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Der DITIB-Verein strebt die formale Anerkennung als Religionsgeneinschaft an. Ist das juristisch und administrativ überhaupt möglich? |
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17.01.2019 08:35 Uhr |
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Mior geht es hier, wie in der Fragestellung gesagt, um die juristische und administrative Möglichkeit - und nicht darum, ob man das möchte oder nicht.
Wäre schön, wenn man hier auf islam- oder fremdenfeindliche Einlassungen verzichten könnte. |
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17.01.2019 08:36 Uhr |
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Ich denke schon, dass das ginge. Allerdings bin ich generell gegen Religionsunterricht und staatlich eingetriebene Kirchensteuer. Damit fielen wahrscheinlich schon zwei wesentliche Gründe weg, warum eine offizielle Anerkennung überhaupt angestrebt wird. |
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17.01.2019 08:41 Uhr |
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Zitat:Allerdings bin ich generell gegen Religionsunterricht
Das bin ich auch. Aber DITIB wird uns nicht fragen, ob wir dafür oder dagegen sind. Sie wollen es halt machen.
Zitat:und staatlich eingetriebene Kirchensteuer
Da sehe ich allerdings den Staat nicht in der Pflicht. Wenn die Anerkennung als Religionsgemeinschaft grundsätzlich möglich ist, müssen sie halt schauen, wie sie das hinkriegen. |
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17.01.2019 08:45 Uhr |
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Da DITIB vor allem eine staatliche, türkische Organisation ist, halte ich eine Anerkennung als Religionsgemeinschaft für fragwürdig.
Eine Mindestanforderung sollte die Einhaltung des Grundgesetzes sein - zu klären wäre etwa das Verhältnis zum Austritt aus dem Islam (nach herkömmlicher Lehrmeinung gilt hier die Todesstrafe). Ansonsten wäre ich wirklich dagegen, dass türkische Beamte den staatlichen Islamunterricht in Deutschland bestimmen.
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17.01.2019 08:57 Uhr |
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Zitat:Zitat:Allerdings bin ich generell gegen Religionsunterricht
Das bin ich auch. Aber DITIB wird uns nicht fragen, ob wir dafür oder dagegen sind. Sie wollen es halt machen.
Wir sind schon gefragt, ob es in der Schule Religionsunterricht geben soll oder, wie z.B. in Frankreich, Philosophie. Wobei natürlich Religionen mit besprochen werden. Was jemand außerhalb der Schule macht, bleibt natürlich unbenommen. Da kann man auch satanistischen Religionsunterricht geben. |
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17.01.2019 09:01 Uhr |
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Zitat:Eine Mindestanforderung sollte die Einhaltung des Grundgesetzes sein - zu klären wäre etwa das Verhältnis zum Austritt aus dem Islam (nach herkömmlicher Lehrmeinung gilt hier die Todesstrafe).
Nach herkömmlicher Meinung gilt auch in der Bibel für so manches die Todesstrafe. Das ist doch gar nicht entscheidend. Entscheidend ist, ob solche Strafen in die Tat umgesetzt werden können. Und da gilt immer noch das Strafgesetzbuch.
Zitat:Ansonsten wäre ich wirklich dagegen, dass türkische Beamte den staatlichen Islamunterricht in Deutschland bestimmen.
Sind katholische Priester nicht auch "Beamte" des Vatikan? Gleiches Recht für alle. Aber wie gesagt, besser gar keinen staatlichen Religionsunterricht für alle. |
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17.01.2019 09:15 Uhr |
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Na ja kenne mich im diesen Bereich nicht aus. Der DITIB ist für mich eine türkische Organisation. Hier werden dann nur Personen vertreten die etwas mit der Türkei zu tun haben. Aber was ist mit den Personen islamischen Glaubens, die aus Algerien, Tunesien, Mauretanien etc. kommen. |
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17.01.2019 09:18 Uhr |
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Der Islam besteht aus verschiedenen Strömungen und Lehrschulen. Das sollte man immer berücksichtigen.
Sollte man immer frage, welche Lehrschule vertreten sie. |
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17.01.2019 09:24 Uhr |
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@Compadre
Nein, im ganz alten österreichischen Islamgesetz war eben z.b eine Schule nur anerkannt. Bis weit in die 80 er Jahre galt der Passus : sunnitische Mohammedaner nach hanefitischem Ritus sind anerkennt als Religonsgemeinschaft. |
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17.01.2019 10:03 Uhr |
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Zitat:Zitat:Das liefe dann ja auf eine rein türkische Religionsgemeinschaft hinaus, was ziemlich absurd wäre.
Warum? Der Zoroasthrismus ist eine iranische Religionsgemeinschaft. Deshalb ist er doch trotzdem eine Religionsgemeinschaft.
Weil der DITIB doch einer türkischen Gemeinde vorsteht, dachte ich. |
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17.01.2019 10:25 Uhr |
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Zitat:Zitat:Der Zoroasthrismus ist eine iranische Religionsgemeinschaft.
Das ist so nicht richtig. Von den ca. 120-150.000 heutigen Zoroastriern leben allein ca. 60.000 in Indien (Parsen).
Mag sein. Aber ob nun ein oder zwei Länder ändert nicht viel an der Problemstellung. |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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