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Fragenübersicht Welche Chancen räumst Du den Klagen Lichtensteins gegen Tschechien ein?
1 - 11 / 11 Meinungen
20.12.2018 18:39 Uhr
Ich habe für "Nein" gestimmt. Auch wenn diese Antwortmöglichkeit bei der Fragestellung natürlich Blödsinn ist.
20.12.2018 18:41 Uhr
@August XXVI

Ja stimmt. War ein blöder Flüchtigkeitsfehler. Man soll nicht 3 Sachen nebeneinander machen.

Zitat:
Die damalige Tschechoslowakei hatte die Ländereien 1945 auf der Grundlage der Benes-Dekrete zur Enteignung der Sudetendeutschen konfisziert. Das Fürstentum verweist seit Langem darauf, dass Liechtenstein im Zweiten Weltkrieg an der Seite der Schweiz neutral geblieben war. Eine außergerichtliche Einigung kam bisher nicht zustande. Ende des Jahres läuft eine Klagefrist ab.


Dieser Passus ist für mich schlüssig. Wie die formaljuristischen Chancen aussehen, kann ich nicht sagen.
20.12.2018 18:50 Uhr
Zitat:
Dieser Passus ist für mich schlüssig. Wie die formaljuristischen Chancen aussehen, kann ich nicht sagen.

Geht so. Es ist offensichtlich, dass die Politik nach den Benesdekreten himmelschreiendes Unrecht war und ist und es keinerlei internationale Rechtsgrundlage dafür gibt, Millionen Menschen nur aufgrund ihrer Ethnie zu verfolgen, vertreiben, ermorden und zu enteignen. Das hat also wenig damit zu tun, dass ein Teil des enteigneten Besitzes in direkter Hand der Machthaber eines neutralen Staates war - schließlich waren die deutschen Besitzer auch nicht selbstgewählt Reichsbürger seit 1938, sondern schlicht durch Annektierung im Vorfeld des Krieges. Insofern würde eine Rückgabe liechtensteinischer Besitztümer zwangsläufig zu einer Verkomplizierung der aktuellen Lage führen, nach der Willkür und Terror als geschichtlich bedingter Umstand akzeptiert und rechtlich unangefochten zu bleiben hat.
20.12.2018 19:12 Uhr
@August XXVI

Laut Deiner Gedanken könnte dann fast jeder kommen, der nach 1933 außerhalb Deutschlands gelebt hat und erst im Rahmen der Vorgänge des Jahres 1938 deutscher Staatsbürger wurde.

Es gab doch auch einige mit österreichischen Pass, der mit dem März 1938 verfiel.

Der könnte dann auch sagen, wollte ich nie abgeben, war somit wider Willen Staatsbürger des deutschen Reiches. Für mich gilt das nicht.

Oder eben die Nachkommen.
20.12.2018 19:14 Uhr
Sehr gute, schließlich haben auch die Kirchen Böhmens nach jahrelangen Prozessen Restitution erfochten.

Interessant ist übrigens, daß die EU die Benschdekrete offenbar nicht als anstößig empfindet, sondern deren Existenz als Bestandteil europäischen Rechts betrachtet.
20.12.2018 19:17 Uhr
Zitat:
es keinerlei internationale Rechtsgrundlage dafür gibt, Millionen Menschen nur aufgrund ihrer Ethnie zu verfolgen,



internationales Recht ist doch nur dann immer interessant, wenn es darum geht, Unterlegene oder Schwächere auszuplündern. Das war damals nicht anders als heute.

20.12.2018 19:18 Uhr
Zitat:
daß die EU die Benschdekrete offenbar nicht als anstößig empfindet,


der Vollständigkeit halber sei erwähnt, daß Deutsche heute in den Böhmischen Ländern trotz der Dekrete weitaus bessere Lebensbedingungen vorfinden als beispielsweise in der brd
20.12.2018 19:57 Uhr
Ich räume dem Fürstenhaus da geringe Chancen ein.

Bisschen mehr Sorgfalt bei der Umfragestellung kann nicht schaden.
20.12.2018 20:16 Uhr
Zitat:
@August XXVI

Laut Deiner Gedanken könnte dann fast jeder kommen, der nach 1933 außerhalb Deutschlands gelebt hat und erst im Rahmen der Vorgänge des Jahres 1938 deutscher Staatsbürger wurde.

Es gab doch auch einige mit österreichischen Pass, der mit dem März 1938 verfiel.

Der könnte dann auch sagen, wollte ich nie abgeben, war somit wider Willen Staatsbürger des deutschen Reiches. Für mich gilt das nicht.

Oder eben die Nachkommen.

Hä? Selbstverständlich war das Unrecht der Vertreibung, Ermordung und Enteignung unabhängig von der Staatszugehörigkeit Unrecht. Wenn du die mögliche Enteignung oder Ermordung deiner Familienangehörigen ganz geil und richtig findest, nur weil sie Österreicher waren, sei dir das natürlich unbelassen. Ist dann nur etwas krank.
(Meine Aussage war: Es erschließt sich mir nicht, warum Unrecht selektiv rückgängig gemacht werden sollte, nur weil ein paar unrechtmäßig Behandelte Staatsbürger von neutralen Staaten waren.)
20.12.2018 20:18 Uhr
@August

Wir meinten das Gleiche. Anscheinend gibt es hier eine Klagfrist. Wie man dem Artikel entnehmen kann.
20.12.2018 20:29 Uhr
Zitat:
In einem Zusatzprotokoll zum Vertrag von Lissabon bestand Tschechien (ähnlich wie Großbritannien und Polen) auf sogenannte Opt-out-Klauseln, durch die die Grundrechtecharta nicht anwendbar ist. Es wird vermutet, dass so eventuelle Regressansprüche von Sudetendeutschen verhindert werden sollen.[


Tschechien hat sich auf europäischer Ebene abgesichert.

In der Slowakei gelten die Dekrete auch weiter - und sichern hier Ansprüche gegen Ungarn ab.

Ich glaube darum nicht, dass Liechtenstein hier Chancen hat.

(Edit: Quellenangabe: Wikipedia)

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 20.12.2018 20:29 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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