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Fragenübersicht Hat das Außenministerium von Großbritannien hier recht, wenn es Opfern von Gewalt die Rückholung und Rettung in Rechnung stellt?
1 - 3 / 3 Meinungen
02.01.2019 20:46 Uhr
Ich würde es so sagen, wenn die Rückführung und Rückholung aufgrund einer verfehlten leichtsinnigen Handlung geschah, so ist diese Forderung gerechtfertigt.

Nur kommt dies eben nicht aus diesem Artikel nicht heraus.

Es gibt genug Idioten, welche in Gebiete reisen, welche eine aktive Reisewarnung haben und dann sich auf Allgemeinkosten retten lassen.

02.01.2019 22:10 Uhr
Ähnliche Regelungen gibt es meines Wissens in Deutschland auch.

Natürlich klingt es so, wie hier geschildert, herzlos und unmenschlich. Sicherlich hätte da jemand im Außenministerium eine Ausnahmegenehmigung geben können und vielleicht sollen.

Aber generell sehe ich nicht, was einer Regel, wonach derjenige, der aufgrund einer Notlage auf Staatskosten aus dem Ausland zurück nach Deutschland gebracht wirde, diese Kosten zu tragen hat, verwerflich sein soll.
03.01.2019 10:46 Uhr
"Aber generell sehe ich nicht, was einer Regel, wonach derjenige, der aufgrund einer Notlage auf Staatskosten aus dem Ausland zurück nach Deutschland gebracht wirde, diese Kosten zu tragen hat, verwerflich sein soll."


>> Der Staat hat eine Schutzfunktion für seine Staatsbürger. Umgekehrt wird für mich ein Stiefel draus - "generell" sollten solche Rettungen kostenfrei sein. Es geht ja auch nicht um zig Fälle und Unsummen. Dafür ist man Staatsbürger und zahlt seine Steuern. Und von einem Kind, einem Rentner oder einem armen Menschen, die keine Steuern zahlen, würde ich erst recht keine Bezahlung verlangen.
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