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Fragenübersicht Öffnest du dein privates WLAN für andere?
1 - 12 / 12 Meinungen
07.05.2018 09:22 Uhr
Nein, aus rechtlichen und Sicherheitsgründen. Ich hab genug Juristen in meinem Umfeld, die davon abraten. Auch wenn Du z.B. den Nachbarn voll vertraust und ihnen das private WLAN öffnen würdest, sie haben auch mal Gäste zu Besuch, die auch mal ins Internet gehen. Und außerdem muss keine böse Absicht dahinterstecken. Man kann auch unwissend die "falsche" Seite besuchen usw.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 07.05.2018 09:23 Uhr. Frühere Versionen ansehen
07.05.2018 09:31 Uhr
Jein.
Was ich gerade nicht benötige ist für jedermann offen.
Ein Zugriff auf den von mir genutzten Teil ist nicht möglich, rechtlich abgesichert ist es auch, da Mitglied im Freifunk und dieser sowohl vom Land, als auch Netzagentur als Provider zugelassen sind.
07.05.2018 09:44 Uhr
Man kann es nicht oft genug wiederholen:

Die Störerhaftung ist immer noch unverändert in Kraft.

Das komische Gesetz taugt nichts, insbesondere das Abmahnen und Einklagen von Unterlassungsansprüchen ist weiterhin möglich.
07.05.2018 09:48 Uhr
Zitat:
Man kann es nicht oft genug wiederholen:

Die Störerhaftung ist immer noch unverändert in Kraft.

Das komische Gesetz taugt nichts, insbesondere das Abmahnen und Einklagen von Unterlassungsansprüchen ist weiterhin möglich.

https://www.google.com/search?hl=de-DE&ie=UTF-8&source=android-browser&q=St%C3%B6rerhaftung
07.05.2018 10:14 Uhr
Zitat:
Man kann es nicht oft genug wiederholen:

Die Störerhaftung ist immer noch unverändert in Kraft.


Meinst Du?

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Analyse-Endlich-offenes-WLAN-3861616.html
07.05.2018 10:19 Uhr
Ich habe diese Umfrage wegen eines schwachen Hintergrund abgelehnt. Wer etwas fragen will, wer eine These in den Raum stellen möchte sollte dies mit mehr als mit diesem schwächlichen Hintergrund tun. Artikel, mehrere Artikel, aber etwas greifbares.
07.05.2018 12:06 Uhr
@rKa, @BArg
Es gibt zwar ein Gesetz, aber zum einen ist dieses mutmaßlich europarechtswidrig, zum anderen enthält es einige wachsweiche Formulierungen, aus denen sich Unterlassungsansprüche ableiten lassen, die abgemahnt werden können.

Die eher exotische Rechtsauffassung der heise-Redaktion ist da in keinster Weise bindend.

https://de.wikipedia.org/wiki/St%C3%B6rerhaftung

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 07.05.2018 12:07 Uhr. Frühere Versionen ansehen
07.05.2018 14:16 Uhr
Nein, warum sollte ich das tun?

07.05.2018 14:19 Uhr
Zitat:
Die eher exotische Rechtsauffassung der heise-Redaktion ist da in keinster Weise bindend.
Das ist wie mit dem Glas, das halb befüllt ist. Der grundsätzlich eher negativ eingestellte Mensch sieht eher die Gefahren und misstraut Berichten, die wenig Gefahren sehen, während es bei Menschen, die nicht zuerst das Negative suchen genau andersherum ist.


Exotisch findet die Rechtsauffassung der heise-Redaktion derjenige, der hinter allen Dingen das Negative sucht und der in jeder Suppe das Haar sucht.
07.05.2018 16:15 Uhr
@BArg
Das Problem ist, dass die Rechtslage nunmal schlecht ist. Das Gesetz ist unzureichend formuliert und die Spruchpraxis der Gerichte ist abmahnfreundlich.
Da ist es egal ob die REchtslage ein bisschen schlecht ist oder sauschlecht.
Am Ende kostet das WLAN zehntausende Euro Gerichtskosten.
Dazu reicht auch ein ganz klein bisschen schlecht.

Es ist die Aufgabe von Juristen, Haare in der Suppe zu finden, um daraus Zöpfe zu flechten.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 07.05.2018 16:16 Uhr. Frühere Versionen ansehen
07.05.2018 17:03 Uhr
Nur für Personen, die RL mein absolutes Vertrauen genießen und immer nur zeitweilig
07.05.2018 20:20 Uhr
Zitat:
Das ist wie mit dem Glas, das halb befüllt ist.


Das kannst du natürlich so sehen.

Im Zweifel lasse ich mein WLAN geschützt, um nicht auszuprobieren, wie irgendwelche Abmahnabzocker den Zustand des Glases interpretieren.

Zunächst hat man nämlich selbst den Abmahnabzocker an der Backe und investiert Zeit, Nerven und am Ende auch Geld, um die Forderung abzubügeln, wenn das Gesetz das überhaupt hergibt.
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