13:44 Uhr
Hier dieselbe Frage wie bei meiner Ablehnung in der Rezi: Was für "neue Zeiten"?

Repression gegen Proteste ist in Frankreich normal. Der französische Geheimdienst sprengt schon mal Schiffe und Menschen in die Luft.

Nichts davon wäre "neu".
23.02.2019 13:46 Uhr
19 Augen, 5 Hände. Mehr habe ich dazu nicht zu sagen.
23.02.2019 13:48 Uhr
Zitat:
19 Augen, 5 Hände. Mehr habe ich dazu nicht zu sagen.


Klingt nach ukrainischen Demonstrante aus dieser Gegend:

23.02.2019 13:48 Uhr
Zitat:
Zitat:
19 Augen, 5 Hände. Mehr habe ich dazu nicht zu sagen.


Klingt nach ukrainischen Demonstrante aus dieser Gegend:



Und wenn es so wäre, was würde es ändern?
23.02.2019 13:51 Uhr
@Maduro

Auch Mutanten dürfen demonstrieren.
23.02.2019 13:59 Uhr
Zitat:
@Maduro

Auch Mutanten dürfen demonstrieren.


Du übertriffst dich mal wieder selbst an Widerwärtigkeit. Aber sollte das wirklich dein Ehrgeiz sein? Du hast doch durchaus auch lichte Momente.
23.02.2019 14:03 Uhr
Türkis,

was meinst Du mit "neuen Zeiten"?

Möchte schon wissen, was Du Dir bei der Umfrage gedacht hast.
23.02.2019 14:04 Uhr
@Zantafio

Fest druff auf die Gelbwesten.
23.02.2019 14:07 Uhr
Zitat:
@Zantafio

Fest druff auf die Gelbwesten.


Um Himmels Willen. Das geistige Niveau der rechten Opposition scheint kein Limit nach unten zu haben. Das sind ja schon die Fascho-Straßenschläger. Nicht mal mehr die ideologischen Schreibtischtäter.
23.02.2019 14:11 Uhr
@Maduro

Es gibt auch formaljuristische Wege um jemanden kleinzukriegen, der sich besonders positiv benimmt, wie die Gelbwesten.

Vorladungen zur Polizei.

Vormittags ans eine Stadtende
Nachmittag ans andere Stadtende

Kleine Formalvergehen, nichts was man bestrafen müsste. Das könnte man auch mit einem Du-Du abhandeln.

Aber die Typen haben keine freie Minute mehr, wenn sie nicht erscheinen, werden sie vorgeführt.

Der kleine subtile Tagesverderber ist viel besser als Haft oder Staatsterror.

23.02.2019 14:11 Uhr
Zitat:
Fest druff auf die Gelbwesten.

Noch fester?

Wenn Du meinst, daß Gelbwesten jetzt such außerhalb von Demonstrationen und Protesten vpn der Staatsgewalt angegriffen werden, dann mag das für einzelne Betroffene "neu" sein, generell ist es aber Routine und leider überhaupt nicht neu.
23.02.2019 14:12 Uhr
Zitat:
Zitat:
@Maduro

Auch Mutanten dürfen demonstrieren.


Du übertriffst dich mal wieder selbst an Widerwärtigkeit. Aber sollte das wirklich dein Ehrgeiz sein? Du hast doch durchaus auch lichte Momente.


Für Türkis ist das bürgerlich-christlicher Humanismus.
23.02.2019 14:15 Uhr
Zitat:
Aber die Typen haben keine freie Minute mehr, wenn sie nicht erscheinen, werden sie vorgeführt.

Ach, ist das in Österreich so?

In Deutschland nicht.

Aber schön, daß Du den kleinen Unmenschen in Dir mal so richtig raushängen lassen kannst, nicht wahr?
23.02.2019 14:17 Uhr
@Zantafio

Ich hörte mal mit nervenden Omas, die jeden Falschparker vorm Fenster anzeigen und jeden, der 5 min in 2 Spur steht, soll man das schon so gemacht haben.

Einvernahme um 11:00 zu Fall1 und Fall 2 um 13:00.

Heimfahren nicht möglich und nirgendwo was in der Nähe vorhanden, wo man sich hinsetzen kann. Kein Lokal, kein Park, kein Nichts.
23.02.2019 14:22 Uhr
Türkis,

einer Vorladung der Polizei zu folgen ist in Deutschland freiwillig. (In Bayern vielleicht nicht mehr.) Das kann in Österreich natürlich anders sein.
23.02.2019 14:25 Uhr
@Zantafio

Auf einer Page für Kinder und Jugendliche wird es hier aber anders erklärt.

Zitat:
https://www.kija.at/a-z/polizei-security/281-ladung-einvernahme

Ladung & Einvernahme
Ladung zur Polizei
Will die Polizei etwas von dir wissen, dann musst du zur Polizei geladen werden.
Wenn die Polizei am Arbeitsplatz oder zu Hause auftaucht, musst du nur zu deiner Identität aussagen.

Eine Ladung musst du befolgen,

wenn sie mit Bescheid erfolgt (schriftlich oder mündlich) UND
die Vorführung sonst angedroht wird.
Ausweis nicht vergessen!



Würde ich behaupten, dass es sehr wohl eine verpflichtende Vorladung gibt.

Du kannst noch immer sagen, ich verweigere die Aussage, wenn Du Dich belastest oder Ausschlagen darf bei Anderen. Aber erscheinen ist Pflicht.
23.02.2019 14:32 Uhr
Zitat:
Würde ich behaupten, dass es sehr wohl eine verpflichtende Vorladung gibt.

Nein.
§ 133
Ladung
(1) Der Beschuldigte ist zur Vernehmung schriftlich zu laden.
(2) Die Ladung kann unter der Androhung geschehen, daß im Falle des Ausbleibens seine Vorführung erfolgen werde.


Dazu müßte aber erstmal ein Richter das Okay geben..

zu früh abgesendet..
Entscheidend ist ob man als Zeuge oder Beschuldigter geladen wird.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 23.02.2019 14:34 Uhr. Frühere Versionen ansehen
23.02.2019 14:34 Uhr
Zitat:
https://www.kija.at/a-z/polizei-security/281-ladung-einvernahme

Ich sagte doch bereits, daß es in Österreich anders sein kann, als in Deutschland. Anscheinend ist es anders. Danke für die Bestätigung meiner Vermutung.

In Deutschland (außerhalb von Bayern, da bin ich mir nicht mehr sicher) denken Polizisten zwar manchmal, Du müsstest ihrer Vorladung folgen. Doch sie irren sich.
23.02.2019 14:36 Uhr
Zitat:
Doch sie irren sich.

Ein konsequentes Jein.
Als Beschuldigter muß ich gar nichts.
Als Zeuge muß ich schon.
Aber die Vorführung müßte dann richterlich angeordnet werden.
23.02.2019 14:37 Uhr
Zantafio, lass ihn doch nicht mit solchen Spitzfindigkeiten davonkommen.

Zitat:
Fest druff auf die Gelbwesten.


Das sollte Gegenstand der Diskussion sein.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
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