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Fragenübersicht Ist die Strafe aus Deiner Sicht gerechtfertigt oder hätte sie anders ausfallen sollen?
1 - 7 / 7 Meinungen
09.01.2019 20:55 Uhr
Ich schätze, da will man ein politisches Exempel statuieren. Wenn man schon für fahrlässige Tötung 25 Jahre bzw. lebenslänglich fordert/verhängt, wird es schwierig, für einen Mord eine höhere Strafe zu verhängen.

Ansonsten interessehalber:
" Ostautobahn (A4) "

Heißt die Gegenfahrbahn dann "Westautobahn" oder wie ist das in AT?
09.01.2019 20:58 Uhr
@François

https://de.wikipedia.org/wiki/Ost_Autobahn

Exakt.

Zitat:
Die A4 beginnt in Wien-Erdberg bei der Stadionbrücke, westlich des Knotens Prater mit der A23 und führt über Flughafen Wien-Schwechat, Bruck an der Leitha und Neusiedl am See zum Grenzübergang Nickelsdorf, wo sie auf ungarischer Seite als M1 bis Budapest weitergeführt wird. Zwischen Erdberg und der Schrägseilbrücke verläuft der Donaukanal zwischen den beiden Richtungsfahrbahnen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 09.01.2019 20:58 Uhr. Frühere Versionen ansehen
09.01.2019 21:04 Uhr
Ich kenne das ungarische Strafrecht nicht, aber eine hohe Strafe klingt mehr als angebracht. Dass wir hier regelmäßig gefragt werden, ob wir ein Urteil gerechtfertigt finden bzw. Hobby-Juristen spielen sollen, finde ich einigermaßen befremdlich.
10.01.2019 00:23 Uhr
Ich halte lebenslange Strafen ohne Möglichkeit auf Entlassung für grausam und nicht akzeptabel, ganz unabhängig von der Tat. Darüber hinaus ist die Maximalstrafe nach hiesigem Rechtsverständnis nur für Mord, also bei Planung und damit mit Vorsatz zu rechtfertigen, was hier offenbar nicht unterstellt wird. Aber ich kenne natürlich auch die ungarische Rechtsordnung nicht im Detail.
10.01.2019 00:25 Uhr
Zitat:
Ich halte lebenslange Strafen ohne Möglichkeit auf Entlassung für grausam und nicht akzeptabel, ganz unabhängig von der Tat.


Auch für Personen, deren Geisteszustand unter der Rubrik "abnorme Rechtsbrecher" geführt wird. Deren Einweisung in eine lebenslange Verwahrung ist wohl notwendig.
10.01.2019 00:35 Uhr
Zitat:
Zitat:
Ich halte lebenslange Strafen ohne Möglichkeit auf Entlassung für grausam und nicht akzeptabel, ganz unabhängig von der Tat.


Auch für Personen, deren Geisteszustand unter der Rubrik "abnorme Rechtsbrecher" geführt wird. Deren Einweisung in eine lebenslange Verwahrung ist wohl notwendig.

Nicht von vornherein, nein. Sollte sich nach Absitzen der Mindeststrafe die Notwendigkeit auf längere Verwahrung aufdrängen, kann man dann immer noch begutachten und entscheiden.
10.01.2019 08:59 Uhr
Bisher sind ja nur Strafen beantragt.

Ist eine lebenslange Haft bei der Mitverantwortung von 71 Todesfällen gerechtfertigt?

Na?

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  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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