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Fragenübersicht Welcher Standpunkt kommt Deinem Näher und warum teilst Du diesen?
1 - 7 / 7 Meinungen
22.01.2019 14:47 Uhr
Zitat:
Nach bisherigen Aussagen der EU-Kommission ist eine Indexierung nach dem EU-Recht nicht erlaubt, das habe auch der Europäische Gerichtshof bestätigt. Die EU-Kommission vertritt den Standpunkt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dieselben Beihilfen in Anspruch nehmen dürfen, für die sie Beiträge in das nationale Wohlfahrtssystem einzahlen.


Die österreichische Familienbeihilfe wird aus dem Familienlastenausgleichsfond gespeist.

Hier zahlt nicht der Arbeitnehmer, sondern der Dienstgeber ein.


Zitat:
Alle Dienstgeber, die im Bundesgebiet Dienstnehmer beschäftigen, haben einen Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) abzuführen.


https://www.wko.at/service/steuern/Dienstgeberbeitrag_zum_Familienlastenausgleichsfonds_(DB).html
22.01.2019 17:56 Uhr
Zitat:
Hier zahlt nicht der Arbeitnehmer, sondern der Dienstgeber ein.


Allerdings kann man vortrefflich darüber diskutieren, ob der sogenannte Arbeitgeberanteil nicht eigentlich Teil des Lohns ist.
22.01.2019 17:59 Uhr
Zitat:
Die vom Einkommen der Eltern unabhängige Familienbeihilfe wird automatisch nach der Geburt des Kindes gewährt.



Das habe ich aus der Wiki. Das erscheint mir als Argumentationshilfe viel hilfreicher: Die Familienbeihilfe hängt überhaupt nicht vom Einkommen ab.
22.01.2019 18:09 Uhr
Zur direkten Frage: Mein Standpunkt ist näher an Österreich als an Europa. Wobei ich, wenn es hier Probleme gibt, für die Abschaffung des Kindergelds plädieren würde. Statt einer breit gestreuten Auszahlung, die Reiche profitieren lässt, aber bei Hartz-IV-Empfängern gar nicht ankommet (weil das Kindergeld mit Hartz-IV verrechnet wird) sollte es ausschließlich Zahlungen für bedürftige Kinder geben, die auch in Deutschland leben. Für Zahlungen im Ausland sollten die entsprechenden Stellen im Ausland zuständig sein.
22.01.2019 20:24 Uhr
@Lifthrasir

Ein Ansatz wäre, dass es den Eltern eine Unterstützung geben soll und niemanden alimentieren soll, für die Gabe Kinder zu zeugen.

Somit finde ich die Indexierung gut.

Jedes Kind ist gleich viel wert, egal ob es in Wien, Brüssel oder Bukarest lebt.

Von daher ist der Gedanke gut.
22.01.2019 21:16 Uhr
Zitat:
Nach bisherigen Aussagen der EU-Kommission ist eine Indexierung nach dem EU-Recht nicht erlaubt, das habe auch der Europäische Gerichtshof bestätigt. Die EU-Kommission vertritt den Standpunkt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dieselben Beihilfen in Anspruch nehmen dürfen, für die sie Beiträge in das nationale Wohlfahrtssystem einzahlen.


Alles andere wäre ja auch Unsinn.
22.01.2019 21:18 Uhr
Zitat:
Welcher Standpunkt kommt Deinem Näher und warum teilst Du diesen?


Meinem Näher kommt hier gar nichts - und teilen tue ich ihn auch nicht.
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